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Nullretaxationen: Keine rückwirkende Einschränkung

Berlin - 07.07.2023, 15:15 Uhr

Wollte wissen, wie die Bundesregierung es mit den Nullretaxationen wegen der von Apotheken im Winter selbst hergestellter Fiebersäfte hält: Kathrin Vogler von der Linkspartei. (Foto: Jennifer Kölker)

Wollte wissen, wie die Bundesregierung es mit den Nullretaxationen wegen der von Apotheken im Winter selbst hergestellter Fiebersäfte hält: Kathrin Vogler von der Linkspartei. (Foto: Jennifer Kölker)


Weniger Bürokratie bei der Präqualifizierung, flexiblere Austauschregeln und eingeschränkte Retaxationen: Das Lieferengpass-Gesetz hält einiges für die Apothekerschaft bereit. Aber wann tritt es überhaupt in Kraft? Und vor allem: Was passiert mit den Retaxationen, die zuletzt bei selbst hergestellten Fiebersäften ausgesprochen wurden? Das wollte die Linksfraktion von der Bundesregierung wissen.

Mit dem Lieferengpass-Gesetz (ALBVVG), das an diesem Freitag den Bundesrat passierte, geht die Bundesregierung auch auf einige wichtige Forderungen der Apothekerschaft ein. Zum einen fällt die Präqualifizierung für apothekenübliche Hilfsmittel weg. Zudem gibt es auch flexiblere Regelungen beim Austausch von Medikamenten, auch wenn diese hinter dem, was die ABDA verlangt hatte, zurückfallen.

Ein weiterer wichtiger Punkt im ALBVVG ist die Einschränkung von Nullretaxationen. Wie wichtig dies ist, zeigte sich zuletzt, als Rezepte aus dem Winter über selbst hergestellte Fiebersäfte für Kinder beanstandet wurden, weil die Dosierungsangaben darauf fehlten – der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands (DAV), Hans-Peter Hubmann, bezeichnete dies als „ein perfides Spiel, das die Krankenkassen da betreiben“. Der Apothekerverband Westfalen-Lippe hatte gar die Hoffnungen bezüglich des Gesetzes gedämpft und es „schlicht illusorisch“ genannt, dass damit „das generelle Problem“ gelöst werde.

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Aber wann wird das ALBVVG überhaupt in Kraft treten und die Apotheker:innen vor den Nullretaxationen schützen? Und was passiert mit den Retaxationen aus dem Winter? Das wollte die Sprecherin für Gesundheitspolitik der Linksfraktion im Bundestag, Kathrin Vogler, von der Bundesregierung wissen. An diesem Freitag flatterte die Antwort herein – Vogler nennt sie in einer Pressemitteilung „so frustrierend wie erwartbar“. Denn laut dem zuständigen Parlamentarischen Staatssekretär Edgar Franke (SPD) kann zum einen noch nicht konkret gesagt werden, wann das Gesetz in Kraft treten wird. Zum anderen aber ist auch eine „Rückwirkung dieser Regelung“ nicht vorgesehen.

„Mehr Ignoranz geht kaum“

Für Vogler ist damit klar: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) „lässt die Apotheken auf den Retaxationen sitzen“. Das sei ein „Affront gegen alle Apotheker*innen“, die mit ihrem Engagement im Winter versucht hätten, die Auswirkungen der Lieferengpässe auf die Versorgung der Kinder zu abzumildern. „Die profitorientierte Pharmaindustrie bedroht mit ihren fragilen Lieferketten unsere Arzneimittelversorgung, die Krankenkassen verweigern den helfenden Apotheken die Bezahlung und der verantwortliche Minister bestreitet die Zuständigkeit“, so Vogler. „Mehr Ignoranz geht kaum.“


Matthias Köhler, Redakteur DAZ.online
redaktion@daz.online


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