Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

14.03.2021, 07:49 Uhr

Testen und impfen – irgendwie war Deutschland schon mal besser beim Organisieren und Strukturieren. (Foto: Alex Schelbert)

Testen und impfen – irgendwie war Deutschland schon mal besser beim Organisieren und Strukturieren. (Foto: Alex Schelbert)


Es klemmt an allen Ecken und Enden. Impfstofflieferungen stocken, virtuelle Warteräume sind die Regel, geimpft wird im Schneckentempo. Und Schnelltests für alle? Theoretisch. In der Praxis hapert es gewaltig. Heimtests sind meist ausverkauft. Und die Antigen-Schnelltests, die in Praxen, Apotheken und Testzentren durchgeführt werden, sind noch lange nicht überall erhältlich. Apotheken zögern, ob sie mittesten sollen: Bürokratie und großer Aufwand und weniger Honorar als die Ärzte. Macht wenig Freude. Derweil verhandelt die ABDA schon mal über honorierte pharmazeutische Dienstleistungen mit den Krankenkassen. Die Vorstellungen liegen noch weit auseinander. 

8. März 2021

Eigentlich hat ab heute, 8. März, jeder einen Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest pro Woche. Eigentlich. Aber wir alle haben ja mittlerweile dazu gelernt: Diese und ähnliche Aussagen unseres Bundesgesundheitsministers in Bezug auf Corona-Tests und auch auf Corona-Impfungen darf man um Himmelswillen nicht sooo wörtlich nehmen. Solche Aussagen geben bitteschön in aller Regel nur eine Richtung vor, wo’s lang gehen soll, oder sie sollen dazu beitragen, dass unser aller Stimmung nicht gänzlich auf den Nullpunkt zusteuert. Denn eigentlich ist das die Realität: Vor lauter Impfstoffmangel und -gerangel verläuft die Coronaimpfung im Schneckentempo, die Bürgerinnen und Bürger machen erstmalig in ihrem Leben die Bekanntschaft mit „virtuellen Warteräumen“, die sich auftun, wenn man einen Impftermin vereinbaren möchte. Und nicht nur bei den teuren Heimtests, sondern auch bei den kostenlosen Schnelltests für Jedermann und Jederfrau gibt’s ein Durcheinander, selbst für unsere Apotheken, die ja ebenfalls PoC-Antigen-Schnelltests durchführen dürfen – fragt sich nur zu welchen Bedingungen. Bei den Sachkosten gibt’s für alle, also z. B. Ärzte, Apotheken und Testzentren, dieselbe Vergütung: bis zum 31. März 2021 höchstens 9 Euro je Test und ab dem 1. April 2021 nur noch höchstens 6 Euro je Test. Bei der Vergütung für die Test-Durchführung gibt’s allerdings Unterschiede: Für Apotheken ist diese Vergütung mit 12 Euro deutlich schlechter als die für Ärzte, die 15 Euro bekommen. Warum ist das so? Wo doch die Apotheken einen wesentlich höheren Aufwand (z. B. angemietete Testräume, Testzelt, extra Personal etc.) betreiben müssen als die Ärzte. Mein liebes Tagebuch, einen plausiblen Grund für den Unterschied bei gleicher Leistung hat uns noch niemand verraten können. Eine Ausnahme gibt’s in Bayern, wo man sehr viel Wert auf die Mitarbeit der Apotheken legt: Deshalb macht der Freistaat (und leider nur der) keinen Unterschied zwischen der Arzt- und Apothekenvergütung beim Schnelltest: 15 Euro gibt’s dort für die Testdurchführung. Also, es geht doch! 

 

Auch das ist in den Bundesländern unterschiedlich: Wenn sich Apotheken an der Teststrategie (ein kostenloser Schnelltest pro Woche für alle) beteiligen wollen, müssen sie durch die jeweils zuständige Kommune oder den Kreis formal beauftragt werden und die Apotheke muss einen Beauftragungsvertrag schließen. Nicht so in Baden-Württemberg. Dort hat der Sozialminister die Apotheken bereits im Januar mit den Tests für bestimmte Personengruppen beauftragt und somit alle testwilligen Apotheken adressiert. Und auch Niedersachsen geht einen ähnlichen Weg: Der Landesapothekerverband (LAV) hat mit dem Land Niedersachsen einen Rahmenvertrag geschlossen, dem alle Mitgliedsapotheken im Land beitreten können, sofern sie PoC-Antigen-Schnelltests anbieten möchten. Mit dem Zugang der Beitrittserklärung beim Verband gelten die Apotheken als vom Land beauftragt. Die Apotheken sind dann berechtigt, zu testen, aber nicht verpflichtet. Abgerechnet werden die Tests über die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsens zu den üblichen Apotheken-Sätzen: 12 Euro als Vergütung für die Testdurchführung. Mein liebes Tagebuch, wenngleich der formale Zutritt der Apotheken fürs Testen in Niedersachsen also ein wenig einfacher wird, so hinterlässt doch das im Vergleich zur ärztlichen Vergütung geringere Honorar für Apotheken einen bitteren Beigeschmack.

9. März 2021

Vor allem Lebensmittel-Discounter und Drogeriemärkte bieten sie schon an, die Corona-Selbsttests. Ein Test kostet bei Aldi, dm und Rossmann z. B. rund 5 Euro, derzeit meist nur online erhältlich, wenn überhaupt. Allerdings, was bringen sie? Höchstens eine Eigeninformation, eine Momentaufnahme für den, der sich testet. Die Selbsttests werden bislang offiziell nicht akzeptiert. Wie auch, mein liebes Tagebuch, es gibt keinen Nachweis, wann und wie getestet wurde: Es kann geschummelt und gefaket werden auf Teufel komm raus. Beim Aldi-Schnelltest gelangt man sogar per QR-Code auf die Seite „ichtestemichselbst.de“, wo man sich selbst ein Zertifikat ausstellen kann. Man scannt einfach den QR-Code auf einem Foto von einer Packung und beantwortet auf der sich öffnenden Seite zwei Fragen: War der Test positiv? Haben Sie den Test eigenständig durchgeführt? Die erste Frage mit Nein beantworten, die zweite mit Ja und schon gelangt man auf die nächste Seite, über die man sich selbst das „Testzertifikat“ herunterladen kann, mit dem man sich angeblich in Geschäften für die nächsten sechs Stunden legitimieren kann. Super, oder? Aber welches Geschäft erkennt das schon an? Das Testzertifikat lässt sich beliebig oft wiederholen, natürlich auch nur ohne einen Test durchgeführt zu haben. Mein liebes Tagebuch, mit solchen Fake-Zertifikaten macht man die Heimtests zu einer Farce – sie werden nicht zu einem ernst zu nehmenden Zertifikat führen.

 

Die Schnelligkeit, mit der in Deutschland derzeit gegen Corona geimpft wird, ist ein Trauerspiel. Die Terminvergabe klemmt hinten und vorne, die Impfstofflieferungen geraten immer wieder ins Stocken, Impfzentren klagen über zu wenig Lieferungen. Jetzt endlich einigten sich die Gesundheitsministerien von Bund und Ländern darauf, dass auch die niedergelassenen Ärzte flächendeckend in die Corona-Impfungen mit einbezogen werden und mit dem Impfen beginnen dürfen. Möglich wird dies natürlich auch dadurch, dass für die neuen zugelassenen Impfstoffe keine Hochleistungskühlung mehr notwendig ist. Ganz klar, mein liebes Tagebuch, das erfordert wieder eine andere Logistik der Impfstoffverteilung als bisher. Immerhin hat sich Spahn dafür ausgesprochen, dass dies auf dem normalen Weg über den Pharmagroßhandel und die Apotheken laufen soll. Die Hausarztpraxen jedenfalls stehen bereit, war zu hören, und auch die öffentlichen Apotheken, zeigt sich zum Beispiel Armin Hoffmann, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein, zuversichtlich. Tja, und nun müsste nur noch ausreichend Impfstoff zur Verfügung stehen. Und weil es da wieder im Nachschub knirscht, werden die Ärzte nicht wie anfangs angekündigt ab Anfang April, sondern voraussichtlich erst ab Mitte April mit dem Impfen beginnen können. Mein liebes Tagebuch, wie schön – jetzt fehlt nur noch der Impfstoff in ausreichender Menge.

10. März 2021

Mein liebes Tagebuch, noch ist unklar, wie viele Apotheken sich der Teststrategie anschließen  und die für alle einmal pro Woche kostenlosen PoC-Schnelltests anbieten werden. Das wird beileibe nicht jede Apotheke können und wollen. Ausschlussfaktoren sind vor allem die Personalsituation, die Kosten und die Frage, in welchen Räumen die Tests stattfinden sollen. Und dann gibt’s da noch, wie kann es anders sein, von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ein paar kleine formale Hürden, wie und wo sich die testwilligen Apotheken registrieren und wie sie die Tests abrechnen. Für Apotheken ist zum Beispiel die Vorgabe von Bedeutung, dass die für die Apothekenüberwachung zuständigen Behörden den teilnehmenden Apotheken – soweit erforderlich – „ein Abweichen von den apothekenrechtlichen Vorschriften zu den Räumlichkeiten für die apothekenübliche Dienstleistung der Testung“ gestatten. Das Bundesland Nordrhein-Westfalen beispielsweise erlaubt den Apotheken nicht nur vor und in eigenen Räumen zu testen, sondern auch in zusätzlich angemieteten oder bereitgestellten Räumlichkeiten in der Nähe der Apotheke oder in Kooperation mit externen Einrichtungen wie zum Beispiel Schulen oder Betrieben. Mein liebes Tagebuch, NRW hat darüber hinaus eine nette Förderung für den Aufbau einer ortsnahen Teststruktur parat: Das Land unterstützt diese Teststruktur durch einen einmaligen Einrichtungszuschuss und eine monatliche Pauschale in Höhe von jeweils 1000 Euro für alle Teststellen, die bisher noch keine Finanzierung laut Coronavirus-Testverordnung erhalten – Apotheken sind zuschussberechtigt, sofern sie nicht bereits als Testzentrum nach der Coronavirus-Testverordnung finanziert werden.

11. März 2021

Wer möchte, kann sich in unserem Land einmal pro Woche in Apotheken, Arztpraxen oder Testzentren kostenlos auf das Corona-Virus testen lassen. Theoretisch. In der Praxis hapert es allerdings noch gewaltig, denn es gibt noch gar nicht so viele Teststellen, wo man dieses Versprechen unserer Bundesregierung einlösen kann. Und es gibt natürlich noch kein Verzeichnis, das aktuell Auskunft gibt, welche Apotheken, Praxen oder Zentren testen. Wie auch, das Angebot der Bundesregierung kam über Nacht, es ging alles rasend schnell, und die Digitalisierung ist noch lange nicht so weit in unserem Land. Also, mein liebes Tagebuch, und wie ist das mit der Häufigkeit der kostenlosen Tests? Gibt’s wirklich nur einen Gratis-Schnelltest pro Woche, was im übrigen von Fachleuten als viel zu wenig angesehen wird? Schaut man in die Coronavirus-Testverordnung, liest man mit staunenden Augen (in § 5): „Testungen nach § 4a [damit ist diese „Bürgertestung“ gemeint] können im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche in Anspruch genommen werden“. Aha, „mindestens einmal“ steht da, allerdings im Rahmen der Verfügbarkeit. Und die ist halt leider (noch) nicht in größerem Umfang gegeben. Und außerdem gäbe es auch gar keine Möglichkeit, nachzuverfolgen, wer sich wie oft testen lässt – also lässt man es erstmal so laufen, es gibt eh nicht genug Teststellen. So gibt es auch schon in manchen Landkreisen Hilferufe von Landräten (beispielsweise im Landkreis Augsburg), die inständig alle Apothekers, die dazu in der Lage wären, aufrufen, eine Teststelle in ihrer Apotheke zu eröffnen. Mein liebes Tagebuch, also, auf geht’s! Und mit ein bisschen Kreativität lässt sich auch ein Testraum finden, Übrigens, es muss nicht immer ein Testzelt vor der Apotheke  sein; eine Apotheke hat das Raumproblem beispielsweise durch einen Wohnwagen vor der Apotheke gelöst.

 

Apropos Verzeichnis von testenden Apotheken: Die ABDA bzw. der Deutsche Apothekerverband möchte so ein Verzeichnis von Apotheken, die COVID-19 Schnelltests anbieten, auf die Beine stellen. Apotheken, die testen, können sich umgehend auf „mein-apothekenportal.de“ registrieren – das ist das Portal des Deutschen Apothekerverbands, das die Digitalisierung vorantreiben will, auch im Zusammenhang mit dem E-Rezept. Eine Apotheke, die testet, wird dann in einem separatem Portal angezeigt, in dem testwillige Personen eine Schnelltest-Apotheke ihrer Wahl finden können. 

 

Auch das Bundesland Hessen hat bereits aktiv auf die neue Coronavirus-Testverordnung reagiert und alle Beteiligten an einen virtuellen Tisch geholt, erklärte der hessische Gesundheitsminister Kai Klose. Die Landesapothekerkammer hat ausdrücklich ihre Bereitschaft erklärt, die neuen Aufgaben gemeinsam zu schultern, heißt es. Was also bedeutet: Kommunen und damit der öffentliche Gesundheitsdienst in Hessen können „Dritte“, also auch die Apotheken mit der Durchführung der Tests zu beauftragen. Und die Landesapothekerkammer Hessen teilt ihren  Apotheken mit, es sei ihr in Verhandlungen mit dem Land gelungen, sicherzustellen, dass sie diese Tests nicht in den Betriebsräumen der Apotheke durchführen müssten. Wie fein, mein liebes Tagebuch, jetzt müssen die Apotheken, die bei den Schnelltests mitmachen und außerhalb der Apothekenräume testen wollen, nur noch ganz rasch solche Räume finden.

12. März 2021

Es wird verhandelt. Der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband bemühen sich, die konkreten Rahmenbedingungen zu finden, damit honorierte pharmazeutische Dienstleistungen  ab 2022 Wirklichkeit werden können. Das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz hatte die Voraussetzungen dafür geschaffen. Mein liebes Tagebuch, es ist eines der bestgehüteten Projekte der ABDA, über dessen Inhalte, welche Dienstleistungen es denn im Einzelnen sein sollen, bisher außer Worthülsen so gut wie nichts an die Öffentlichkeit gelangte. Gleichzeitig ist es eine  Herzensangelegenheit der ABDA, solche Dienstleistungen ins Leben zu rufen, es soll Apotheken neben den Einnahmen aus der Arzneimittelabgabe ein weiteres Standbein geben. Zum Hintergrund: Pharmazeutische Dienstleistungen sollen einen deutlichen Mehrwert für Patientinnen und Patienten bringen, sie müssen über die Informations- und Beratungspflicht (§ 20 Apothekenbetriebsordnung) deutlich hinausgehen. So sollen Apotheken beispielsweise mitwirken bei der Anwendung bestimmter Wirkstoffe, die nur in besonderen Therapiesituationen verordnet werden, bei der Behandlung chronischer schwerwiegender Erkrankungen, oder wenn Mehrfacherkrankungen und eine Mehrfachmedikation vorliegen und einige weitere Anwendungen. Wichtig ist aus Sicht der ABDA, dass diese Dienstleistungen apothekenpflichtig sind, also an die Institution der Apotheke gebunden sind und nicht von anderen erbracht werden können. Auch wichtig für die ABDA: Jede Apotheke in Deutschland soll da irgendwie mitmachen können und zumindest eine bis einzelne Dienstleistungen anbieten können. Und dann nennt die ABDA beispielhaft für solche Dienstleistungen die konkrete Mitwirkung der Apothekerinnen und Apotheker bei der Aktualisierung des (elektronischen) Bundesmedikationsplans, die Begleitung von Patientinnen und Patienten in der ersten Phase einer neuen Medikation – auch durch Kontrollen von zum Beispiel Blutdruck und Blutzucker, sowie die Durchführung einer Medikationsanalyse. Ein Streitpunkt zwischen den Krankenkassen und Apothekerverband ist schon jetzt zu erkennen: Ginge es nach der ABDA, sollten weder Ärzte noch die Krankenkassen die pharmazeutischen Dienstleistungen auslösen dürfen und sogar die Versicherten nicht.  Vielmehr sollten es allein die Apothekerin und der Apotheker sein, die einen Bedarf bei der  versicherten Person erkennen und dann die jeweilige Dienstleistung initiieren. Mein liebes Tagebuch, klar, es ist nicht zu erwarten, dass die Krankenkassen von dieser Vorstellung entzückt sind. Geht es nach ihren Vorstellungen, sollten pharmazeutische Dienstleistungen nur die Ärzte verordnen. Und ja, die Krankenkassen erwarten, dass ihnen die Apothekers mal richtig innovative Ideen für Dienstleistungen vorlegen und nicht die ollen Kamellen wie Blutdruck und Blutwerte messen. Mein liebes Tagebuch, nun, sich um Medikationspläne und Medikationsanalysen zu kümmern, ginge zwar schon mal in Richtung moderner Dienstleistung. Aber, ich bin überzeugt: Wenn sich mal ein paar kluge Köpfe verschiedener Seiten, auch von Patientenverbänden, von Soziologen, von Zukunftsforschern und anderen zusammensetzen würden, um darüber nachzudenken, welche Dienstleistungen von Apotheken in Zukunft noch erwartet werden könnten (z. B. auch vor dem Hintergrund der Digitalisierung!), wäre das mal ein Ansatz. Dieses Thema nur mit eigenen betriebsblinden Augen anzugehen und im eigenen Saft zu schmoren, wird uns nicht weiterbringen.



Peter Ditzel (diz), Apotheker / Herausgeber DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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4 Kommentare

Kostenlose Corona Tests in Apotheken

von PTA rsch der Nation am 14.03.2021 um 23:05 Uhr

Auch die Angestellten in öffentlichen Apotheken sind Menschen. Wir haben wie jeder Risiko Patient in unseren Familien die wir infizieren können . Trotzdem sollen wir jetzt schon wieder unsere Gesundheit für die Bundesregierung aufs Spiel setzen, indem wir ungeimpft Schnelltests durchführen. Wer haftet für Schäden an meiner!! Gesundheit durch die Inkompetenz der Regierung. Ich jedenfalls werde mich weigern die Tests durchzuführen und sollte mir mein Chef kündigen so kann mir momentan nichts besseres passieren. Dann geh ich in der geschlossenen Schule putzen, werde 3 mal Woche getestet und geimpft. Die Vergütung ist auch kein wirklicher Unterschied. Kurz vor den Osterferien werden die Maßnahmen gelockert, die Lehrer die schon über ein Jahr bei vollem Gehalt zu Hause sitzen werden noch schnell geimpft bevor sie dann auf die Balearen fliegen können die ja nun kein Risikogebiet mehr sind....

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Was geht - und was nicht...

von Gunnar Müller, Detmold am 14.03.2021 um 16:36 Uhr

@ Übersicht über Schnelltest-Stellen
Gibt‘s doch schon - beim Kreis Lippe:
www.kreis-lippe.de/corona
„Ich möchte einen freiwilligen Schnelltest“

@pharmazeutische Dienstleistungen
Hätte da bereits einige:
- Mitwirkung bei der Abgabe von Rabattvertragsarzneimitteln der KrankenKassen
- Mitwirkung bei der Abgabe von Re-/Parallelimporten
- Mitwirkung bei der Beantragung/Bestellung/Abgabe von ärztlich verschriebenen Importen
- Mitwirkung bei der Einzelbestellung von Arzneimitteln bei einem Hersteller
- Rückfragen beim Arzt wg. unklarer Verschreibungen einschl. Warteschleife
- Rückfragen beim Pharm. Großhandel wg. Nichtverfügbarkeit von Pneumovax, Metoprolol retard etc.
- Beantragen einer Genehmigung bei der KrankenKasse für vom Arzt verschriebene orale Ernährungslösungen, diverse Hilfsmittel, PflegeHiMi etc.
- Anfertigen von Kopien von Genehmigungen zur als Anlage bei der Abrechnung von Verschreibungen
- Anlegen von Kopien von ärztlichen Dauerverschreibungen und Mehrfachabgabe
usw. usw.

@mein(?!)apothekenportal.de
Warum eine Registrierung? Die NGDA und der NachtundNebelFonds haben doch bereits alle Daten...
Und dann DAS:
***********************************************
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte mich gerade online für das o. g. Portal registrieren lassen - scheitere aber bei der Eingabe, da ich dafür offenbar diesen 16-stelligen Registrierungscode benötige.
Wie erhalte ich diesen??
Warum werde ich darauf nicht hingewiesen?
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Gunnar Müller, Detmold
Sonnen-Apotheke

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Corona forever

von Dr.Diefenbach am 14.03.2021 um 11:38 Uhr

Gibt es eigentlich ausser Corona noch irgendetwas Anderes im Beruf zu diskutieren??Ich bin zB gespannt was heute Abend nach den Wahlen FÜR die Apotheken getan wird .Oder WELCHE Vergütungen für WELCHE Dienstleistungen denn nun avisiert werden.Oder WAS die Sache E-rezept aktuell macht.Oder was das QMS der ABDA gerade macht.Oder was unsere hauseigenen Strukturreformen aktuell vorsehen.Oder was die Unterstützung für Herrn Bühler angeht.So gibt es:Fragen über Fragen.Und :Man fragt sich ob CORODAUER nicht auch dazu dient, weitere wesentliche Punkte einfach auszublenden??Auch bei der ABDA in Berlin hat man doch mittlerweile gemerkt dass aus der Autobahn Spahn eine mit Schlaglöchern durchzogene Rinne geworden ist.Verursacht eben durch Hyperaktivität ,die sich durch vielerlei Querschläge als kaum noch praktikabel erweist.WENN ,wie das RKI ausführte, zu Ostern Inzidenzen bis zu 350 !!! möglich sein sollen, wird sich der Bürger allmählich selbst helfen müssen.Da sind wir wieder bei Corona, aber das ist eben nicht das totale Leben.Und die im Tagebuch geschilderte Lachnummer mit dem Aldi-Selbsttestungsmodus-das ist das Bekloppteste was die Politik gerade durchgehen lässt

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Tja, ....

von Bernd Jas am 14.03.2021 um 10:49 Uhr

Herzlichen Glückwunsch Frau Meierin, "NEGATIV" ! ... ach sie gehen jetzt noch einkaufen und machen Ihren lang ersehnten Friseurbesuch. Ok, dann sehen wir uns spätesten morgen wieder zu nächsten Test.


Heute brauchen wir Millionen Impfstoffe,
morgen Millionen Psychiater.

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