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Bald vierfach statt dreifach gegen Grippe?

Die STIKO überarbeitete ihre Empfehlungen zur Grippeimpfung

cel/ms | Die Stiko überlegt, in ­Zukunft Vierfachimpfstoffe zur Grippeimpfung zu empfehlen. Bisher sahen sie darin keinen Vorteil. Auch die Krankenkassen rabattierten in der Vergangenheit nur trivalente Impfstoffe.

Derzeit empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut (RKI) keine bestimmte Kombination von Grippeimpfstoffen. Sie hat bislang keine Vorteile in einer Vierfachimpfung im Vergleich zu einer dreifachen Influenza-Impfung gesehen. Das könnte sich nun ändern. Aktuell diskutiert die STIKO mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), ihre Impfempfehlung für die Influenzasaison 2018/2019 zu novellieren und dem Vierfachschutz den Vorzug zu geben. Dieser schützt zusätzlich vor einem B-Stamm des Influenzavirus und wäre deshalb vor allem in einer von B-Viren dominierten Saison sinnvoll. Die trivalente Influenza-Impfung schützt vor zwei A-Stämmen und einem B-Stamm. Der für die Grippesaison 2017/2018 angepasste Grippeimpfstoff setzt sich entsprechend der WHO-Empfehlungen aus

  • A/Michigan/45/2015 (H1N1) – ähnlicher Stamm
  • A/Hong Kong/4801/2014 (H3N2) – ähnlicher Stamm
  • B/Brisbane/60/2008 – ähnlicher Stamm

zusammen. Der tetravalente Impfstoff bietet einen zusätzlichen Schutz vor einem weiteren B-Stamm, dem Influenzaviren B/Phuket/3073/2013 – ähnlicher Stamm.

Ärzte sollen weiter rabattierte Impfstoffe verwenden

Bis zum Inkrafttreten des Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetzes (AMVSG) hatten die Krankenkassen exklusive Rabattverträge über Grippeimpfstoffe geschlossen. Diese umfassten allerdings ausschließlich trivalente Influenza-Vakzine. Und auch jetzt sind Ärzte angehalten, im Regelfall weiter rabattierte und somit trivalente Impfstoffe zu verwenden. Andernfalls haben sie Regresse zu befürchten.

Welche Impfstoffe Leistung der GKV ist, regelt die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) des G-BA. Grundlage für diese Richtlinie über Schutzimpfungen bilden die Impfempfehlungen der STIKO beim RKI. |

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