Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

26.04.2020, 08:00 Uhr

5 Euro für den Botendienst – aber wie bekommt die Apotheke diesen Zuschuss?

5 Euro für den Botendienst – aber wie bekommt die Apotheke diesen Zuschuss?


Lockerungen der Corona-Maßnahmen, Schutzmaßnahmen im Einzelhandel und Masken, Masken, Masken – gibt’s keine anderen Themen in dieser Zeit? Doch: Dickes Lob von Spahn für die Apothekers. Und Geld für den Botendienst: einmalig 250 Euro und 5 Euro pro Zustellung – fragt sich nur noch, wie die Apotheke an diesen Zuschuss kommt. Bitte abwarten, sagt die ABDA, das wird doch erst noch zwischen Apothekerverband und Kassenverband ausgehandelt. Oh je. Und dann gab’s noch ein kleines Knaller-Urteil in dieser Woche: Jede Apotheke mit Versanderlaubnis darf Rezeptsammelboxen aufstellen. Ist nicht lustig, genausowenig wie die Maskenpreise in Apotheken, womit wir wieder bei Corona wären.

20. April 2020 

In vielen Bundesländern sind mittlerweile leichte Lockerungen bei den Corona-Maßnahmen in Kraft getreten, vor allem im Einzelhandel. Aber Lockerungen bedeuten gleichzeitig Verpflichtungen, auch für Apotheken, z. B. Einhaltung eines Mindestabstands zwischen den Kunden, in einigen Ländern auch eine Mindestfläche Quadratmeter pro Kunde, Einlasskontrollen, außerdem Maskenpflicht. Und wie es in unserer schönen föderalen Republik so üblich ist, hat jedes Bundesland seine eigenen Regelungen an vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen. Also, mein liebes Tagebuch, da sollte man dann schon genau hinsehen, was wo vorgeschrieben ist. DAZ.online hat die wichtigsten Vorschriften für die Apotheken in den Bundesländern aufgelistet.

 

Keine Frage, er ist ein Macher, einer, der handelt: unser Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Und er fackelt nicht lange, er packt an, auch wenn es nicht immer der ganz große Wurf wird, aber er bewegt was. Das beeindruckt auch unseren ABDA-Präsidenten Friedemann Schmidt, was er die Leser des gesundheitspolitischen Fachmagazins iX-Forum wissen lässt. Ja, mein liebes Tagebuch, die Anzahl der Gesetze, die Spahn in seiner Amtszeit seit 2018 rausgehauen hat, ist in der Tat bemerkenswert, auch wenn das eine oder andere Gesetz softwareähnliche Züge trägt: Es reift mit der Anwendung. Dass Spahn für sein zum Teil sehr entschlossenes und machtbewusstes Durchgreifen Kritik einstecken musste, sieht Schmidt nicht allzu kritisch, dies zeige, so Schmidt, „wie sich strategisches Denken und operative Politik verbinden“ ließen. So kann man’s sehen, mein liebes Tagebuch. Aber Schmidt kritisiert auch: Dass Spahn vom Rx-Versandverbot abwich, bezeichnet er als „ziemlich harten Brocken“. Konkret: Die zentralen ordnungspolitischen Punkte des Apothekenreformgesetzes kommen nicht von der Stelle. Wie wahr!

 

Ein „Corona-Bonus“ von maximal 1500 Euro für die Mitarbeiter, steuer- und sozialversicherungsfrei – von Seiten des Bundesfinanzministers geht das so in Ordnung.  Tja, hört sich gut an. Aber so ein Corona-Bonus müsste von der Apotheke kommen, wenn sie sich das leisten kann und will. Der Beitrag des Bundesfinanzministers ist, dass er steuer- und sozialversicherungsfrei fließen kann. Rund ein Viertel der Teilnehmer einer DAZ.online-Umfrage zahlt einen Bonus…

21. April 2020 

Der Begleitbrief des Bundesgesundheitsministers zur SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung an alle Vor-Ort-Apotheken und Klinikapotheken liest sich freundlich und anerkennend. Ja, Jens Spahn lobt die Apothekerinnen und Apotheker für ihre Arbeit und bedankt sich für deren „außergewöhnlichen Einsatz“. Spahn spricht von einer „harten Belastungsprobe“ durch die Krise, er zollt den Apothekerinnen und Apothekern Respekt für die Arbeit. Der Minister sieht sehr wohl die Gefahr der eigenen Infizierung beziehungsweise die Gefährdung der Angestellten. Um die Versorgung von Patienten in häuslicher Quarantäne sicherzustellen, sehe die neue Eilverordnung die „zeitlich befristete“ Vergütung des Botendienstes vor. Diese Mittel sollen das „Engagement der Apotheken bei der Versorgung der Patienten in der bestehenden Notlage absichern und unterstützen“, schreibt Spahn. Ach, ja, mein liebes Tagebuch, solch lobende Worte tun gut in dieser rauen Zeit, darüber darf man sich schon mal freuen. Aber mir fehlt noch ein Appendix, ein Post Scirptum an diesem Brief, etwa folgenden Inhalts: P.S. – Unabhängig davon, liebe Apothekerinnen und Apotheker, werde ich mich als Ihr Bundesgesundheitsminister mit aller Kraft dafür einsetzen, dass die Apothekenreform endlich verabschiedet werden kann, die Gleichpreisigkeit hergestellt wird und Ihre pharmazeutischen Dienstleistungen endlich honoriert werden.

 

Wie, was soll das denn? Arzneimittelabgabeautomaten in Krankenhäusern? Jens Spahn kann sich solche Automaten als Modellprojekte im Rahmen von Neuregelungen für das Infektionsschutzgesetz durchaus vorstellen, wie ein Entwurf für ein zweites Bevölkerungsschutzgesetz des Bundesgesundheitsministeriums vorsieht. Geboren hat diese Idee bereits im vergangenen Jahr die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG). Sie sprach sich in einer Stellungnahme dafür aus, eine automatengestützte Kommissionierung durch Krankenhausapotheken ausdrücklich zuzulassen. Diese Automaten sollten Arzneimittel an die Stationen abgeben können – auch ohne abschließende Kontrolle durch pharmazeutisches Personal. Mein liebes Tagebuch, was haben Abgabeautomaten in Krankenhäusern mit der Corona-Krise zu tun? Rein gar nichts. Daher ist es unverständlich, dass dieses Thema in ein Infektionsschutzgesetz Eingang finden soll. Ob solche Automaten überhaupt sinnvoll sind, was sie bringen, ob sie nicht falsche Zeichen setzen würden – das mag Diskussionsstoff in Friedens- aber nicht in Krisenzeiten sein. Und so hält auch die ABDA nichts von der Idee des Bundesgesundheitsministers, solche Modellprojekte zur automatisierten Arzneimittelabgabe im Krankenhaus zuzulassen.

 

Sabine Dittmar, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, ist rundum zufrieden mit dem Einsatz und den Leistungen der Apothekerinnen und Apotheker in der Krise. Sie findet es auch gut, wie schnell die Apotheken ihre Botendienst-Tätigkeiten ausgebaut haben, und sie hält es für richtig, dass für diese zusätzliche Belastung eine zusätzliche Vergütung fließt. Dass Rabattverträge gelockert werden, ist für sie auch o.k., aber klar, nur vorübergehend. Und dass die Abhängigkeit von Märkten in Asien weniger werden muss, ist für sie auch ganz klar. Mein liebes Tagebuch, wir werden sehen, was von diesen Ansichten auch nach der Krise noch Bestand hat.

 

Das ging dann doch relativ zügig: die Eilverordnung zur Arzneimittelversorgung (die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung). Schon ist sie in Kraft und bringt für die Apotheken neue Austauschmöglichkeiten bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und einen vergüteten Botendienst während der Corona-Pandemie. Fein, mein liebes Tagebuch, und wie kommt die Apotheke an ihre 5 Euro pro Corona-Botendienst und an die 250 Euro für die Erstausstattung der Schutzausrüstung im Botendienst? Tja, die Details der Abrechnung müssen der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband noch abklären. Hhmm, und wie lange dauert das? Die Botendienste laufen jetzt und in den kommenden Wochen. Außerdem ist diese Regelung mit den fünf Euro pro Botendienst bis 30. September 2020 befristet. Fritz Becker, Chef des Deutschen Apothekerverbands, jubelt schon: „Mit einer Grundausstattung von 250 Euro pro Apotheke und 5 Euro Zuschuss pro Botendienst wird die Versorgung in diesen schwierigen Zeiten jetzt aber sehr gut unterstützt.“ Na, na, na, Herr Becker, gemach, da fehlt doch der Nachsatz, dass dies wirklich nur ein kleiner Zuschuss ist und beileibe nicht die Kosten des Botendienstes abbildet. Und – jetzt muss man sich erst mal mit den Krankenkassen „unbürokratisch und schnell“ einigen. Wie wir aus der Vergangenheit wissen, kann das dauern.   

 

So manche Bestimmungen werden in Corona-Zeiten zwar außer Kraft gesetzt oder gelockert, z. B. die Auswahl von Rx-Arzneimitteln bei Rabattverträgen. Aber die eine oder andere Dokumentationspflicht bleibt uns nicht erspart, erst recht in Corona-Zeiten. Ein Beispiel: Apothekeninhaber und Filialleiter sind verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen und entsprechende Schutzmaßnahmen festzulegen, um die Mitarbeiter während der Pandemie vor einer Infektion zu schützen. Die Bundesapothekerkammer hat bereits Empfehlungen zu Arbeitsschutzmaßnahmen veröffentlicht, wie Apothekenleiter während der Pandemie mit Blick auf den Arbeitsschutz vorgehen sollten. Hinzu kommen Dokumente und Arbeitshilfen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege und der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung. So weit, so gut. Mein liebes Tagebuch, was ebenso wichtig ist: Alle Maßnahmen und die entsprechenden Ergebnisse müssen laufend dokumentiert werden. Denn ohne Dokumentation kann es berufs- und arbeitsschutzrechtlich problematisch werden, wenn beispielsweise Pharmazierat oder Gesundheitsamt danach fragen. Hier die gute Nachricht: Der Münchner Apotheker Dr. Hermann Vogel hat eine Plattform entwickelt (www.corona-doku.de), auf der jede Apotheke alle nötigen Maßnahmen fortlaufend online dokumentieren kann und das alles kostenlos. Unterstützt wird die neue Plattform von der Niederlassung der Deutschen Apotheker und Ärztebank in München.

22. April 2020 

Nun also doch, Maskenpflicht im ganzen Land: Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Nahverkehr und Einzelhandel wird Pflicht. Aber, mein liebes Tagebuch, bedeutet das, dass auch das Personal im Einzelhandel, also auch die Apothekenmitarbeiter in der Offizin einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen? Reichen da nicht die Plexiglaswände am HV-Tisch oder Folienschutzschilde, die man auf dem Kopf trägt? Denn das Arbeiten mit Mundschutz ist in der Tat für viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschwerlich. Mein liebes Tagebuch, wir wären nicht in der Bundesrepublik, wenn wir eine einheitliche Bestimmung und Ansage dazu hätten. Und so heißt die Antwort auf diese Frage wie so oft: Kommt drauf an. Zum einen gibt es unterschiedliche Bestimmungen in den Bundesländern, zum andern kommt es auf die jeweilige Gegebenheit in der Offizin an. Und letztlich bleibt alles wieder bei der Apothekenleitung hängen.

 

Nochmals das Thema vergüteter Botendienst: Wir wissen, mein liebes Tagebuch, dass noch keiner weiß, wie die Vergütung erstattet wird. Da ist noch nichts ausgehandelt mit dem GKV-Spitzenverband. Die ABDA empfiehlt daher, erst mal abzuwarten, will heißen: Die betroffenen Arzneiverordnungsblätter sollten zurückgehalten und außerdem der Lieferort und das Lieferdatum notiert werden. Denn möglicherweise muss das Rezeptblatt mit einem Sonderkennzeichen bedruckt werden oder es muss ein Sonderbeleg erstellt werden – nichts Genaues weiß man noch nicht. Der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband müssen sich hier noch über das Procedere einig werden. Mein liebes Tagebuch, da sind wir mal richtig gespannt, wie diese Einigung aussieht und wann dann endlich das Sonderhonorar fließt. Die beiden Verhandlungspartner sollten sich beeilen, denn der ganze Spuk wird spätestens am 30. September 2020 außer Kraft gesetzt.

 

DocMorris will immer mehr. Wie jetzt DocMorris-Chef Olaf Heinrich erklärt, will DocMorris in Zukunft nicht mehr „nur Versandapotheke“ sein, sondern vielmehr eine Gesundheitsplattform werden, alles erreichbar mit der Doc Morris-App. Auf der Gesundheitsplattform sollen dann die Kunden beispielsweise auch Online-Sprechstunden bei Ärzten wahrnehmen können, über die Kooperation mit weiteren Partnern sollen weitere Services hinzu kommen. Mein liebes Tagebuch, das soll also die wunderschöne neue DocMorris-Welt werden. Noch ist es natürlich nicht soweit, dies alles befindet sich zurzeit im Aufbau, soll aber noch in diesem Jahr an den Start gehen. Und wie der DocMorris-Chef erneut andeutete, setzt er auf die Kooperation mit Vor-Ort-Apotheken in Deutschland – über diese Zusammenarbeit soll die Auslieferung noch am gleichen Tag ermöglicht werden. Mein liebes Tagebuch, ob DocMorris bereits Apotheken von seinem Konzept überzeugt und zu einer Zusammenarbeit überredet hat, das lässt der DocMorris-Chef noch offen. Zu seinem Marketing- Sprech gehören derzeit Worte wie „Vertrauen der Partner“ gewinnen, man müsse sich anders aufstellen als in der Vergangenheit, man wolle die Hand reichen und nach fairen Regeln spielen. Ach ja, mein liebes Tagebuch, was wir davon halten sollen, das wissen wir doch alle. Es kommt einem so vor wie beim Märchen vom Wolf und den sieben Geißlein. Und wir wissen es: Kreide fressen reicht nicht.

23. April 2020

Was ist eigentlich eine Rezeptsammelstelle und was darf eine Apotheke damit? Seit diesem Donnerstag wissen wir es: Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass im Prinzip jede Apotheke so eine Rezeptsammelbox installieren kann, sofern sie eine Versandhandelserlaubnis hat. Hintergrund dieser Entscheidung ist die Klage einer Apothekerin aus Herne, die eine Sammelbox für Rezepte und OTC-Bestellungen in einem Lebensmittel-Supermarkt aufgestellt hatte. Klar, das sei eine unzulässige Rezeptsammelstelle, so die Ansicht der Stadt Herne, weg damit. Doch das ließ die Apothekerin nicht mit sich machen und ging den Weg durch die Instanzen bis zum Bundesverwaltungsgericht. Und jetzt also dieses Urteil: Diese Sammelbox wird von der Versandhandelserlaubnis umfasst. Au weia, mein liebes Tagebuch, was kommt da auf uns zu? Rechtsanwalt Morton Douglas, der die Apothekerin vertritt, freut sich, er sieht keine Bedenken, dass sich das Urteil nachteilig für die Vor-Ort-Apotheken auswirkt. Denn diese würden nunmehr rechtssicher in die Lage versetzt, im lokalen Bereich patientenfreundliche und flexible Versorgungsmodelle zu etablieren. Ha, das kann man so sehen, muss man aber nicht. Werden jetzt an allen Ecken und Enden dieser Republik von allen möglichen Apotheken Sammelboxen aufgestellt? Werden die Städte mit Sammelboxen der Apotheken zugepflastert? Werden auch ausländische Versender Sammelboxen aufstellen dürfen? Sehen wir in den Städten bald grün- weiße Boxen? Wohl kaum, mein liebes Tagebuch, denn eigentlich gehören Sammelboxen schon einer anderen Zeit an. Jetzt steht das E-Rezept vor der Tür und dann ist quasi jedes Smart-Phone eine Rezeptsammelbox – für jede Apotheke meines Vertrauens. So sieht’s aus.

 

Antikörper-Schnelltests auf SARS-CoV-2 dürfen bisher nur vom medizinischen Fachpersonal angewandt werden. Die Apotheke darf solche Tests nicht an Laien abgeben und sie darf sie auch nicht an Patienten anwenden. Oder doch? Nein, auch wenn’s die eine oder andere Apotheke gerne tun würde. Denn bei SARS-CoV-2 handelt es sich um eine nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) meldepflichtige Infektion und wer eine solche feststellen und behandeln darf, das ist im Infektionsschutzgesetz geregelt: Die Apotheken gehören nicht dazu – auch wenn der eine oder andere haarspalterisch den Gesetzestext ein wenig anders auszulegen versucht. Das könnte letztlich doch für juristischen Ärger sorgen. Und wer weiß, mein liebes Tagebuch, vielleicht wird es ja irgendwann einen Antikörper-Schnelltest für jedermann geben – wenn's zur Eindämmung der Pandemie nützlich ist.

24. April 2020

Ab Montag also Maskenpflicht in ganz Deutschland. Die Frage ist nur, wo gibt’s für alle einen Mund-Nase-Schutz zu kaufen? Gute Frage, nächste Frage: Tun es auch ein Tuch, ein Schal, eine selbstgenähte Maske? Ja. Wer allerdings gerne eine Einmal-OP-Vlies-Maske hätte, hat ein Problem: Die gibt es derzeit nur selten. Und wenn, dann oft zu Wucherpreisen (z. B. 50 Einweg-Masken für 65 Euro und mehr). Ein Blick auf de Amazon-Seite zeigt, dass es mitunter auch günstigere Angebote gibt, aber dann wird die Ware erst für Mitte Mai angekündigt, oder es sind chinesische Lieferanten, Adressen, bei denen man sich fragt, ob die Ware überhaupt kommt. Und letztlich kann morgen schon wieder alles anders sein. Ein Dilemma. So geht’s zu, wenn die Nachfrage extrem groß und das Angebot bescheiden ist oder klein gehalten wird.

Und was darf eine Apotheke für die einfachen OP-Masken, für FFP2- oder FFP3-Masken verlangen – sofern sie überhaupt solche Masken bekommt? Die Einkaufspreise liegen derzeit oft relativ hoch, so dass der Verkaufspreis für manche schon an Wucherpreis grenzt. Für 50-Stück-Packungen lagen die Einkaufspreise für Apotheken zwischen 70 und 80 Euro. Plus apothekenüblicher Aufschlag – kein Wunder, wenn Begriffe wie „Apothekerpreise“  und Wucherpreise die Runde machen. Wucherpreise aber widersprechen laut Berufsordnung einer gewissenhaften Berufsausübung, tönt es aus dem Berliner Apothekerhaus. So ist es. Aber was tun? Mein liebes Tagebuch, das ist die Preisfrage der kommenden Wochen.



Peter Ditzel (diz), Apotheker / Herausgeber DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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10 Kommentare

Folgenlos?

von Reinhard Rodiger am 26.04.2020 um 13:53 Uhr

Ich vermisse alles, was mit konstruktivem Nutzen der gebotenen Ansätze zusammenhängt :

--Sicherung der Handlungsfreiheit NACH der Pandemie und Begrenzung des wieder folgenden Machtmissbrauchs der KK.

--Beitrag zur Logistik der nächsten Grippeimpfung ,
Vorbereitung auf die Corona-Impfung und ev. Schnelltests im Rahmen epidemiologischer Untersuchungen.

--Erhaltung der Flächendeckung, wenn laut FS die normalen Kunden den Apotheken fernbleiben und damit die Existenz gefährden.

--Abgabeautomaten in KH mindern Fehler und erhöhen die Zeitkapazität für Sachfragen- als Voraussetzung für Vorort-
KH-Apotheker.Diese Erfahrungen dürfen nicht einfach abgelehnt, sondern müssen konzeptionell gestaltet werden.

--Festschreibung der Zugehörigkeit zum "medizinischen Personal" nach RKI- als erster Schritt zur Integration in das Gesundheitswesen.

--Vorbereitung für die nächste Herausforderung dieser Art unter Berücksichtigung der gewollten Apothekenreduktion um etwa die Hälfte.

Das fällt mir spontan ein ohne Anspruch auf Vollständigkeit .
Selbstverständlich wird das alles berücksichtigt? Nur hört niemand etwas davon. Stattdessen Austausch wohlfeiler Lobpreisungen ohne jegliche Kopplung an die Realität und Erhaltung der durch die Krise gewonnenen Handlungsfähigkeit.
Es sind genügend Ansätze, um die "Macherqualität" zweiseitig zu testen.Vieles davon wird später nicht mehr ansprechbar sein, weil die Druck vergangen ist.

» Auf diesen Kommentar antworten | 3 Antworten

AW: Folgen- und Konzeptlos in die Zukunft ...

von Christian Timme am 26.04.2020 um 17:14 Uhr

Beschäftigungstherapie für Pharmazeuten oder Weichenstellung für die Zukunft der Apotheken in Deutschland ... jetzt mal ganz offen ... wollt oder könnt ihr nicht?

AW: Folgenlos? ... Weichenstellung!

von Reinhard Rodiger am 26.04.2020 um 20:02 Uhr

Ideen haben können viele, Weichen stellen nur ganz Wenige.Und die wollen nicht.Oder besser gesagt nur in die Weichen in Richtung 5-10 000.Dazu gehört das Vernachlässigen der gegebenen Möglichkeiten, die ja nicht deren Arbeitsergebnis sind.Sie sind also narzisstisch nicht nutzbar.Deshalb ist das stete Mahnen an Ausstehendes leider die verbleibende Möglichkeit für die, die nicht das Ruder ergreifen können( zB aus Altersgründen).Das ist gleichzeitig ein Appell an die ja vorhandene zukunftsinteressierte Klientel.Die muss nur ihren Äusserungswiderstand überwinden.Krisen können das beschleunigen.Selten gab es soviel Möglichkeiten.
Wenn das nicht gesehen werden will, kann ich nichts ändern.Alles , was folgt ist dann gewollt.

AW: Folgenlos ...

von Christian Timme am 26.04.2020 um 21:11 Uhr

Mir war es erlaubt ab 1986, noch am Bethovenplatz in Ffm., Persönlichkeiten kennenzulernen die eine Vision hatten ... als "Werber" sah ich mich als "Ergänzung" in diesem Team. Die Wende als Wachstumsmotor, Ulla als "erster Virus" und danach dann die langsame und qualvolle Selbstzerstörung der Apothekergemeinschaft ... waren meine "mitgelebten Stationen" in diesem Drama. Gewollt oder ungewollt ... an einigen Stellen "zuckt" es noch ... es besteht also noch Hoffnung ... als Akteur oder Vasall ...

BVG-Urteil zu Rezeptsammelstelle

von Uwe Hüsgen am 26.04.2020 um 10:59 Uhr

In ihrem (wieder sehr guten) Beitrag zitiert Frau Sucker-Sket aus den Urteilsgründen wie folgt:
„Die Arzneimittelsicherheit sei dabei nicht mehr gefährdet als beim Versand über größere Entfernungen mittels externer Versanddienstleister.“
Wenn das die Quintessenz des Urteils sein sollte, müsste man m.E. mehr denn je ein RxVV fordern.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: BVG-Urteil zu Rezeptsammelstelle

von Dr.Diefenbach am 26.04.2020 um 11:37 Uhr

Absolute Zustimmung zu Ihrer Aussage!!Es werden derart viele Unwägbarkeiten ausser Acht gelassen.Auch ist das gerade bei den ganzen MÜHEN und AKTIVITÄTEN in der Praxis eine indiskutable Entscheidung für die Zukunft.Die Kollegin hat es sicher nicht so mit "kollegial"

Coronas Zauberberg 2020 ...

von Christian Timme am 26.04.2020 um 9:22 Uhr

Wenn ich schon Abweichungen in den Meldezeiten habe, die Grafikdarstellung mir etwas zeigt was 7 bzw. 10 Tage vorher stattgefunden hat, ich das aber unter dem aktuellen Datum einordne, die Angaben das zeigen was in einer Blase geschieht die selbst in einer anderen schwimmt ...daraus Entscheidungen abgeleitet werden die eigene Einflüsse entwickeln ... dann ist das bereits Chaos und nichts anderes ... wer dann noch "Input is Output" sagt ... der hat es begriffen ... was mit uns gerade geschieht ... und noch geschehen wird ...

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Botendienst

von Conny am 26.04.2020 um 8:21 Uhr

Wann kommt endlich das Sonderkennzeichen für den Botendienst.Was ist daran so schwer, ausser man den Willen nicht dafür. Zu Spahn : Spahn hat am Anfang (Dr. Wimmer beschimpft) alles verschlafen wie auch das Telefonat mit dem FDP Politiker um die Tourismusmesse in Berlin aufdeckt. Wie bockig Spahn sein kann haben die devoten Delegierten ja in Düsseldorf erlebt. Ps: das Urteil ist kein kleiner Knaller, sondern ein grosser Knall. Die Frau aus Herne weiss noch gar nicht was Sie angerichtet hat.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Botendienst

von Conny am 26.04.2020 um 8:23 Uhr

ausser man hat

.

von Anita Peter am 26.04.2020 um 8:09 Uhr

"Keine Frage, er ist ein Macher, einer, der handelt: unser Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. "

Widerspricht den Ausführungen von Herrn Theurer (FDP). Aber "Blendkraft" hat Herr Spahn mit Sicherheit.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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