Kein Vermittlungsausschuss

Bundesrat lässt Engpass-Gesetz passieren

Berlin - 07.07.2023, 13:15 Uhr

Der Bundesrat hatte in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause einiges zu tun. Das ALBVVVG traf nicht auf Widerstand. (Foto: IMAGO / photothek)

Der Bundesrat hatte in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause einiges zu tun. Das ALBVVVG traf nicht auf Widerstand. (Foto: IMAGO / photothek)


Das ALBVV hat am heutigen Freitag den Bundesrat passiert. Die Gesundheits-Staatssekretärin Sabine Dittmar (SPD) warb im Plenum nochmals für das „dringende und wichtige Gesetz“. Nun bleibt zu hoffen, dass es diesmal keine Verzögerungen bis zur Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt gibt. Für die Apotheken, die die Arzneimittel-Lieferengpässe managen müssen, ist wichtig, dass es spätestens am 1. August in Kraft tritt.  

Es ist vollbracht: Der Bundesrat hat in seiner letzten Plenumssitzung vor der Sommerpause das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (ALBVVG) passieren lassen. Den Vermittlungsausschuss hat er nicht angerufen. Damit kann das ALBVVG nun direkt an den Bundespräsidenten gehen – sobald er unterzeichnet hat und das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist, kann es in Kraft treten. 

Es bleibt zu hoffen, dass Verzögerungen wie zuletzt beim Gesetz zur Reform der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) diesmal ausbleiben und das ALBVVG schon im Laufe des Julis wirksam wird. Die künftig in § 129 Abs. 2a Sozialgesetzbuch V (SGB V) verankerten erweiterten Austauschmöglichkeiten für Apotheken im Fall von Lieferengpässen und die entsprechende Regelung für Privatversicherte, Beihilfeempfänger und Selbstzahler in der Apothekenbetriebsordnung werden allerdings erst am 1. August in Kraft treten. Bis dahin gelten noch die Übergangsregeln, die die Bestimmungen der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung verlängert hatten.

Die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesgesundheitsminister, Sabine Dittmar (SPD), warb im Bundesratsplenum nochmals für das Gesetz. Es enthalte wichtige Maßnahmen, um die Versorgung der Bürger:innen zu verbessern. Auch Dittmar stellte fest, dass die Arzneimittel-Engpässe kein Novum seien. Doch die in der Vergangenheit angestoßenen Maßnahmen hätten die Situation nur bedingt verbessert und das Problem nicht dauerhaft gelöst. Neu sei allerdings die Bandbreite der Engpässe – mittlerweile seien etwa 500 Arzneimittel nicht lieferfähig. „Dies können wir nicht hinnehmen.“

Anreize für die Industrie

Die Staatssekretärin gab sich zuversichtlich, dass sich die Situation nun mittel- bis langfristig verbessern wird. Das ALBVVG setze gezielt Anreize, um die Wirkstoffproduktion in Europa zu stärken oder im besten Fall zurückzuholen. Zudem müssten Krankenkassen bei ihren Rabattvertragsausschreibungen jetzt Antibiotika-Hersteller mit Wirkstoffproduktion in Europa oder im Europäischen Wirtschaftsraum zusätzlich berücksichtigen. Dittmar stellte in Aussicht, dass diese Neuerung nicht lange auf Antibiotika beschränkt bleiben werden. Per Rechtsverordnung kann das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Regelung auch auf andere Wirkstoffe ausdehnen. „Das werden wir auch sehr, sehr zeitnah tun, zum Beispiel für Onkologika.“ 

Weiterhin werde mit dem ALBVVG das enge Korsett von Festbeträgen, Preismoratorium und Rabattverträgen gelockert – jedenfalls bei Kinderarzneimitteln. Zudem sollen erweiterte Lagerhaltungspflichten bei Industrie und Großhandel künftig dafür sorgen, dass Engpässe besser abgefedert werden können.

Auch die neuen Regelungen für Apotheken sprach Dittmar kurz an: Die Austauschregeln aus der Pandemie würden „größtenteils verstetigt“, Retaxationen eingeschränkt und die Bürokratie bezüglich der Präqualifizierung reduziert.

Die beiden letztgenannten Punkte hatte der Bundesrat in seiner im vergangenen Mai beschlossen Stellungnahme zum ALBVVG-Entwurf eingefordert. Insofern dürften die Länder zufrieden sein. Nicht erhört wurde allerdings ihr Ruf, das Apothekenhonorar nach Jahren des Stillstandes anzupassen und auskömmlich zu gestalten. Doch statt darauf im Zuge des Engpassgesetzes zu drängen, hat die Gesundheitsministerkonferenz diese Forderung erst diese Woche per Beschluss bekräftigt.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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