AMVV vesrus heilberufliches Ermessen

Dürfen Apotheken mehr als eine Packung Paracetamol abgeben?

Stuttgart - 30.03.2020, 07:00 Uhr

Zwei Packungen à 10 g Paracetamol – darf man das in der Apotheke abgeben? (m / Foto: imago images / Rüdiger Wölk)

Zwei Packungen à 10 g Paracetamol – darf man das in der Apotheke abgeben? (m / Foto: imago images / Rüdiger Wölk)


Packungen, die mehr als 10 g Paracetamol enthalten, unterliegen der Verschreibungspflicht. Aber bedeutet das, dass auch in der Selbstmedikation nicht mehr auf einmal abgegeben werden darf? In der Apothekerschaft gehen die Meinungen darüber auseinander, ob jeweils nur eine Packung erlaubt ist oder es – wie bei jedem anderen OTC-Arzneimittel auch – im heilberuflichen Ermessen des Apothekers liegt, wie viele Packungen er gleichzeitig verkauft.

Bei einer ganzen Reihe von Wirkstoffen hängt die Verschreibungspflicht davon ab, wie hoch die Einzeldosis ist und wie viele Einheiten beziehungsweise wie viel Wirkstoff in einer Packung enthalten ist. Omeprazol ist zum Beispiel laut Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) in einer Einzeldosis von 20 mg und Tageshöchstdosis von 20 mg für eine maximale Anwendungsdauer von 14 Tagen und in einer maximalen Packungsgröße von 280 mg Wirkstoff ohne Rezept zu haben. Naratriptan gibt es in festen Zubereitungen zur oralen Anwendung in Konzentrationen bis 2,5 mg je abgeteilter Form und in einer Gesamtmenge von 5 mg je Packung ebenfalls ohne Rezept. Auch für Paracetamol gibt es seit einigen Jahren solche Beschränkungen. Hier dürfen zur oralen Anwendung bei leichten bis mäßig starken Schmerzen und/oder Fieber maximal 10 g Paracetamol pro Packung enthalten sein.

Es stellt sich daher immer wieder, und angesichts der aktuellen Paracetamol-Hamsterkäufe gerade verstärkt, die Frage, ob man daraus ableiten kann, dass jeweils nur eine Packung abgegeben werden darf? Oder obliegt diese Entscheidung dem heilberuflichen Ermessen eines jeden Apothekers?

Heilberufliches Ermessen oder Verschreibungspflicht?

Wir haben bei der Arzneimittelrechtsexpertin Dr. habil. Sabine Wesser nachgefragt. Sie erklärt gegenüber DAZ.online: „Die AMVV nennt die Packungsgröße, die verschreibungspflichtig ist. Die Abgabe von Packungsgrößen, die von der Verschreibungspflicht nicht erfasst sind, wird durch die AMVV nicht berührt.“ Deswegen haben ihrer Ansicht nach diejenigen recht, die die Abgabe mehrerer solcher OTC-Packungen in das heilberufliche Ermessen der abgebenden Person stellen.

Für die Praxis heißt das – lässt man die aktuelle Beschränkung aufgrund der Engpässe mal außen vor –, dass es grundsätzlich möglich ist, mehrere Packungen Paracetamol (oder Naratriptan oder Omeprazol) abzugeben. Vorausgesetzt es gibt einen plausiblen Grund dafür und keinen Hinweis auf eine missbräuchliche Anwendung oder eine Gefährdung der Arzneimitteltherapiesicherheit. Ob das der Fall ist, muss jeder Apotheker selbst einschätzen. Das gilt allerdings auch für alle anderen OTC-Wirkstoffe, immer und ganz unabhängig davon, ob sie unter bestimmten Voraussetzungen verschreibungspflichtig sind oder nicht.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Heilberufliches Ermessen „schlägt“ Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV)

Zwei Packungen Paracetamol abgeben – ist das erlaubt?

Auf der Suche nach Gründen für eine Packungsgrößenbegrenzung

Risiko OTC-Analgetika?

Referentenentwurf zur Änderung der AMVV

BMG bahnt weiteren OTC-Switches den Weg

Referentenentwurf zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

BMG: Bahn frei für weitere OTC-Switches

Arzneimittelverschreibungsverordnung

Das vierte Triptan wird rezeptfrei

Wie der Switch von verschreibungspflichtig auf rezeptfrei abläuft

Schalter auf rezeptfrei

8 Kommentare

Paracetamol

von Kiramo69 am 30.03.2020 um 15:56 Uhr

Dann geht man in die nächste Apotheke und holt die 2te Packung. Wer kontrolliert das. Mir reicht eine Packung vollkommen. Ist doch genauso mit Schlaftabletten.Wer einen Abusus hat geht Apotheke für Apotheke ab.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Paracetamol

von Fey am 31.03.2020 um 10:05 Uhr

Ich bin froh das ich letzte Woche überhaupt eine bekomme habe, mehr wollte ich nicht, da sagt man mir das Hamsterkäufe untersagt sind. Da muss man mit denen diskutieren wegen einer Packung. Hab auch gesagt, wenn ich hamstern wollte, fahre ich in mehrere Apotheken. Es nervt mich, das man nicht mal mehr entspannt egal wo einkaufen kann.

Paracetamol

von Klaus Augustin am 30.03.2020 um 14:05 Uhr

Dem Mündigen es selbst einräumen lassen ,daß er sie nur bei Bedarf auch nutzen sollte!

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Paracetamol-Vergiftung

von Dr. Mauz am 30.03.2020 um 13:41 Uhr

Man sollte bei der Abgabe von mehreren Packungen PCM auch an die Belastung der Leber - besonders der vorgeschaedigten - denken.
Außerdem steht PCM beim Suizid von jungen Mädchen ganz weit oben. Auch daran ist oft das Internet Schuld. 2- 3 Schachteln reichen allemal.
Dr. Mauz Toxikologie und Fachapotheker

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Paracetamol-Vergiftung

von Christina am 30.03.2020 um 23:38 Uhr

2-3 Packungen Paracetamol bringt einen Menschen meist oft nicht um sondern nur seine Leber. Gut, die kaputte Leber bringt den Menschen dann zwar auf kurz oder lang um, aber erstmal ist nur die Leber hin und das Leben noch blöder als vorher. So mit kaputter Leber... Habe genug solcher Fälle im FSJ auf der Hepatologie gesehen. Sich mit PCM umbringen zu wollen ist das dümmste, was man machen kann. Man macht sich sein Leben meist nur noch schwerer.

Versender fragen nicht

von Reinhard Rokitta am 30.03.2020 um 8:50 Uhr

Wie Kollegen berichten, fragen z.B. die holländischen Versender überhaupt nichts ab. Erst bei 5x20 PCM erscheint eine Art rote Ampel. In Holland liegen PCM in jeder Drogerie. Sind die deutschen Apotheker die einzigen in Europa, die gelernt haben, Menschen vor Arzneimittel zu schützen?

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Abgabe

von Conny am 30.03.2020 um 8:31 Uhr

Sorgen über Sorgen :)

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Abgabe

von Kiwani am 31.03.2020 um 17:03 Uhr

Die Sorgen hjätte ich auch gerne. Soll doch jeder machen was er möchte

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.