Saison 2018 / 2019

Grippeimpfstoff: EMA gibt Empfehlung für Europa heraus

28.03.2018, 09:00 Uhr

Welchen Impfstoff müssen Apotheken in Europa im nächsten Jahr vorhalten? Die EMA hat sich festgelegt. (Foto: Richard Villalon / stock.adobe.com)                                                                         

Welchen Impfstoff müssen Apotheken in Europa im nächsten Jahr vorhalten? Die EMA hat sich festgelegt. (Foto: Richard Villalon / stock.adobe.com)                                                                         


Die Europäische Arzneimittelagentur EMA hat ihre Empfehlung für den Grippeimpfstoff der kommenden Saison für Europa herausgegeben. Das hat die Behörde am vergangenen Montag bekannt gegeben. Die Zusammensetzung orientiert sich wie immer an der Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation WHO.

A/Michigan/45/2015 (H1N1)pdm09-like virus; A/Singapore/INFIMH-16-0019/2016 (H3N2)-like virus; B/Colorado/06/2017-like virus (B/Victoria/2/87 lineage) und in den Vierfachimpfstoffen noch B/Phuket/3073/2013-like virus: So werden die Grippeimpfstoffe in der in der Saison 2018 / 2019 in der Europäischen Union aussehen. Die EMA hat am vergangenen  Montag ihre Empfehlung bekannt gegeben. Diese orientiert sich wie gewöhnlich an der von der WHO empfohlenen Zusammensetzung für die nördliche Hemisphäre. Die WHO hatte diese Mitte des Monats bekannt gegeben.

Im Vergleich zur Vakzine der laufenden Saison gab es zwei Änderungen: ein A-Stamm und ein B-Stamm werden getauscht. So wird der aktuelle H3N2-Stamm ((A/Hong Kong/4801/2014 (H3N2)--like-Virus) durch A/Singapore/INFIMH-16-0019/2016 (H3N2)-like-virus ersetzt und B/Brisbane/60/2008-like-virus durch B/Colorado/06/2017-like-virus.

In Deutschland vierfach für alle

In Deutschland werden in der kommenden Saison allerdings trivalente Impfstoffe wohl keine Rolle mehr spielen. Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) hatte im November beschlossen ihre Empfehlung zugunsten der tetravalenten Vakzine zu ändern. Im Januar ist der Beschluss in Kraft getreten. Die Übernahme in die Schutzimpfungs-Richtlinie des G-BA steht zwar noch aus, aber der ins Stellungnahmeverfahren gegebene Beschlussentwurf sieht diese vor. Der Beschluss ist für die Sitzung des G-BA am 5. April 2018 geplant. In Kraft treten kann er dann nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit innerhalb von weiteren zwei Monaten.

Nichtdestotrotz wird schon an Vereinbarungen über die tetravalenten Grippeimpfstoffe für die kommende Saison gearbeitet oder sie wurden sogar schon geschlossen. Denn die noch bestehenden Rabattverträge werden wohl hinfällig, wenn der G-BA  der aktualisierten Empfehlung der STIKO folgt und in künftig Vierfach-Grippeimpfstoffe in seine Schutzimpfungs-Richtlinie aufnimmt.

So wurde zum Beispiel unter Federführung der AOK Niedersachsen ein Rabattvertrag für quadrivalente saisonale Grippeimpfstoffe für die Saison 2018/2019 im sogenannten Open-House-Verfahren ausgeschrieben. Im Nordosten hingegen setzen die Kassen wie schon in den Jahren zuvor auf eine Festpreisvereinbarung mit den Apotheken. Diese sorgt in ihrer konkreten Form für den Vierfach-Impfstoff derzeit allerdings für Unmut – zuletzt bei den Kinderärzten.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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