Keine Chance für Eilantrag gegen Länderliste
Das Oberverwaltungsgericht Münster sieht keinen Grund, das BMG zu einer umgehenden Anpassung der sogenannten Länderliste zu verpflichten. Es hat die Beschwerde von Apothekern gegen eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln mit demselben Tenor zurückgewiesen.
























































































































































