Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

05.04.2020, 08:00 Uhr

Endlich gibt's Erleichterungen bei den Rabattverträgen! (Foto: Andi Dalferth)

Endlich gibt's Erleichterungen bei den Rabattverträgen! (Foto: Andi Dalferth)


Das Corona-Thema in dieser Woche: Masken für alle? Was und wem nützen sie? Und kommt eine Tragepflicht? Gute Fragen, einfache Antwort: Keine Tragepflicht, weil’s keine Masken für alle auf dem Markt gibt. Allenfalls die Selbstgebastelten. Und was bringen die? Dürfen sie die Apotheken verkaufen? Ja, aber. Und das war kein April-Scherz: Corona ist der Turbo fürs E-Rezept. Ab 1. Januar 2022 ist es Pflicht für alle. Sagt Spahn. Und noch ein Thema: Was ist, wenn sich ein Apothekermitarbeiter mit dem Virus infiziert? Wer muss in Quarantäne? Hoffen wir für uns alle: Mögen wir gesund bleiben. 

30. März 2020

Ja, Paracetamol ist zurzeit der Hamsterkaufartikel in Apotheken. Mittlerweile soll sich die Lage ein klein wenig entspannt haben. Aber, wie ist da die Rechtslage, wie viele Packungen mit 10 g Paracetamol (das ist die Höchstmenge pro Packung, die nicht unter die Verschreibungspflicht fällt) darf die Apotheke eigentlich abgeben? Also, wie viele Packungen mit 20 Tabletten à 500 mg dürfen in der Selbstmedikation an einen Kunden abgegeben werden? Laut Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) gibt’s da keine Begrenzung, sagen die Juristen. Bis zu 10 g Paracetamol pro Packung unterliegt nicht der Verschreibungspflicht. Also, mein liebes Tagebuch, bedeutet das grünes Licht für einen flotten Paracetamol-Abverkauf? Nein, dem steht „das heilberufliche Ermessen des Apothekers“ im Weg, wie viele Packungen er abgibt. Grundsätzlich darf die Apotheke zwar mehr als eine dieser Packungen an einen Kunden abgeben – wenn’s denn einen plausiblen Grund dafür gibt, wenn kein Hinweis auf eine missbräuchliche Anwendung oder eine Gefährdung der Arzneimitteltherapiesicherheit vorliegt. Der heilberuflich arbeitende Apotheker wird es in der Regel daher bei einer Packung belassen oder hinterfragen, ob es überhaupt Paracetamol sein muss.

 

Na, na, das muss der gute Burda-Verlag noch lernen: Arzneiversender zu hofieren und sie anzupreisen, das war einmal früher. Jetzt zählen die Vor-Ort-Apotheken, sie stehen jetzt im Fokus. Was war geschehen? Mein liebes Tagebuch, im anderen „Focus“von Burda, dem „Focus online“, stand doch glatt wieder einmal ein Hinweis zu einem Online-Preisportal für Arzneiversender. Böse, böse, das sollte doch wirklich nicht mehr passieren, nachdem Burda dem „Zukunftspakt Apotheke“ mit der Noweda beigetreten ist. So eine Online-Meldung auf „Focus online“ führte zurecht bei uns Apothekers zur Verwunderung und Verärgerung. Unser Aufschrei scheint bei Burda auf fruchtbarem Boden gefallen zu sein, der Link zum Preisvergleichsportal für Arzneiversender wurde umgehend gelöscht. Na, geht doch! Und was noch kommen soll: „‚Focus Online‘ wird in Kürze den Zukunftspakt Apotheke sowie die Vorbestellplattform ia.de verstärkt in die Burda-Kampagne ‚Corona Care‘ einbinden und damit auch auf diese Weise die Bedeutung der Apotheken betonen“ – sagt eine Burda-Sprecherin. Das wollen wir hoffen.

31. März 2020

Auch die ABDA bringt ein Plakat zur Corona-Krise mit dem Motto „#unverzichtbar: Schutzmaßnahmen gegen Corona“. Und das steht drauf: „Zu Hause bleiben, zusammenhalten! Händewaschen, 2 x Happy Birthday singen! Keine Bussis und Umarmungen, dafür öfter lächeln!Keine Panik, nicht hamstern, einander helfen! Und bitte etwas Abstand halten – auch in der Apotheke“. Stimmt alles, mein liebes Tagebuch, gut gemacht. Das Plakat soll bundesweit auf vielen großen Werbeflächen im öffentlichen Raum erscheinen. Auch gut gemacht? Na ja. Das Problem ist: Bewegen sich eigentlich noch genug Menschen im öffentlichen Raum, die das Plakat wahrnehmen werden? Immerhin, es erscheint auch in den Social-Media-Kanälen. Hoffen wir, dass die Unverzichtbar-Kampagne noch viele Menschen erreicht.

 

Das Dauerthema während der Corona-Krise: Maske ja oder nein? Was bringt sie? Wen schützt sie? Sollen wir alle oder nicht? Selbst Experten sind sich nicht einig, die einen sagen so, die anderen sagen so. Gemeint ist hier nicht die Profi-Atemschutzmaske fürs medizinische Personal – klar, die muss sein und schützt. In der öffentlichen Diskussion geht es vielmehr darum, ob jedermann einen Mund- und Nasenschutz tragen soll, es geht um einfache Masken, zum Teil selbstgenäht und selbst gebastelt. Und das Wort von oben: „In der jetzigen Lage sehe ich keine Notwendigkeit zu einer Verpflichtung“, sagt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und  Armin Laschet, Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, teilt seine Meinung. Also, mein liebes Tagebuch, wir müssen nicht die nächste Hamsterkauf-Abteilung öffnen – noch nicht. Was nicht ist, kann noch kommen: Bayerns Ministerpräsident Markus Söder näselt bereits durch seine Maske: „Man kann nichts ausschließen.“ Aha. Das Hauptproblem bei einer Tragepflicht für alle: Es gibt schlicht keine einfachen Masken zu kaufen. Der „Spiegel“ vermutet schon, dass die Bundesregierung deswegen von einer Tragepflicht Abstand nimmt – weil es keine gibt. Gut möglich, mein liebes Tagebuch. Aber was würde eine einfache Maske denn bringen? Keinen Eigenschutz, da sind sich alle einig. Eine einfache oder selbst gebastelte Maske schützt nicht den Träger, ist aber möglicherweise ein Schutz für andere: Ein Mund- und Nasenschutz könne eine Hilfe sein, die Ausbreitung des Virus durch die Luft zu verlangsamen, heißt es bei Spahn. Unser Nachbarland Österreich beispielsweise schreibt dagegen schon solche einfachen Masken für alle vor, z. B. beim Einkauf, bald wohl auch am Arbeitsplatz. Aber, eine Maske ist kein Ersatz fürs Abstandhalten. Ja, mein liebes Tagebuch, und was man auch kommunizieren sollte: Auch solche einfachen Masken verlangen eine gewisse Hygiene: Guter, eng anliegender Sitz und bei Durchfeuchtung wechseln! Und bitte auch waschen.

 

Und da taucht auch schon die nächste Frage auf: Dürfen eigentlich Apotheken solche selbst genähten Masken verkaufen? Mein liebes Tagebuch, wir Apothekers können bekanntlich ganz schön kreativ sein. Und wie man hörte, sind da einige schon aktiv geworden, haben Nähereien  beschäftigt und verkaufen mehr oder weniger hübsch designte Masken. Also, dürfen sie? Oder sind solche Masken etwa Medizinprodukte, brauchen sie gar eine Zulassung? Ganz klar, solche handgestrickten Masken sind kein Medizinprodukt und keine Schutzausrüstung, sagt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Und daher darf man sie auch nicht als solche bewerben. Was den Verkauf in Apotheken angeht, so meint Rechtsanwältin Christiane Köber von der Wettbewerbszentrale: Ja, die Apotheke darf sie verkaufen, man kann sie zu den Gegenständen rechnen, die der Gesundheit unmittelbar dienen und damit sind sie von der Apothekenbetriebsordnung gedeckt. Aber die Werbung dafür darf nicht über das Ziel hinausschießen. Man darf sie nicht mit dem Hinweis „zum Schutz gegen Corona-Viren“ bewerben. Und beim Preis sei „Feinfühligkeit“ gefragt: 10 Euro zu verlangen, das wäre wohl zu viel, meint die Rechtsanwältin, besser wäre eine Abgabe auf Spendenbasis. Mein liebes Tagebuch, also, in diesem Sinne.

1. April 2020

Das hielten wohl einige für einen Aprilscherz: Spahn will die E-Rezept-Pflicht ab 2022. Weit gefehlt, war kein April-Scherz, mein liebes Tagebuch, unser Gesundheitsminister meint es ernst. Ab 2022 soll es verpflichtend (bis auf wenige Ausnahmen) nur noch E-Rezepte geben. Also nichts mit ewig langer Übergangszeit oder E-Rezept nur als Empfehlung. Nein, Papierrezepte soll es ab 1. Januar 2022 im Normalfall nicht mehr geben. Ärzte und Zahnärzte, auch in Kliniken, sind verpflichtet, Rezepte nur noch digital auszustellen – Ausnahmen sind nur BtM- und T-Rezepte. Das Bundeskabinett hat dies im Rahmen des Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) bereits beschlossen. Mein liebes Tagebuch, da hat wohl die Corona-Krise ein bisschen nachgeholfen, die Krise, die zeigt, dass das Einlösen von Rezepten wohl sicherer wäre, wenn es denn schon digital vorläge. Und, liebe ABDA, schaffen wir das bis 2022? Ja, sagt unsere Berufsvertretung, das sei technisch machbar bis 2022. Bedenken hat die ABDA allerdings wegen unseren Patienten: Gerade Ältere, vor allem Patienten ohne Smartphone (soll es noch geben) müssten die Möglichkeit haben, ein E-Rezept ohne technische Hilfsmittel zu nutzen. Auch die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Sabine Dittmar, befürchtet, dass durch die E-Rezeptpflicht Hürden für Ältere und weniger technikaffine Menschen entstehen könnten. Und der CDU-Gesundheitspolitiker Michael Hennrich möchte nicht, dass bestimmte Patientengruppen dadurch benachteiligt werden. Die Sorgen dürften unbegründet sein, mein liebes Tagebuch: Vorgesehen ist, dass diese Patienten dann einen ausgedruckten QR-Code bekommen, den sie in der Apotheke vorlegen können. Also, alles machbar.

Was übrigens auch in die Kabinettsvorlage zum Patientendaten-Schutzgesetz kam: Mit E-Rezepten darf kein Handel betrieben werden. Gut so! Die freie Apothekenwahl bleibt erhalten, und für Dritte ist es unzulässig, Verschreibungen, auch in elektronischer Form, zu sammeln, an Apotheken zu vermitteln oder weiterzuleiten und dafür für sich oder andere einen Vorteil zu fordern, sich einen Vorteil versprechen zu lassen, anzunehmen oder zu gewähren.“ Jetzt geht’s mit Volldampf in die E-Rezept-Zukunft.


DocMorris nutzt die Corona-Krise, um sich als deutsche Apotheke zu präsentieren: Der niederländische Versender, eine Tochter des Schweizer Zur Rose-Konzerns, beteiligt sich an der Initiative „Deutschland gegen Corona“. Das ist eine Aufklärungskampagne, die mit zwölf verschiedenen Plakaten und in einem Video auf Maßnahmen zur Unterbrechung der Corona-Infektionsketten hinweist. Bei der Initiative machen neben DocMorris unter anderem das ZDF, die Deutsche Bank und die DAK mit. Mein liebes Tagebuch, das ist wieder einmal typisch für dieses  Versandhaus für Arzneimittel: Es möchte gern Apotheke sein, den guten Ruf der deutschen Apotheke haben, aber als ausländisches Unternehmen eigene Preisgestaltungen wahrnehmen und auf keinen Fall die Pflichten einer deutschen Apotheke haben.

Und da muss man sich fragen: Wie fadenscheinig ist es eigentlich, wenn sich einerseits DocMorris an einer Aufklärungskampagne zur Corona-Krise beteiligt und andererseits sich der Ober-Boss der DocMorris-Mutter, Walter Oberhänsli, darüber freut, dass das Virus dem Unternehmen „massiven Rückenwind“ gibt, wie er es vor kurzem wissen ließ. Mein liebes Tagebuch, ganz schön bigott, oder?

2. April 2020

Es gibt sie noch, die pragmatisch vernünftigen Lösungen für die Probleme der Corona-Krise. Auch wenn es ein wenig dauerte, jetzt ist es spruchreif: Der Deutsche Apothekerverband und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung haben sich darauf geeinigt, die Abgabe von Arzneimitteln, die unter die Rabattverträge fallen, ab sofort in bestimmten Fällen zu vereinfachen. Mein liebes Tagebuch, wie haben wir uns auf diese Meldung gefreut. Endlich! Und wie sieht die Lösung aus? Also, wenn weder ein Rabattarzneimittel noch ein weiteres preisgünstiges Präparat in der Apotheke verfügbar ist, kann die Apotheke ein anderes vorrätiges Medikament abgeben, damit der Patient nicht noch einmal in die Apotheke kommen muss. Die Apotheke muss nur ein bestimmtes Sonderkennzeichen auf das Rezept zur späteren Abrechnung aufdrucken. Vereinbart wurden außerdem Vereinfachungen bei der Packungsauswahl. Diese Regelungen gelten bis 30. April 2020. Mein liebes Tagebuch, die meisten großen Krankenkassen hatten aufgrund der Corona-Krise ihre Rabattverträge bereits eingeschränkt, um die Zahl der  Apothekenbesuche zu reduzieren. Jetzt aber gilt diese Regelung bundesweit. Das hilft ein wenig, den Corona-Monat April zu überstehen.

3. April 2020

Mehr Schutzausrüstung für die Apothekenteams – das fordert der Landesapothekerverband Baden-Württemberg von den Verwaltungen der Länder. Das ist unbedingt nötig, mein liebes Tagebuch. Derzeit sieht es doch so aus, dass Apotheken auf der Liste der Empfänger von neu beschaffter Schutzausrüstung (Masken, Kittel, Hauben etc.) sehr weit unten stehen. Insbesondere werden doch auch in den Apotheken Atemschutzmasken der Schutzklasse FFP2 oder höher sowie Schutzbrillen benötigt. Ja, mein liebes Tagebuch, das Apothekenpersonal muss bei der Zuteilung solcher Schutzausrüstung berücksichtigt werden.

Kann sich die Apotheke auch selbst auf dem Markt mit solchen Schutzausrüstungen eindecken, fragte ich Ina Hofferberth, Geschäftsführerin des LAV. Sie sagte mir, dass dies zwar möglich sei, allerdings müsse die Apotheke sehr aufpassen, da es einige weniger seriöse Angebote gibt.

 

Gehören Apothekerinnen und Apotheker zu dem für die Gesundheitsversorgung im Pandemie-Fall besonders wichtigen medizinischen Personal? Die ABDA ist zwar davon überzeugt, aber so ganz eindeutig und offiziell beantwortet wurde diese Frage bislang noch nicht, weder vom Robert Koch-Institut noch vom Bundesgesundheitsministerium. Dabei hat diese Frage durchaus besondere Bedeutung, dann nämlich, wenn eine Corona-Infektion innerhalb des Apothekenpersonals auftritt. Einfach ausgedrückt: Falls Apothekenmitarbeiter nicht zum wichtigen medizinischen Personal gehören, müsste in diesem Fall die gesamte Apothekenmannschaft in Quarantäne, die Apotheke müsste schließen. Wird das Apothekenpersonal dagegen für die Gesundheitsversorgung im Pandemie-Fall als besonders wichtig eingestuft, müsste – bei relevantem Personalmangel – nur der infizierte Apotheken-Mitarbeiter in Quarantäne, die übrigen könnten die Versorgung weiter sicherstellen, die Apotheke könnte geöffnet bleiben. Um das endlich einmal zu klären, haben Kammer und Verband von Nordrhein gemeinsam die Gesundheitsämter angeschrieben, um sicherzustellen, dass Apothekenpersonal in einem nachgewiesenen „Corona-Fall“ dem medizinischen Personal gleichgestellt ist. Das gäbe „die dringend notwendige Sicherheit zur Aufrechterhaltung der Patientenversorgung durch wohnortnahe Apotheken“, betonen Thomas Preis und Armin Hoffmann. Mein liebes Tagebuch, diese Initiative ist überfällig, Dank an Nordrhein!

 

Und dann bleibt da noch die Frage: Was ist, wenn sich ein Apothekenmitarbeiter mit dem Corona-Virus infiziert hat? Muss dann das restliche Apothekenteam in Quarantäne? Müssen sich dann alle auf SARS-CoV-2 testen lassen? Wie geht man da vor? Wie ist es derzeit geregelt? Mein liebes Tagebuch, eine für jede Apotheke, für jeden Fall gültige Antwort lässt sich nicht geben. Man muss sich mit den zuständigen Gesundheitsbehörden, dem Gesundheitsamt in Verbindung setzen. Eine Übersicht zu dieser Frage, gibt der Beitrag auf DAZ.online. Und jetzt hoffen wir für uns alle: Mögen wir gesund bleiben.



Peter Ditzel (diz), Apotheker / Herausgeber DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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8 Kommentare

Spahn-App ... "Wir schaffen das ... Sie wahrscheinlich nicht ..."

von Christian Timme am 05.04.2020 um 17:09 Uhr

Sie dürfen zustimmen, nachfolgend in 5 Punkt Minischrift das Gesetzt zum Schutz des Bürgers der das Recht hat einen Antikörper-Schnelltest einzuklagen, nachdem er bereits eine 14-tägige Quarantäne in einer hochgradigen Infizierung-Umgebung abgesessen hat ... Sorry das war schon die Durchseuchungsverordnung ... kann ja mal passieren ... Ihr Jens ...

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Trotz rosa Brille, ist der Himmel heut nicht schön blau?

von Bernd Jas am 05.04.2020 um 14:54 Uhr

Schönen guten Morgen Herr Ditzel,
schönen guten Morgen liebe Knötter-Party,

also die Paracetamol-Gedanken haben wir uns gemacht als der Verschreibungs-Status eingeführt wurde, jetzt noch nach Kindern im Brunnen zu suchen ist reichlich spät. Wie seit Ihr den bis zur Hamsterei damit umgegangen?

Thema Maskenpflicht:
Der Verfassungsschutz sieht in der Maskenpflicht einen eindeutigen Verstoß gegen das Vermummungsverbot. Man denke da nur an Tankstellen, Banken, Behörden, Polizei, Gerichte usw.
Also werden nur Masken zugelassen die nicht Teile oder das ganze Gesicht bedecken, sondern so transparent gestaltet sind, dass noch eine eindeutige Identifikation der tragenden Person gewährleistet bleibt.

Hö,höö, jetzt können sich die Bullshit-Jobinhaber auf unsere Kosten gegenseitig ihre Verordnungen und die sich widersprechenden Gesetze gegenseitig um die Ohren hauen bis sie hoffentlich platzen,
... während ich mir schon eine Maske mit Mick Jagger-Zunge bestellt habe.
Die werden der Brüller und die Leute legen da gerne auch mal gerne 20 Euronen für auf den Tisch.
Auskochbar und mit integriertem Fach für CO2 Filterwechsel.
Was sagt die gute Rechtsanwöltin: " -, bessör wöre eine Obgabe auf Spöndenbosis" ?
Der brennt ja wohl die Robe.
Wir haben abgesehen von unserer heilberuflichen Verpflichtung auch noch ein Geschäft und sind daher auch verpflichtet Reibach zu machen.


Thema E-Rezept:
Patienten die kein Smartphone haben bekommen einen QR-Kot ausgedrückt.
So käme ich mir als ein solcher Patient vor.
Was soll der Sch... , hat das noch irgend etwas mit Transparenz zu tun? Der Patient muss doch wissen was er da in den Händen hält. Lauter schwarz-weiß-kleinkariertes ohne irgendeine Information was da wirklich verschlüsselt ist? Er schickt den Zettel dann an seinen Arznei-Versandhändler (natürlich per Post) und wundert sich ein paar Tage später dann wie er Budenosid-Rectalschaum inhalieren soll.
„Also, alles machbar.“ … auch das Kopieren und mehrfaches Versenden.


Thema Spahn und zu Herrn Karl Friedrich Müller:
Ja Herr Müller irgendwie werden Sie mir als kritischer Hinterfrager und Kollege immer sympathischer. Da ist es doch wirklich so, dass Spahn, Laschet, Söder und Co am Zipfel von Mutti, im Schatten und unter dem Deckmantel der Not der Coronakriese das Grundgesetz torpedieren und einen Verfassungsbruch nach dem anderen in Gang setzen. Deshalb hier noch mal der Satz von Herrn Ditzel letzte Woche: „Was da im Einzelnen noch möglich sein wird – wir werden staunen.“
..... und da kann man nur allen freiheitsliebenden demokratischen Menschen den guten Rat geben sich der Atlas Initiative anzuschließen.

Hierzu noch was vom Mey:
„Sei wachsam präg' dir die Worte ein! Sei wachsam und fall nicht auf sie rein! Paß auf, dass du deine Freiheit nutzt. Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt! Sei wachsam merk dir die Gesichter gut! Sei wachsam bewahr dir deinen Mut Sei wachsam Und sei auf der Hut!“

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Was machen mit (nach wie vor) PSA-Engpässen??

von Gunnar Müller, Detmold am 05.04.2020 um 14:31 Uhr

>>Sehr geehrter Herr Minister Laumann,
...Vor dem Hintergrund der offenbar nach wie vor noch bestehenden Lieferengpässe bei Gegenständen der persönlichen Schutzausrüstung bitte ich Sie, Hersteller, Lieferanten und Zwischenlieferanten zu verpflichten, derartige Angebote nur noch an staatliche Stellen u. a. Gesundheitsämter abzugeben für eine qualifizierte Prüfung der Angebote und eine dezentrale oder zentrale Beschaffung, Lagerung und Verteilung resp. einen Verkauf an die Bedarfsträger, z. B. Krankenhäuser und Rettungsdienste, Polizei, Feuerwehr und Katastrophenschutz, Altenwohn- und Pflegeheime, ambulante Pflegedienste, Arzt- und Zahnarztpraxen, Hebammen, Apotheken, Psychotherapeuten. <<
Heute ‘raus an Laumann, Jens und andere ..

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Spahn

von Karl Friedrich Müller am 05.04.2020 um 12:59 Uhr

Verfolgt sehr konsequent seine Interessen.
Er ist sehr gefährlich. Auch wenn Sie es vielleicht lächerlich finden: Ich denke, er könnte der nächste Diktator Deutschlands werden. Sein ganzes Handeln, das Erkennen von Situationen und deren Ausnutzung, die Sprache und Umdeutung von Begriffen lässt es erkennen.
Auch das „Ermächtigungsgesetz“. Zentralisieren von Macht.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Spahn ... ist die "Demokratie" ... und wir die Dekoration ...

von Christian Timme am 05.04.2020 um 13:20 Uhr

... und Mutti hat die "Brūcken" dazu gebaut ... und viele haben "geholfen" ... als brave Sonderschūler. Gekonnt ist .. gekonnt ...

Jetzt können die „Apothekers“ auch mal wieder was „abstellen“ ...

von Christian Timme am 05.04.2020 um 9:34 Uhr

Verschüttete „Allmachtsphantasien“ sind wieder da ... endlich ... nur die „Kohle‘ ist weiter weg. Verkehrte Welt ... aber immerhin ein Anfang?

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Keine genügende Schutzausrüstung

von Ulrich Ströh am 05.04.2020 um 8:46 Uhr

Mehr Schutzausrüstung für Apothekenteams für die kommenden zwei Wochen....

Dieser Schutz wird weitgehend ausbleiben.

Wer trägt Verantwortung?

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Selbstgenähte Masken

von Silke Hans am 05.04.2020 um 8:28 Uhr

Wenn vielleicht noch mal kurz alle drüber nachdenken würden, wie sich ein VK von 10€ mit dem EK von 12€ verträgt, den ich der Schneiderin und ihren 4 Mitarbeitern bezahle, weil ich ja die lokale Wirtschaft unterstütze? Es gibt im übrigen auch DEUTLICHE Unterschiede in der Machart und der Qualität dieser selbstgefertigten Masken.

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