Beauftragung für Corona-Tests in Apotheken

Landesapothekerverband Niedersachsen bietet Rahmenvertrag über Antigen-Schnelltests

Hannover - 08.03.2021, 13:45 Uhr

Für die Abrechnung der Schnelltests müssen sich teilnehmende Apotheken bei der KVN mit einem Formular akkreditieren. (Foto: IMAGO / photothek)

Für die Abrechnung der Schnelltests müssen sich teilnehmende Apotheken bei der KVN mit einem Formular akkreditieren. (Foto: IMAGO / photothek)


In Niedersachsen können sich Mitgliedsapotheken des Landesapothekerverbandes durch den Beitritt zu einem Rahmenvertrag für Antigen-Schnelltests beauftragen lassen. Dies ermöglicht ein Vertrag mit dem Land. Damit erübrigen sich Einzelvereinbarungen mit den Kreisen.

Wer soll die versprochenen bis zu einmal wöchentlichen Antigen-Schnelltest durchführen? Eine formale Hürde für testwillige Apotheken ist die Beauftragung durch die jeweils zuständige Kommune oder den Kreis. Zumeist muss jede Apotheke einen Beauftragungsvertrag schließen. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg. Dort hatte der Sozialminister die Apotheken schon im Januar mit den Tests für bestimmte Personengruppen beauftragt. Damit wurden alle testbereiten Apotheken im Land adressiert.

Rahmenvertrag auf Landesebene

Einen ähnlichen Weg, der ebenfalls eine formale Erleichterung für die Apotheken bietet, geht nun Niedersachsen. Der Landesapothekerverband (LAV) hat mit dem Land Niedersachsen einen Rahmenvertrag geschlossen, dem alle Mitgliedsapotheken im Land beitreten können, sofern sie PoC-Antigentests anbieten möchten. 

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Der Vertrag trat am vergangenen Freitag in Kraft. Mit dem Zugang der Beitrittserklärung beim Verband gelten die Apotheken als vom Land beauftragt. Sie müssen dann keinen individuellen Vertrag mehr schließen, aber eine Kopie der Beitrittserklärung an den zuständigen Kreis oder die zuständige kreisfreie Stadt senden. In Niedersachsen sind zwar die Kreise und kreisfreien Städte für solche Tests zuständig, aber während der epidemischen Lage von nationaler Tragweite kann aufgrund des Landesrechts das zuständige Fachministerium Aufgaben wahrnehmen, die über das Gebiet eines Kreises hinausreichen. Der nun geschlossene Vertrag betrifft alle Kreise und kreisfreien Städte des Landes und soll diese entlasten. Die Kreise und kreisfreie Städte in Niedersachsen können ihrerseits dem Vertrag beitreten.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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