Geplante Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes04.08.2025
Abda begrüßt Einschränkungen für Medizinalcannabis
Was die Apothekenpflicht von Medizinal-Cannabis betrifft, gibt es hingegen eine Spezialregel (§ 3 Abs. 2 MedCanG), die somit der allgemeinen Regelung (§ 43 Abs. 1 AMG) vorgeht. Rein praktisch war und bleibt Medizinal-Cannabis apothekenpflichtig. Die Befürchtung der Abda: „Damit könnte vertreten werden, dass die Arzneimittelpreisverordnung auf Medizinal-Cannabis keine Anwendung findet, da sich die Apothekenpflicht