Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

02.07.2023, 07:30 Uhr

Symptomatisch: Eine große und teure Berufsvertretung und im Pflichttext spielen wir Apothekers keine Rolle... (Foto: Alex Schelbert)

Symptomatisch: Eine große und teure Berufsvertretung und im Pflichttext spielen wir Apothekers keine Rolle... (Foto: Alex Schelbert)


Bald kommt das Lieferengpass-Gesetz! Die Lieferengpässe werden zwar bleiben, auch die mickrige 50-Cent Apothekenvergütung fürs Managen der Engpässe, aber es gibt weniger Nullretaxationen und weniger Präquali-Gedöns. Richtig kräftig zugelangt hat dagegen die ABDA – sie hat sich eine knackige Erhöhung des Haushalts-Budgets gegönnt. Um rund stolze 18 Prozent werden die Mitgliedsbeiträge ihrer 17 Kammern und 17 Verbände steigen. Da kommt richtige Freude auf, zumindest im ABDA-Präsidium. Was lange währt, wird endlich gut? Ob das fürs E-Rezept zutrifft? Ab 1. Juli soll die Versichertenkarte der Katalysator dafür sein. Wir werden sehen, ob die Ärztin, der Arzt da mitspielen… Und ja, die Apothekerin, den Apotheker gibt es für die Politik nicht mehr – wir laufen jetzt nur noch unter „Apotheke“, im Pflichthinweis der OTC-Werbung. Ein Fall für die Antidiskriminierungsstelle! 

26. Juni 2023

Das Lieferengpass-Gesetz (ALBVVG) kommt. Es wird die Lieferengpässe mit Sicherheit nicht beseitigen, aber den Umgang mit ihnen etwas verändern. Auch die Apotheken müssen sich ab 1. August 2023 auf ein paar Neuigkeiten einstellen. Immerhin, das neue Gesetz wird eine gesetzliche Verstetigung der erleichterten Austauschregeln bei Engpässen bringen. Die neuen Austauschregeln gelten dann bei „Nichtverfügbarkeit“ eines Arzneimittels und die ist gegeben, wenn das Arzneimittel innerhalb einer angemessenen Zeit durch zwei unterschiedliche Verfügbarkeitsanfragen bei vollversorgenden Arzneimittel-Großhandlungen nicht beschafft werden kann. Die Einzelheiten und Vorgaben finden Sie hier. Mein liebes Tagebuch, die Apotheke wird sich da wieder einmal neu orientieren müssen. Und für die Austauscharbeit gibt es dann die fürstliche Belohnung von 50 Cent plus Umsatzsteuer – das ist die in eine lächerliche Almosenvergütung gegossene Missachtung der apothekerlichen Arbeit. Erst recht, wenn man bedenkt, dass die ABDA eigentlich pro Austauschvorgang 21 Euro (!) gefordert hat. Aber das ist an Lauterbach natürlich hart abgeprallt, mehr als 50 Cent sind für ihn dafür nicht drin.

Was positiv am neuen Gesetz hervorzuheben ist: Auch wenn die vorgesehenen Verfügbarkeitsanfragen beim Großhandel unterbleiben, ist eine Nullretaxation  gesetzlich ausgeschlossen. In diesem Fall darf die Kasse allerdings die Apothekenvergütung (Fix- und prozentualen Zuschlag) einbehalten, das Arzneimittel selbst muss sie bezahlen. Darüber hinaus sieht das Gesetz weitere fünf Fälle vor, in denen Retaxationen gänzlich ausgeschlossen bleiben. Dazu gehören beispielsweise die fehlende Dosierungsangabe auf dem Rezept oder das fehlende oder nicht lesbare Ausstellungsdatum.

Und ja, die Präqualifizierung für apothekenübliche Hilfsmittel entfällt! Endlich! Welche Hilfsmittel im Einzelnen hier dazugehören, darüber müssen sich der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband innerhalb eines halben Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes noch austauschen. Da die beiden traditionell nicht miteinander können, wird wohl wieder die Schiedsstelle das letzte Wort haben, die dann allerdings in weiteren drei Monaten entscheiden muss.

 

27. Juni 2023

Es gibt Krankenkassen, die die Apotheken hart schikanieren – Paradebeispiel ist die IKK classic, die derzeit bei fehlender Dosierungsangabe gnadenlos auf Null retaxiert. Und es gibt Krankenkassen, die den Apotheken von sich aus Erleichterungen bei Versorgungsengpässen  gewähren, damit die Versicherten schnell und unkompliziert ihr benötigtes Arzneimittel bekommen können. Diese Krankenkassen (Techniker Krankenkasse, die Barmer, die DAK Gesundheit, die KKH, die hkk und die HEK) sind im Verband der Ersatzkassen (vdek) zusammengeschlossen. Sie erlauben den Apotheken erweiterte Handlungsspielräume, vorerst bis 30. September dieses Jahres, wenn ein Versorgungsengpass besteht und eine bedarfsgerechte Versorgung gemäß den gesetzlichen oder vertraglichen Bedingungen nicht möglich ist. Welche Kosten diese Kassen übernehmen, finden Sie hier. In Bayern schließen sich sogar die Primärkassen den vdek-Sonderregeln an. Mein liebes Tagebuch, so geht’s also auch.


28. Juni 2023

Er kommt! Der neue Pflichthinweis für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel in der Publikumswerbung. Und der sieht dann in Zukunft offiziell so aus: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke“. Mein liebes Tagebuch, es gibt die Ärztin, den Arzt, die man zu Risiken und Nebenwirkungen fragen kann – da wird also ganz brav gegendert – und es gibt die unpersönliche „Apotheke“, in der man auch fragen kann. So weit ist es also nun mit uns gekommen: Die Apothekerin, den Apotheker, die man zu Risiken und Nebenwirkungen bei Arzneimitteln fragen kann, gibt es für die Politik einfach nicht, es ist „die Apotheke“, ein Laden, ein Shop, ein neutrales Irgendwas. Mein liebes Tagebuch, ich fühle mich und meinen Beruf diskriminiert – vielleicht sollten wir uns mal an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden. Es darf doch nicht sein, dass die Apothekerin, der Apotheker nicht mehr ins Bewusstsein der Bevölkerung gebracht wird, wenn es um Arzneimittel geht. Ja, sind wir denn nicht mehr die Arzneimittelfachleute, sondern nur noch die Ärztin und der Arzt? Ab Januar 2024, wenn dann in der Publikumswerbung für OTC-Arzneimittel ständig die Ärztin, der Arzt genannt werden, die man explizit fragen kann, und als Appendix noch „die Apotheke“ drangehängt ist, dann läuft doch in diesem Land etwas schief! Dabei hatte die ABDA doch so eine wirklich gute Formulierung vorgeschlagen: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und holen Sie ärztlichen oder apothekerlichen Rat ein“. Das wäre der perfekte Kompromiss gewesen, um die beiden Heilberufe gleichberechtigt auf eine Stufe zu stellen und dem Gendern gerecht zu werden. Aber nein, im Hause Lauterbach scheint der apothekerliche Rat nichts zu zählen. Wo ist die Anerkennung unserer Profession? Ehrlich, ich bin so was von enttäuscht.


Es lag schon lange in der Luft: Die beiden Pharmagroßhändler Alliance Healthcare Deutschland (AHD) und Gehe werden rechtlich zusammengeführt, genauer: Gehe wird zum 3. Juli 2023 auf die AHD verschmolzen, wie es so nett heißt. Für die Apothekerinnen, Apotheker und Geschäftspartner soll sich kaum etwas ändern und die beiden Marken (Gehe und AHD) sollen weiterhin bestehen bleiben. Mein liebes Tagebuch, es war abzusehen, dass die beiden Großhandlungen, die ja bereits seit einiger Zeit 100-prozentige Töchter des US-Konzerns und Apothekengiganten Walgreens Boots Alliance (WBA) sind, irgendwie stärker gemeinsame Sache machen. Bereits auf dem von AHD und Gehe veranstalteten Branchentreff Ende April in Berlin zeigten sich beide als „Doppelt-so-Großhandel“. Nun ist es also offiziell. Und wenn auch die Namen der beiden im Markt bestehen bleiben, so ist in Zukunft der Rechtsträger die AHD. Mein liebes Tagebuch, die Oligopolisierung im deutschen Großhandelsmarkt geht wie erwartet weiter.


Noventi, das apothekereigene Unternehmen für Dienstleistungen und Produkte in den Bereichen Abrechnung, Warenwirtschaft und Branchensoftware, scheint sich gerade zu berappeln. Ein Sanierungsprogramm unter dem Motto „Fokussierung 2025“ soll Noventi auf Erfolgskurs bringen. Wenn anfänglich noch die Rede davon war, dass man sich von rund 460 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern trennen werde, so wurde die Belegschaft im Rahmen eines Townhall-Meetings (früher nannte man dies noch Mitarbeiter- oder Betriebsversammlung) informiert, dass bisher 230 Mitarbeitende das Unternehmen verlassen haben und nur noch 40 folgen werden, also rund 100 Entlassungen weniger als ursprünglich angedacht. Die Unternehmensbilanz wird es erst am 30. September geben. Was allerdings bereits klar ist: Das Software-Portfolio der Noventi wird verschlankt: Pharmasoft läuft zum Jahresende aus, im nächsten Jahr folgt Infopharm und im übernächsten Jahr dann Jump. Was bleibt dann noch? Nun, es gibt noch Prokas und AwintaOne. Aber die beiden Noventi-Vorstände Mark Böhm und Frank Steimel ließen auch durchblicken, dass es da noch ein paar Themen gebe, bei denen noch keine finale Lösung vorliegt – und dazu gehören z. B. auch die Produktfokussierung und der Kundenservice. Es bleibt also spannend.

 

29. Juni 2023

In 2023 waren die Beiträge der ABDA-Mitglieder (also der 17 Kammern und 17 Verbände) um 8,7 Prozent gestiegen. Doch das reichte wohl nicht. Die ABDA braucht einfach mehr Geld, noch mehr Geld. Und so hat die ABDA-Mitgliederversammlung am 28. Juni den Haushaltsplan 2024 beschlossen mit einer Budgeterhöhung von 23,5 Mio. auf 27,2 Mio. Euro. Das heißt im Klartext: Die 34 Mitgliedsorganisationen müssen höhere Mitgliedsbeiträge berappen: Die Erhöhung beläuft sich auf stolze 18 Prozent! Im Bericht in der PZ heißt es dazu, dass sich die ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening darüber zufrieden zeigte: „Ich freue mich über die große Zustimmung. Das ist ein starkes und gutes Zeichen.“ Na klar, da kommt richtig Freude auf! Wer kann sich schon eine Beitragserhöhung von 18 Prozent genehmigen. Und falls die Freude über die Erhöhung bei den ABDA-Mitgliedern, den Kammern und Verbänden, etwas gedämpfter ausfallen sollte, dann lässt die Präsidentin liebevoll wissen, dass sie ihren Mitgliedern zur Seite steht und ihnen ihre Unterstützung zusichert, falls sie diese Beitragserhöhungen in den Kammern und Verbänden verteidigen müssen. Mein liebes Tagebuch, lässt sich daraus etwa ein gewisses Störgefühl der Präsidentin angesichts dieser Erhöhung ablesen? Es könnte nämlich gut sein, dass die eine Kammer oder der andere Verband da ein wenig Argumentationshilfe gegenüber den  eigenen Mitgliedern braucht. Und wir sind gespannt, ob dies zu höheren Kammer- und Verbandsbeiträgen bei deren Mitgliedern führen wird. Was dem PZ-Beitrag auch zu entnehmen ist: Bisher hat die Avoxa, die hundertprozentige Tochtergesellschaft der ABDA, das Minus im ABDA-Haushalt durch Zuflüsse weitgehend kompensiert. Aber damit soll Schluss sein: Die Zuschüsse von Avoxa sollen in Zukunft nur noch zur Vorsorge von Instandhaltungsmaßnahmen für ABDA-Immobilien genutzt werden. Und der ABDA-Haushalt soll dann überwiegend von seinen Beiträgen leben. Mein liebes Tagebuch, da wäre mal ein bisschen mehr Transparenz gefragt, wofür die Millionen von Euro notwendig werden. Was geschieht denn im Einzelnen mit all den Beiträgen der 34 Mitgliedsorganisationen? Und warum werden die Avoxa und die wirtschaftenden Töchter nicht weiterhin zur Kasse gebeten, um den ABDA-Haushalt auszugleichen? Der größte Kostenblock sind die Ausgaben für Gehälter, zurzeit rund 13 Mio. Euro, so der PZ-Beitrag. Diese Ausgaben werden 2024 auf rund 14,3 Mio. Euro steigen, weil drei weitere neue Stellen hinzukommen für Lobbyarbeit (wenn es denn hülfe) und für die AMK. Mein liebes Tagebuch, ob sich die Selbstbedienungs-Mentalität unserer ABDA in Zukunft so halten lässt? Vielleicht werden einige Mitglieder auch stärker Kosten und Nutzen hinterfragen. Immer mehr Beiträge und immer weniger Apotheken – was läuft da schief?


Dabei will er doch schlanker, schneller und effizienter werden, der große ABDA-Tanker. Um herauszufinden, wie das am besten umgesetzt werden kann, beauftragte der ABDA-Verein einen Beraterverband, der sich mit Verbandsmanagement auskennen soll. So eine Strukturanalyse ist in der Regel eine zähe Sache, vor allem wenn es um schlankere Strukturen geht – denn dann bleibt immer irgendwer und irgendwas auf der Strecke. Nun, die Analyse der Berater haben gezeigt, was wir alle schon gesehen haben: Die ABDA ist zu aufgeplustert, die Gremienstruktur der Standesvertretung komplex und aufwendig, Diskussionen erfordern einen hohen Aufwand an Ressourcen, Entscheidungsprozesse dauern lang und sind oft wenig transparent und überhaupt: Die Meinungsbildung erfolge häufig ohne abschließende Entscheidungen, so die Analyse. Mein liebes Tagebuch, wie gesagt: aufgebauscht und aufgeplustert. Deshalb soll die ABDA künftig von vier auf drei Gremien eingedampft werden – Vorstand, Gesamtvorstand und Mitgliederversammlung. Allerdings soll die ABDA dann eine Strategiekommission bekommen, die den Vorstand in wichtigen berufspolitischen Entscheidungen unterstützen soll. Und ja, auch die Gremienstruktur von Bundesapothekerkammer (BAK ) und Deutschen Apothekerverband (DAV) sollen abgespeckt werden. Und beide, BAK und DAV, sollen sich in Zukunft strikt auf ihre alleinigen Aufgaben konzentrieren, so die Ansage. Dann haben wir da noch den Deutschen Apothekertag (DAT), die Hauptversammlung: Hier soll sich nichts Grundlegendes ändern, heißt es. Der DAT bleibt weiterhin ein Diskussionsforum, das über Anträge entscheiden wird. Damit es keine Kompetenz-Überschneidungen mit der Mitgliederversammlung und dem Gesamtvorstand gibt, soll der DAT allerdings kein „ABDA-Organ“ mehr sein, sondern eine in der Satzung verankerte Institution. Und noch was soll sich ändern: Die Beschlüsse des Deutschen Apothekertags sollen keine unmittelbar wirkende Bindung für die ABDA-Gremien haben (wie es bisher der Fall ist), aber müssen bei den jeweiligen Entscheidungsfindungen berücksichtigt werden, was auch immer das heißen mag. Mein liebes Tagebuch, ist dies dann nicht doch eine Abwertung des DAT zum Plauderforum nach dem Motto: Schön, dass wir drüber geredet haben, aber für die ABDA-Gremien ist das nicht bindend. Wir werden sehen, wie sich das alles in den Niederungen der Realität auswirken wird.

 

Stimmt das wirklich? Unser Bundesgesundheitsminister hat Gesprächsbedarf mit der ABDA signalisiert? Man traut seinen Augen und Ohren nicht: ABDA-Präsidentin Overwiening soll, so war von Teilnehmern der ABDA-Mitgliederversammlung zu erfahren, angedeutet haben, dass es ein Gesprächsangebot aus dem Bundesgesundheitsministerium gebe: eine Einladung zum Austausch zur wirtschaftlichen Lage der Apotheken. Zeigt etwa der Apotheken-Protesttag Wirkung? Wir werden sehen, ob das eine sommerliche Erfrischung aus der Gerüchteküche war oder ob da handfeste Termine folgen.

 

Worüber sich die ABDA-Mitgliederversammlung einig ist: ein klares Bekenntnis zur weiteren Eskalation. Auch der ABDA-Präsidentin ist klar, dass die Apotheken dringend eine andere und bessere Honorierung brauchen. Und um dies zu erreichen, habe man „etliche Dinge im Köcher“. Mein liebes Tagebuch, man lässt sich also nicht von tatsächlichen oder möglichen Gesprächsanfragen aus dem Bundesgesundheitsministerium blenden, es wird weiter eskaliert. Wie man da vorgeht, hängt davon ab, wie sich die Politik verhält. Also, die Honorardebatte geht weiter.

 

30. Juni 2023

Morgen ist der 1. Juli, ein ganz besonderer Tag! Da soll es nämlich wirklich und aufrichtig mit dem E-Rezept losgehen, verspricht die Gematik. Sie teilte mit, dass ab jetzt das E-Rezept ganz einfach und bequem mit der elektronischen Versichertenkarte (eKG) abgerufen werden kann, also mit der Karte, die die Versicherten auch beim Arztbesuch vorlegen. Die Karte wird in der Apotheke ins Lesegerät gesteckt, eine PIN ist nicht nötig. Im Hintergrund läuft dann ein elektronischer Prozess ab, der sich dann das E-Rezept auf sicherem Weg vom Fachserver holt und an die Apotheke übergibt. Mein liebes Tagebuch, klingt gut, ist gut, weil: Die Versandapotheke ist bei diesem Weg außen vor, da die eGK vor Ort in der Apotheke gesteckt wird. Versender können das E-Rezept nur beliefern, wenn der Versicherte das E-Rezept über die Gematik-App digital an ihn übermittelt oder den Token (QR-Code fürs E-Rezept) an den Versender schickt (z. B. abfotografiert als Screenshot). Und falls der Patient ein ausgedrucktes E-Rezept erhält, so ist auch dort der Token mit abgebildet und kann ebenfalls abfotografiert und an den Versender geschickt werden. Mein liebes Tagebuch, wir sehen also, dass es wohl das allerbeste wäre, wenn möglichst viele E-Rezepte nicht als Papierausdruck oder per Gematik-App in Patientenhand gegeben werden, sondern die Versichertenkarte als Transportmittel in die Apotheke vor Ort genutzt wird. Also, Juli der Start-Monat fürs E-Rezept? Warten wir’s ab. Vermutlich wird sich das erstmal kaum in den Apotheken bemerkbar machen, denn es sind die Ärzte, die hier mitspielen müssen. Und da hat die Kassenärztliche Vereinigung die Erwartungen bereits gedämpft.

 

Ein neues Gesetz ist in der Mache: der Referentenentwurf für das „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune“ liegt vor. Klingt gut. Wer will das nicht, die Gesundheitsversorgung in den Kommunen zu stärken, ist doch auch das Anliegen von uns Apothekers. Fein, da schauen wir doch mal gleich in den Referentenentwurf und lassen unsere Suchmaschine nach dem Begriff Apotheke suchen. Fehlanzeige. Die Apotheke ist da nicht vorgesehen. Na prächtig! Da sollen in Deutschland 1000 Gesundheitskioske aufgebaut werden und die Apotheken spielen dabei keine Rolle? Der Verein demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten (VdPP) sieht das ein wenig anders. Er meint, ein zweiter Blick in dieses Gesetzesvorhaben zeige, dass sehr wohl auch Apotheken und ihre Leistungen zu finden seien. Also nicht direkt, sondern eher versteckt im Subtext. So nenne der Referentenentwurf beispielsweise Primärversorgungszentren, die u. a. mit „weiteren nicht-ärztlichen Leistungserbringern“ kooperieren sollen – für den VdPP sind damit auch die Apotheken gemeint. Oder in „Gesundheitsregionen“ sollen Kreise und kreisfreie Städte Netzwerke initiieren oder moderieren, um Defizite der Gesundheitsförderung und Prävention… zu beheben. Auch das sei ohne Apotheken nur schwer vorstellbar, so der VdPP. Und dass Gesundheitskioske nur funktionieren, wenn sie eng „mit anderen Akteuren“ des Gesundheitswesens zusammenarbeiten, ist für den VdPP auch ein Hinweis darauf, dass es ohne Zusammenarbeit mit Apotheken nicht geht. Hier liegen für den VdPP also eine Menge an Chancen, „in Zusammenarbeit mit den Kommunen, den Krankenkassen und den anderen Versorgern konstruktive und überzeugende Lösungen zu entwickeln“. Die Primärversorungseinrichtungen von vornherein abzulehnen, wie es derzeit von Kammern und Verbänden zu hören ist, sei fahrlässig. Mein liebes Tagebuch, über diese Argumentation kann man durchaus nachdenken. Natürlich wäre es viel schöner, wenn die Apotheken in einem solchen Gesetz expressis verbis genannt würden. Aber bevor andere Akteure im Gesundheitswesen (man denke hier an Konzerne mit Versand, Telepharmazie und Shuttle-Services und andere Leistungen) auf Ideen kommen, sich den Kiosken und Primärzentren und Kommunen anbieten und ihre Leistungen andienen, und dann Politik und Kommunen zugreifen, können sich Apotheken vor Ort doch wesentlich besser und patientennäher einbringen. Mein liebes Tagebuch, vielleicht müssen wir da nur mal ein bisschen um die Ecke denken und Ideen entwickeln.


Peter Ditzel (diz), Apotheker / Herausgeber DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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4 Kommentare

ABDA&HAushalt

von Thomas Beck am 02.07.2023 um 14:50 Uhr

"Und so hat die ABDA-Mitgliederversammlung am 28. Juni den Haushaltsplan 2024 beschlossen mit einer Budgeterhöhung von 23,5 Mio. auf 27,2 Mio. Euro. Das heißt im Klartext: Die 34 Mitgliedsorganisationen müssen höhere Mitgliedsbeiträge berappen: Die Erhöhung beläuft sich auf stolze 18 Prozent!"
Kennt man denn mittlerweile in den Mitgliedsorganisationen der ABDA das ABDA-Telefonverzeichnis mit allen Nebenstellen oder wird das immer noch als "geheim" behandelt und nicht an die Kammern und Verbände weitergegeben? Und wie steht es mit den Reisekosten? Immer noch 1. Klasse in der DB?
"Wer ernten will, muß auch jäten." (Karl Schiller)

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Kommunale Versorgung

von Reinhard Rodiger am 02.07.2023 um 14:02 Uhr

Zunächst klingt die Absicht die Versorgung zu verbessern vernünftig.Es wird locker die Finanzierung mit mehreren Mrd €
avisiert.Geld,das denen vorenthalten wird, die noch am dichtesten dran sind.Die sollen jedoch eine Art Asylantrag stellen, um mitmachen zu dürfen.Die Idee ,dass dies nur auf Augenhöhe funktionieren kann, kommt man nicht.Da Geldmittel
für eine Seite kräftig fließen während die andere ausgehungert wird, Hier wird bewusst ein Machtgefälle geschaffen.Dies ist
nur in Ausnahmefällen überwindbar.Und nur, wenn der Wille dazu besteht.Er ist jedoch nicht erkennbar.Wäre er da, müsste folgendes für Apotheken realisiert werden:

1) Apotheken müssen als integraler Faktor der Gesundheitsversorgung anerkannt werden.

2) Die Finanzierung muss ausreichend und sicher sein, ohne ein Machtgefälle einzubeziehen bzw. direkt oder indirekt zu fördern..

3) Die Prüfung der Notwendigkeiten muss von bestehenden Strukturen ausgehen.

Apotheken sind nämlich nicht Bestandteil des offiziellen deutschen Gesundheitssystems.Sie sind im offiziellen Material
schlicht nicht aufgeführt.Sie werden nur bei „Handel“ geführt, sie sind dennoch bei den Plänen zur Gesundheitswirtschaft nicht geführt.(Regionalprogramme).Also Anerkennung vor Ausnutzung ist die Eintrittskarte.

Geschieht dies nicht, heißt das, es besteht nur der Wille, ein Machtgefälle zu installieren, das den Schwächeren ausgrenzt und der Beliebigkeit ausliefert.Wie seit 20 Jahren.

Die Grundidee struktureller Verbesserung liefert vielfältige
Ansatzpunkte, die genutzt werden sollten.Dazu muss man garnicht um die Ecke denken.Doch ist die Umsetzung von einer Willenserklärung abhängig, die Umgewichtung nicht zum Aushebeln vorzunehmen.Es kann nicht gutgehen, Mittel für neue Strukturen verfügbar zu machen, ohne die Vorhandenen erkennbar einzubeziehen.Erkennbar für ALLE!!


Es geht also nicht primär um Ablehnung, sondern um Schaffung von Voraussetzungen, ohne die vorhersehbar ist,wer verliert. Der an der kürzeren Leine mit sinkenden Mitteln.

Sein oder Nichtsein ist hier die Frage.Sein gibt es nur mit Willenserklärung, dass Apotheken integraler Bestandteil der Versorgung bleiben.Und die Möglichkeit auch bekommen.Alles andere ist nur Camouflage und Einladung zum Powerplay


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AW: Kommunale Versorgung

von Roland Mückschel am 02.07.2023 um 14:32 Uhr

sehr geehrter Herr Rodiger,
Darf ich sie erinnern dass Apotheken die Aufgabe haben die Bevölkerung ordnungsgemäß mit Arzneimittel zu versorgen.
Diese Aufgabe ist gesetzlich verankert, mitnichten hängen wir irgendwie in einem aufgabenheischenden leeren Raum.
Und schon gar nicht sind wir scheissteuren überflüssigen Kiosken erklärungsbedürftig.
Die werden nur für Gebiete vorgesehen die mit Sicherheit weterhin von Apotheken gut versorgt werden.

ABDA und ADEXA

von Ulrich Ströh am 02.07.2023 um 8:38 Uhr

Stimmt Herr Ditzel, die aktuelle Selbstbedienungsmentalität der ABDA ist ausgeprägt:

2023 plus 9 Prozent
2024 plus 18 Prozent Beitragserhöhung !

und 2025 ??

Was wäre, wenn die ADEXA im November diese Beitragserhöhungen als Maßstab für ihre Tarifforderungen
nimmt?

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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