Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

16.07.2023, 07:30 Uhr

Wir würden ja schon gern wissen, welches Honorar-Dynamisierungsmodell sich die ABDA ausgedacht hat... (Foto: Alex Schelbert)

Wir würden ja schon gern wissen, welches Honorar-Dynamisierungsmodell sich die ABDA ausgedacht hat... (Foto: Alex Schelbert)


Es gibt zu viele Krankenkassen! Da schlummern Einsparpotenziale – ein klarer Fall für Karl, mach was draus! Wir kümmern uns ums E-Rezept, das sich so dahin schleppt. Noch knirscht es in der Datenleitung und von den Ärzten kommen die Tokens fürs E-Rezept nur zögerlich. Apropos Token – auf diese Tokens haben es die Versender abgesehen. Denn: Wer den Token hat, kommt ans E-Rezept. Die Patienten sollen ihn in der Arztpraxis abscannen, schlagen die E-Rezept-Enthusiasten den Versendern vor. Geht’s noch dreister? Leichter wird’s bei den Cannabis-Rezepten, sie sollen bald nicht mehr als BtM-Rezept verordnet werden. Und noch ein Geheimnis der Woche: Die ABDA hat ein Dynamisierungsmodell fürs Apothekenhonorar entwickelt. Ganz ABDA-like bleibt es aber noch geheim! 

10. Juli 2023


Die Frage der Woche kommt von Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK: Brauchen wir wirklich 96 Krankenkassen in Deutschland? Danke für diese Frage! Mein liebes Tagebuch, unsere Antwort fällt klar und deutlich aus: Nein! Und alle, die im Gesundheitswesen nach Einsparungsmöglichkeiten suchen, werden auf diese Frage mit nein antworten. Denn alle diese 96 Krankenkassen haben einen teuren Vorstand und einen Verwaltungsaufwand, der viele Kosten verschlingt. Was könnte das Gesundheitssystem einsparen, wenn es nur noch drei bis vier Kassen (oder nur eine gesetzliche Krankenkasse?) gäbe! Zumal sich diese Krankenkassen kaum in ihrem Leistungsangebot unterscheiden. Auch Bentele ist überzeugt: Wenn es weniger Kassen gäbe, ließe sich der Verwaltungsaufwand deutlich reduzieren und damit viel Geld sparen.“ Mein liebes Tagebuch, das wäre doch mal die nächste Spielwiese für unseren Bundesgesundheitsminister Lauterbach: eine echte Krankenkassen-Reform! Was könnte er da mit einem Schlag einsparen!

Natürlich, die Krankenkassen brauchen wir da nicht zu fragen – im übrigen hat sich bereits unser lieber Kassen-Lobbyist Franz Knieps vom BKK-Dachverband dazu geäußert. Er wirft Bentele „blanken Populismus“ vor. Er meint, dass gerade kleine und mittelgroße Krankenkassen „eine besondere Nähe zu ihren Versicherten und ihren Betrieben“ hätten. Außerdem wollten die GKV-Versicherten „eine Auswahl unterschiedlicher Kassenarten“, so sein Argument. Mein liebes Tagebuch, da bin ich mir nicht sicher. Vielleicht fragt man mal die Versicherten: Möchten Sie weiterhin unter knapp 100 Krankenkassen auswählen oder lieber nur unter drei bis vier Kassen und dafür weniger Krankenkassen-Beitrag bezahlen?

 

Es ist die Zahl des Jahres: Fast 10.000 Euro Retax wegen 11 Euro „Schaden“. Richtig krass. Unglaublich, aber so ist das System der Rabattverträge, wie ein Gericht bestätigte. Der Fall beginnt im Jahr 2018: Da ein Rabatt-Arzneimittel nicht lieferbar ist, gibt ein Hamburger Apotheker ein wirkstoffgleiches Produkt eines anderen Herstellers ab, für das allerdings kein Rabattvertrag mit der Kasse existiert. Die Krankenkasse (die HEK) beanstandet dies und verrechnet daher 9.790,66 Euro mit künftigen Forderungen (Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Apothekenrabatt, der 11 Euro betragen haben soll). Der Apotheker klagt dann 2020, das Sozialgericht Lübeck weist die Klage jetzt ab und beruft sich dabei vor allem auf eine grundlegende Entscheidung des Bundessozialgerichts. Ein nicht rabattiertes gleichartige Produkt dürfe die Apotheke nur abgeben, wenn kein rabattiertes Arzneimittel verfügbar sei. Die Nichtverfügbarkeit müsse auf der Abrechnung vermerkt und auf Nachfrage nachzuweisen sein. Wie das Gericht ausdrücklich betont, ist der tatsächliche Schaden nicht von Relevanz. Mein liebes Tagebuch, tja, es geht da einfach ums Prinzip. Ein besonders hübscher Satz dazu findet sich in den Ausführungen des Gerichts: „Die gesetzliche Regelung dient also dem Schutz des Rabattsystems als solchem.“ Der Schutz des Rabattsystems steht also über allem. Und der Schutz der Apotheke? Wir können nur hoffen, dass nach dem Inkrafttreten des Lieferengpass-Gesetzes solche Retax-Urteile der Vergangenheit angehören: In Zukunft soll eine Retaxation des abgegebenen Arzneimittels ausgeschlossen sein, wenn eine Apotheke trotz existierendem Rabattvertrag kein Rabattvertragsarzneimittel abgegeben hat. Hoffen wir, dass die Gesetzesformulierungen wasserdicht sind.

 

11. Juli 2023

Seit 1. Juli gibt es kein Zurück mehr: Das E-Rezept ging nochmals offiziell an den Start, mit viel Tamtam – und Systemabsturz. Und wie läuft’s? Ist es wirklich schneller und einfacher? Und praxistauglich einlösbar über die elektronische Versichertenkarten (eGK), wie Lauterbach tönte? Aber die Frage muss lauten: Werden überhaupt schon E-Rezepte vorgelegt? Gibt es in den Apotheken bereits Staus beim Stecken der Versichertenkarte ins Lesegerät? DAZ.online fragte nach. In rund vier Fünftel der Apotheken, die sich an er Umfrage beteiligten, wurde noch keine Versichertenkarte fürs E-Rezept vorgelegt. Und wenn ein Kunde sein E-Rezept mit der Karte einlösen wollte, hat das nur in etwas mehr als der Hälfte der Fälle funktioniert. Die Hürde: die Technik. Mein liebes Tagebuch, da knirscht es noch recht ordentlich in der Datenleitung. Und wenn die Ärzteschaft kein E-Rezept ausstellt, kann es auch nicht abgerufen werden… Gefühlt stellt sich an der Front die Lage so dar: So richtig eilig mit dem E-Rezept haben wir’s mittlerweile nicht. Je später es kommt, umso später machen uns die EU-Versender das Leben schwer. Und ja, so richtig eilig haben es doch nur Karl L. und ein paar E-Rezept-Enthusiasten.

 

Die Ampel-Pläne: Cannabis soll kein Betäubungsmittel mehr sein, sondern ein Genussmittel. Jam, jam, lecker – könnte man auf den ersten Blick meinen. Ganz so leicht soll’s dann aber doch nicht werden. Das Bundesgesundheitsministerium will die Cannabis-Fragen jetzt mit zwei Gesetzen lösen. Ein Gesetz befasst sich mit Cannabis für Medizinalzwecke. Dieses Cannabis bleibt natürlich verschreibungspflichtig und wird nur in Apotheken abgegeben, allerdings, und das ist neu, verordnet auf normalem (E-)Rezept. Der BtM-Status von Medizinalcannabis soll wegfallen und damit die BtM-Bürokratie. Daneben wird es dann das Gesetz für Genuss-Cannabis geben – da kommen Apotheken allerdings, so der bisherige Gesetzentwurf, nicht vor. Beim geplanten Anbau und beim Verkauf von Genuss-Cannabis werden Apotheken nicht mitspielen (dürfen). 

 

12. Juli 2023


Bei Einlösen von E-Rezepten über die Versichertenkarte sind die EU-Versender außen vor. Denn die Karte muss vor Ort in der Apotheke gesteckt werden. Da sind die lieben Versandhäuser ganz sauer und böse drüber und fühlen sich diskriminiert. Sie suchen nach einer „diskriminierungsfreien“ Möglichkeit zum Einlösen des E-Rezepts. Und daher haben sie sich bereits bei der EU-Kommission beschwert. DocMorris fordert z. B. die „Realisierung eines niedrigschwelligen nutzerfreundlichen Einlöseverfahrens, welches auch Online-Apotheken offensteht“. Kann man sich denken. Aber wie soll das gehen? DocMorris weiß schon wie und verweist auf den Verein der „E-Rezept-Enthusiasten“, der so ein Verfahren maßgeblich entwickelt und vorangetrieben hat. Na da schau an, mein liebes Tagebuch, warum tut der das? Vielleicht, weil dieser Verein auch die Shop Apotheke und die Zur-Rose-Tochter eHealthTec zu seinen Mitgliedern zählt! Und das haben sich die Enthusiasten für die Versender ausgedacht: Der Patient möge doch in der Arztpraxis den E-Rezept-Token auf dem Kartenterminal des Arztes scannen, also abfotografieren. Und schwups ist so der Token auf dem Smartphone und alle digitalen Wege nach Holland stehen offen. DocMorris hofft inständig, dass das Bundesgesundheitsministerium dadurch die „Chancengleichheit für alle Marktteilnehmer herstellt“. Chancengleichheit für alle? Welche Chancengleichheit? Seit wann sind die Versandhäuser echte Apotheken? Mein liebes Tagebuch, jetzt wird es sich zeigen, wie sehr dem BMG die Vor-Ort-Apotheken am Herzen liegen. Sollte sich das Ministerium für die enthusiastische Lösung entscheiden, dann ist das ein Affront gegen uns Apothekers.

 

Immer wieder eine spannende Sommerlektüre: der ABDA-Bericht über das Schicksal der vielen Anträge des letzten Apothekertags, gespickt mit Überraschungen. DAZ-Wirtschaftsredakteur Dr. Thomas Müller-Bohn hat sich den Bericht zur Brust genommen (siehe auch die aktuelle DAZ). Und das hat er entdeckt: Viele Antragsthemen finden sich im kürzlich verabschiedeten Engpassgesetz (ALBVVG) wieder, sie können somit als kleine Erfolge verbuch werden. Eine kleine Überraschung gab’s beim Antrag zur automatisierten Meldung von Lieferengpässen durch die Apotheken. Denn siehe da, das gewünschte Verfahren war bereits vom Deutschen Arzneiprüfungsinstitut (DAPI) entwickelt worden. Und so lassen sich auf der Grundlage des „DAPI-M Nichtlieferbarkeitsmonitors“ bekannte Lieferengpässe über automatisiert gemeldete Verfügbarkeitsanfragen auf der Ebene des Großhandels automatisch abbilden. 
Einen kleinen Fortschritt gab es zur Dienstleistung der Medikationsanalyse. Patienten sollten einen Rechtsanspruch auf das Medikationsmanagement haben, so ein Antrag. Mittlerweile hat der Gesundheitsausschuss die ABDA-Präsidentin zu einem Gespräch über das ARMIN-Konzept  eingeladen. Und innerhalb der ABDA überlege man, „wie man das ARMIN-Konzept möglicherweise in die Regelversorgung überführen könnte“. 
Und ja, aus dem sommerlichen ABDA-Bericht geht noch ein Geheimnis hervor: Die ABDA hat ein Konzept für die künftige Honoraranpassung entwickelt, ein Dynamisierungsmodell fürs Honorar, das die Inflation, das Bruttoinlandsprodukt und die Grundlohnsumme berücksichtige. Das macht neugierig, wie sieht denn so ein Modell aus? Da wollen wir mal drüber diskutieren! Aber nein,  ganz ABDA-like wird da noch nix verraten, alles noch geheim.


13. Juli 2023


Wir erinnern uns: DocMorris will von der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) Schadenersatz. Der Versender sieht sich geschädigt, weil ihn die Kammer in der Vergangenheit wegen diverser Rx-Boni-Werbeaktionen immer wieder mit Verbotsverfügungen überzogen und diese auch vollzogen hat. Grundlage für diese Urteile: Auch EU-Versender müssen sich an die deutsche Preisbindung halten, wenn sie in Deutschland die Rezepte abfischen, so hatte sinngemäß bereits 2012 der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entschieden. Aber 2016 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) anders: Die deutsche Rx-Preisbindung für EU-ausländische Versandapotheken sei europarechtswidrig. Dies wiederum ermutigte DocMorris, die AKNR zu verklagen: Wenn das so ist, dann seien doch auch alle vorangegangen Verfügungen und Vollstreckungen unzulässig, meint DocMorris und fordert mittlerweile mehr als 18 Mio. Euro von der Apothekerkammer Nordrhein. Klar, das wiederum ließ sich die AKNR nicht gefallen, sie klagte und zog vor den Bundesgerichtshof. Und der setzt nun das Verfahren aus, denn er will erst noch einige Fragen vom EuGH geklärt haben. Dabei geht es nicht darum, ob DocMorris Preisnachlässe gewähren darf. Es geht nur noch um die Werbung für diese Preisnachlässe, ein Aspekt, den der EuGH in seinem Urteil von 2016 nicht berücksichtigt hatte. Mein liebes Tagebuch, wie spannend ist das denn! Denn auch wenn ein Rabatt nicht verboten ist, so könnte doch die Werbung dafür verboten sein. Immerhin sind Arzneimittel eine ganz besondere Ware und für die Werbung gelten sehr enge Grenzen. So möchte der Bundesgerichtshof vom EuGH also erstmal geklärt wissen, ob mit dem Werbeverbot für Rx-Arzneimittel einzelne Arzneimittel gemeint sind oder auch die Rabattwerbung für Rx-Arzneimittel. Und daraus ergeben sich noch weitere Fragen an den EuGH. Also, BGH und EuGH sorgen weiterhin für Nervenkitzel.

Und wie geht es dabei der Apothekerkammer Nordrhein? Sie bleibt gelassen und zuversichtlich, wie Kammerpräsident Armin Hoffmann wissen lässt. Der Schritt des BGH sei für die Kammer „wenig überraschend“ gekommen. Man vertraue auf die vorgebrachten stichhaltigen Argumente, so die Kammerjustiziarin Bettina Mecking, und darauf, „bei den Luxemburger Richtern Gehör zu finden“. Ihr Wort in Gottes Ohr.

 

14. Juli 2023


Wie wird sich der Markt entwickeln, wenn das E-Rezept Fahrt aufnimmt? Was passiert, wenn die Patienten ihr E-Rezept auf Umwegen auch bei den Versandhäusern mit der Versichertenkarte einlösen können? Überhaupt, werden die Patienten in Zukunft ihre Rezepte eher per App oder eher per Karte einlösen und wie werden sie das tun – vor Ort oder per App im Netz? Da gibt’s noch viele Fragen und Unsicherheiten. Eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts yougov im Auftrag des „Handelsblatts“ gibt erste Anhaltspunkte zur Frage, was die Patienten mehr lockt: die Möglichkeit, Rezepte digital einzulösen oder Rabatte abzugreifen? Unterm Strich: Rabatte sind für die Befragten wichtiger als die digitale Einlösung des E-Rezepts. Eine elektronische Rezepteinreichung allein motiviert dagegen nicht wirklich. Und nur ein Drittel bliebe den Ergebnissen zufolge in jedem Fall der stationären Apotheke treu. Mein liebes Tagebuch, so ganz ruhig kann uns das nicht lassen…


Peter Ditzel (diz), Apotheker / Herausgeber DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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3 Kommentare

Rabatt vor Gericht

von Ulrich Ströh am 16.07.2023 um 9:02 Uhr

Stimmt, Arzneimittel sind eine Ware der besonderen Art!!!

Sollte möglichst auch der EuGH berücksichtigen…

Vorher allerdings sollten große Hinweise auf bis zu 30 bis 50 Prozent Rabatt auf Arzneimittel von unseren Schaufenstern und Flyern verschwinden.

Sonst verliert die Kammer Nordrhein den Prozess und ist ganz schnell pleite.

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Wo bleiben die positiven Meldungen?

von Daniela Hänel am 16.07.2023 um 8:55 Uhr

Die hätte ich gern und deren Umsetzung. Viele von uns überlegen, wie es in Zukunft weiter gehen soll oder wird, ob weiterhin in der Apotheke oder eher in anderen Berufsfeldern…
Mit dem Spruch „Kommt Zeit, kommt Rat“ kann man uns nicht mehr vertrösten…

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Krankenkassen

von Lars Janzen am 16.07.2023 um 8:15 Uhr

Die knapp 100 gesetzlichen Krankenkassen sind ein entscheidender Faktor für Effizienzreserven im Gesundheitswesen. Denn dabei geht es nicht nur um die Zahl der Kassen an sich, sondern auch um ihre diversen Landes-, Bundes und kassenübergreifenden Spitzenverbände, die bei 5-10 Kassen (über die genaue Zahl müsste man noch diskutieren) ersatzlos wegfallen könnten, ohne dass eine versicherte Person dadurch irgendwie schlechter versorgt würde! Deshalb reagiert Franz Knieps auch so allergisch auf diese Frage - er (und viele andere) wäre schlagartig seinen Job los, und keiner würde es merken...
Allerdings sitzen in diesen Gremien besonders viele Politiker*innen nach ihrer aktiven Zeit in der Landes-- und Bundespolitik, weshalb wir von dieser Seite keine Unterstützung erwarten können. Aber es lohnt sich, zusammen mit den Versicherten an diesem Thema dranzubleiben und es verstärkt in die Öffentlichkeit zu tragen!

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