BfR rät zu gemäßigtem Alkoholgenuss

Pflanzenschutzmittel in Glühwein sind nicht das Problem

Stuttgart - 15.12.2023, 17:50 Uhr

Bis zu einem gesetzlich festgelegten Rückstandhöchstgehalt (RHG) sind Pflanzenschutzmittel-Rückstände in Lebensmitteln erlaubt – also auch in Glühwein. (Foto: Agnes / AdobeStock)

Bis zu einem gesetzlich festgelegten Rückstandhöchstgehalt (RHG) sind Pflanzenschutzmittel-Rückstände in Lebensmitteln erlaubt – also auch in Glühwein. (Foto: Agnes / AdobeStock)


Das Verbrauchermagazin Ökotest hat passend zur Jahreszeit Glühweine getestet und diese überwiegend positiv bewertet – allerdings auch Pestizid-Spuren darin gefunden. Doch wie das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) aktuell informiert, gibt es auf dieser Basis toxikologisch keinen Anlass zu gesundheitlicher Besorgnis. Dennoch rät das BfR zu einem verantwortungsbewussten Trinkverhalten.

In drei Viertel der Glühweine, die aktuell das Verbrauchermagazin Ökotest getestet hat, steckt mindestens eine Pestizid-Spur, heißt es in einem Online-Artikel vom 1. Dezember [1]. Das hat das Interesse der Toxikologen am Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) geweckt, die erfreulicherweise auf dieser Basis nicht vor dem Glühwein-Konsum warnen müssen: „Dies gilt sowohl für den berichteten Zusatz von Aromastoffen als auch für die in der Zeitschrift erwähnten Spuren von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen (wenngleich die fehlende Nennung konkreter Konzentrationen die Einordnung und Risikobewertung erschwert)“, heißt es [2]. 

Was ist der Rückstandhöchstgehalt?

Spuren definiere das Magazin Ökotest mit dem Nachweis eines Wirkstoffes in einer Probe mit einer Konzentration oberhalb von 0,01 mg/kg. Dazu erklärt das BfR: „Anhand des Artikels lässt sich nicht feststellen, ob ein Rückstandhöchstgehalt (RHG) für Weintrauben in den untersuchten Proben überschritten wurde. Aufgrund der Spurennachweise ist davon jedoch nicht auszugehen.“ Zudem liege der RHG eines Wirkstoffs deutlich unter dem für das betreffende Mittel gesundheitlich relevanten Referenzwert, sodass das Überschreiten eines RHG nicht zwingend mit einem gesundheitlichen Risiko gleichzusetzen ist. 

Zumindest durch Pflanzenschutzmittel sei bei bestimmungsgemäßem Gebrauch der Glühweine deshalb keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erwarten. Wohl aber könne das enthaltene Ethanol – in durchschnittlichen Konzentrationen von 100 g/kg (≈ 12,5 Vol.-%) – akute Wirkungen auf das Nervensystem und chronische Effekte auf viele Organe haben und somit die Gesundheit gefährden. Deshalb rät das BfR zu einem verantwortungsbewussten Trinkverhalten.

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Bei den in den Glühweinen berichteten Spurengehalten an Pestiziden wäre laut BfR ein Konsum von mindestens mehreren hundert Litern Glühwein am Tag nötig, um in den Bereich einer gesundheitlich relevanten Rückstandaufnahme zu kommen. Der Alkohol würde also bereits lange vorher seine negativen Effekte entfalten: „Alkohol hat neben seiner akuten Wirkung auf das Nervensystem auch potenziell krebserzeugende und entwicklungstoxische Eigenschaften, hinter denen Risiken durch andere Substanzen im Glühwein deutlich zurücktreten.“   

Literatur 

[1] Christa V, Baier H, Wenzel L. Glühwein im Gratis-Test: Welche Glühweine sind die besten? Ökotest-Magazin 01.12.2023, www.oekotest.de/essen-trinken/Gluehwein-im-Gratis-Test-Welche-Gluehweine-sind-die-besten-_14214_1.html

[2] Mitteilung 66/2023 des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Glühwein: Adventlicher Genuss getrübt? 8. Dezember 2023, www.bfr.bund.de


Deutsche Apotheker Zeitung / dm
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