
Gericht untersagt DocMorris Glücksrad-Werbung
Die Werbung mit Gewinnspielen, bei denen als Preis Rabattgutscheine winken, die auch zum Kauf rezeptfreier Arzneimittel verwendet werden können, verstößt gegen das Heilmittelwerberecht. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt jetzt in einem Eilverfahren der Apothekerkammer Nordrhein gegen DocMorris bestätigt.





























































































































