Coronavirus-Testverordnung

Keine Kontrollen zu Gratis-Schnelltests

Berlin - 11.03.2021, 13:00 Uhr

Wie viele Schnelltests die Bürger:innen kostenlos in Anspruch nehmen, lässt sich kaum kontrollieren. (Foto: IMAGO / Rupert Oberhäuser)

Wie viele Schnelltests die Bürger:innen kostenlos in Anspruch nehmen, lässt sich kaum kontrollieren. (Foto: IMAGO / Rupert Oberhäuser)


Ein Gratis-Schnelltest pro Woche: Dieses Angebot dürfen jetzt alle Menschen in Apotheken, Arztpraxen und Testzentren in Anspruch nehmen. Aber werden sich die Bürger:inen an die Zahl halten? Jedenfalls in Bayern ist keine Kontrolle geplant. Im Freistaat werden übrigens auch noch dringend testende Apotheken gesucht.

Einen kostenlosen Corona-Schnelltest pro Woche bezahlt seit dieser Woche der Bund für alle Menschen in Deutschland. Das wirft die Frage auf: Wie wird eigentlich kontrolliert, wie viele kostenlose Schnelltests die Bürger:innen in Anspruch nehmen? Mancherorts kann man sich derzeit glücklich schätzen, in zwei Wochen einen ersten Schnelltesttermin ergattert zu haben. Noch sind die Teststrukturen nicht so ausgebaut, dass eine mehrmals wöchentliche Testung überhaupt realistisch ist. Aber was ist, wenn erst einmal viele Apotheken und sonstige „Dritte“ mit an Bord sind?

Die Coronavirus-Testverordnung gibt keinen Aufschluss über eine Kontrolle. Allerdings ist die möglicherweise auch gar nicht nötig. So heißt es in § 5 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung: 

„Testungen nach § 4a (Anm. der Redaktion: das ist die „Bürgertestung“) können im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche in Anspruch genommen werden“.

Das heißt: Es gibt gar keine wirkliche Beschränkung, Anspruch besteht auf „mindestens“ einen Test – und das auch noch im Rahmen der Verfügbarkeit.

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Das bayerische Gesundheitsministerium jedenfalls hat bereits erklärt, es werde die Zahl der Bürgertestungen nicht überprüfen. Ein solcher Kontrollmechanismus sei „derzeit nicht geplant“, sagte ein Ministeriumssprecher am Donnerstag. Die vergangenen Monate hätten gezeigt, „dass die Bürgerinnen und Bürger umsichtig mit dem bereits bestehenden Angebot der Jedermann-Testung umgehen“. Denn in Bayern gab es bereits zuvor kostenlose PCR-Tests in kommunalen Testzentren.

„Die Kunden müssen momentan bei den jeweiligen Apotheken nachfragen“

Seit dem gestrigen Donnerstag ermöglicht eine Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege die Beauftragung von Apotheken mit der Durchführung von Schnelltests nach der Corona-Virustestverordnung. Mit ihr sind „automatisch“ alle Apotheken beauftragt, die sich zuvor in eine beim Ministerium geführte Liste eingetragen haben.

Bayerische Apotheken können sich freiwillig in die Liste eintragen. Dies erfolgt durch eine Erklärung der Apothekerinnen und Apotheker in Textform per E-Mail an das Funktionspostfach apotheke@stmgp.bayern.de.

Offene Fragen gibt es dennoch weiterhin. So können weder der Bayerische Apothekerverband (BAV) noch die Landesapothekerkammer abschätzen, wie viele Betriebe tatsächlich kostenlose Schnelltests anbieten. Eine Meldepflicht dazu gebe es nicht, teilte die Landesapothekerkammer mit. „Die Kunden müssen momentan bei den jeweiligen Apotheken nachfragen“, sagte eine Sprecherin des BAV. Weiße Flecken, also Regionen ohne Test-Angebot, seien dem Verband nicht bekannt. Einige Landratsämter hätten Listen von Betrieben veröffentlicht, die Gratis-Tests anbieten.

Andernorts sind die Behörden dagegen selbst auf der Suche. „Nach unserem letzten Aufruf haben sich erst drei Apotheken aus dem Landkreis für Schnelltests beauftragen lassen, was natürlich bei Weitem nicht ausreicht, um das gesamte Landkreisgebiet abzudecken“, sagte der Landrat des Landkreises Augsburg, Martin Sailer (CSU), am Donnerstag. „Darum möchte ich alle Personen, die dazu in der Lage wären, eine Teststelle in ihrer Apotheke zu eröffnen, inständig dazu aufrufen, sich von uns beauftragen zu lassen.“

Offene Fragen für die Apotheken werden derzeit noch geklärt. So haben laut BAV-Sprecherin bislang regionale Behörden entschieden, welche Räume für Schnelltests geeignet sind. Eine einheitliche Leitlinie werde dazu vom Gesundheitsministerium erarbeitet. In der Zwischenzeit seien einige Apotheken aber schon kreativ geworden, betonte die Sprecherin. „Ich weiß von einer Apotheke, die das Raumproblem durch einen Wohnwagen gelöst hat.“ 


Kirsten Sucker-Sket / dpa
redaktion@daz.online


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