Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

26.04.2020, 08:00 Uhr

5 Euro für den Botendienst – aber wie bekommt die Apotheke diesen Zuschuss?

5 Euro für den Botendienst – aber wie bekommt die Apotheke diesen Zuschuss?


23. April 2020

Was ist eigentlich eine Rezeptsammelstelle und was darf eine Apotheke damit? Seit diesem Donnerstag wissen wir es: Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass im Prinzip jede Apotheke so eine Rezeptsammelbox installieren kann, sofern sie eine Versandhandelserlaubnis hat. Hintergrund dieser Entscheidung ist die Klage einer Apothekerin aus Herne, die eine Sammelbox für Rezepte und OTC-Bestellungen in einem Lebensmittel-Supermarkt aufgestellt hatte. Klar, das sei eine unzulässige Rezeptsammelstelle, so die Ansicht der Stadt Herne, weg damit. Doch das ließ die Apothekerin nicht mit sich machen und ging den Weg durch die Instanzen bis zum Bundesverwaltungsgericht. Und jetzt also dieses Urteil: Diese Sammelbox wird von der Versandhandelserlaubnis umfasst. Au weia, mein liebes Tagebuch, was kommt da auf uns zu? Rechtsanwalt Morton Douglas, der die Apothekerin vertritt, freut sich, er sieht keine Bedenken, dass sich das Urteil nachteilig für die Vor-Ort-Apotheken auswirkt. Denn diese würden nunmehr rechtssicher in die Lage versetzt, im lokalen Bereich patientenfreundliche und flexible Versorgungsmodelle zu etablieren. Ha, das kann man so sehen, muss man aber nicht. Werden jetzt an allen Ecken und Enden dieser Republik von allen möglichen Apotheken Sammelboxen aufgestellt? Werden die Städte mit Sammelboxen der Apotheken zugepflastert? Werden auch ausländische Versender Sammelboxen aufstellen dürfen? Sehen wir in den Städten bald grün- weiße Boxen? Wohl kaum, mein liebes Tagebuch, denn eigentlich gehören Sammelboxen schon einer anderen Zeit an. Jetzt steht das E-Rezept vor der Tür und dann ist quasi jedes Smart-Phone eine Rezeptsammelbox – für jede Apotheke meines Vertrauens. So sieht’s aus.

 

Antikörper-Schnelltests auf SARS-CoV-2 dürfen bisher nur vom medizinischen Fachpersonal angewandt werden. Die Apotheke darf solche Tests nicht an Laien abgeben und sie darf sie auch nicht an Patienten anwenden. Oder doch? Nein, auch wenn’s die eine oder andere Apotheke gerne tun würde. Denn bei SARS-CoV-2 handelt es sich um eine nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) meldepflichtige Infektion und wer eine solche feststellen und behandeln darf, das ist im Infektionsschutzgesetz geregelt: Die Apotheken gehören nicht dazu – auch wenn der eine oder andere haarspalterisch den Gesetzestext ein wenig anders auszulegen versucht. Das könnte letztlich doch für juristischen Ärger sorgen. Und wer weiß, mein liebes Tagebuch, vielleicht wird es ja irgendwann einen Antikörper-Schnelltest für jedermann geben – wenn's zur Eindämmung der Pandemie nützlich ist.



Peter Ditzel (diz), Apotheker / Herausgeber DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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10 Kommentare

Folgenlos?

von Reinhard Rodiger am 26.04.2020 um 13:53 Uhr

Ich vermisse alles, was mit konstruktivem Nutzen der gebotenen Ansätze zusammenhängt :

--Sicherung der Handlungsfreiheit NACH der Pandemie und Begrenzung des wieder folgenden Machtmissbrauchs der KK.

--Beitrag zur Logistik der nächsten Grippeimpfung ,
Vorbereitung auf die Corona-Impfung und ev. Schnelltests im Rahmen epidemiologischer Untersuchungen.

--Erhaltung der Flächendeckung, wenn laut FS die normalen Kunden den Apotheken fernbleiben und damit die Existenz gefährden.

--Abgabeautomaten in KH mindern Fehler und erhöhen die Zeitkapazität für Sachfragen- als Voraussetzung für Vorort-
KH-Apotheker.Diese Erfahrungen dürfen nicht einfach abgelehnt, sondern müssen konzeptionell gestaltet werden.

--Festschreibung der Zugehörigkeit zum "medizinischen Personal" nach RKI- als erster Schritt zur Integration in das Gesundheitswesen.

--Vorbereitung für die nächste Herausforderung dieser Art unter Berücksichtigung der gewollten Apothekenreduktion um etwa die Hälfte.

Das fällt mir spontan ein ohne Anspruch auf Vollständigkeit .
Selbstverständlich wird das alles berücksichtigt? Nur hört niemand etwas davon. Stattdessen Austausch wohlfeiler Lobpreisungen ohne jegliche Kopplung an die Realität und Erhaltung der durch die Krise gewonnenen Handlungsfähigkeit.
Es sind genügend Ansätze, um die "Macherqualität" zweiseitig zu testen.Vieles davon wird später nicht mehr ansprechbar sein, weil die Druck vergangen ist.

» Auf diesen Kommentar antworten | 3 Antworten

AW: Folgen- und Konzeptlos in die Zukunft ...

von Christian Timme am 26.04.2020 um 17:14 Uhr

Beschäftigungstherapie für Pharmazeuten oder Weichenstellung für die Zukunft der Apotheken in Deutschland ... jetzt mal ganz offen ... wollt oder könnt ihr nicht?

AW: Folgenlos? ... Weichenstellung!

von Reinhard Rodiger am 26.04.2020 um 20:02 Uhr

Ideen haben können viele, Weichen stellen nur ganz Wenige.Und die wollen nicht.Oder besser gesagt nur in die Weichen in Richtung 5-10 000.Dazu gehört das Vernachlässigen der gegebenen Möglichkeiten, die ja nicht deren Arbeitsergebnis sind.Sie sind also narzisstisch nicht nutzbar.Deshalb ist das stete Mahnen an Ausstehendes leider die verbleibende Möglichkeit für die, die nicht das Ruder ergreifen können( zB aus Altersgründen).Das ist gleichzeitig ein Appell an die ja vorhandene zukunftsinteressierte Klientel.Die muss nur ihren Äusserungswiderstand überwinden.Krisen können das beschleunigen.Selten gab es soviel Möglichkeiten.
Wenn das nicht gesehen werden will, kann ich nichts ändern.Alles , was folgt ist dann gewollt.

AW: Folgenlos ...

von Christian Timme am 26.04.2020 um 21:11 Uhr

Mir war es erlaubt ab 1986, noch am Bethovenplatz in Ffm., Persönlichkeiten kennenzulernen die eine Vision hatten ... als "Werber" sah ich mich als "Ergänzung" in diesem Team. Die Wende als Wachstumsmotor, Ulla als "erster Virus" und danach dann die langsame und qualvolle Selbstzerstörung der Apothekergemeinschaft ... waren meine "mitgelebten Stationen" in diesem Drama. Gewollt oder ungewollt ... an einigen Stellen "zuckt" es noch ... es besteht also noch Hoffnung ... als Akteur oder Vasall ...

BVG-Urteil zu Rezeptsammelstelle

von Uwe Hüsgen am 26.04.2020 um 10:59 Uhr

In ihrem (wieder sehr guten) Beitrag zitiert Frau Sucker-Sket aus den Urteilsgründen wie folgt:
„Die Arzneimittelsicherheit sei dabei nicht mehr gefährdet als beim Versand über größere Entfernungen mittels externer Versanddienstleister.“
Wenn das die Quintessenz des Urteils sein sollte, müsste man m.E. mehr denn je ein RxVV fordern.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: BVG-Urteil zu Rezeptsammelstelle

von Dr.Diefenbach am 26.04.2020 um 11:37 Uhr

Absolute Zustimmung zu Ihrer Aussage!!Es werden derart viele Unwägbarkeiten ausser Acht gelassen.Auch ist das gerade bei den ganzen MÜHEN und AKTIVITÄTEN in der Praxis eine indiskutable Entscheidung für die Zukunft.Die Kollegin hat es sicher nicht so mit "kollegial"

Coronas Zauberberg 2020 ...

von Christian Timme am 26.04.2020 um 9:22 Uhr

Wenn ich schon Abweichungen in den Meldezeiten habe, die Grafikdarstellung mir etwas zeigt was 7 bzw. 10 Tage vorher stattgefunden hat, ich das aber unter dem aktuellen Datum einordne, die Angaben das zeigen was in einer Blase geschieht die selbst in einer anderen schwimmt ...daraus Entscheidungen abgeleitet werden die eigene Einflüsse entwickeln ... dann ist das bereits Chaos und nichts anderes ... wer dann noch "Input is Output" sagt ... der hat es begriffen ... was mit uns gerade geschieht ... und noch geschehen wird ...

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Botendienst

von Conny am 26.04.2020 um 8:21 Uhr

Wann kommt endlich das Sonderkennzeichen für den Botendienst.Was ist daran so schwer, ausser man den Willen nicht dafür. Zu Spahn : Spahn hat am Anfang (Dr. Wimmer beschimpft) alles verschlafen wie auch das Telefonat mit dem FDP Politiker um die Tourismusmesse in Berlin aufdeckt. Wie bockig Spahn sein kann haben die devoten Delegierten ja in Düsseldorf erlebt. Ps: das Urteil ist kein kleiner Knaller, sondern ein grosser Knall. Die Frau aus Herne weiss noch gar nicht was Sie angerichtet hat.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Botendienst

von Conny am 26.04.2020 um 8:23 Uhr

ausser man hat

.

von Anita Peter am 26.04.2020 um 8:09 Uhr

"Keine Frage, er ist ein Macher, einer, der handelt: unser Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. "

Widerspricht den Ausführungen von Herrn Theurer (FDP). Aber "Blendkraft" hat Herr Spahn mit Sicherheit.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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