Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung

Vitamin D plus Vitamin K – was Apotheker wissen sollten

Stuttgart - 21.12.2023, 17:00 Uhr

Auch wenn Vitamin-D-Nahrungsergänzungsmittel oft mit Vitamin K2 (MK-7) kombiniert werden, ist laut BfR nicht klar, wie sich diese Kombination auf die Gesundheit auswirkt. (Symbolfoto: rosinka79 / AdobeStock)

Auch wenn Vitamin-D-Nahrungsergänzungsmittel oft mit Vitamin K2 (MK-7) kombiniert werden, ist laut BfR nicht klar, wie sich diese Kombination auf die Gesundheit auswirkt. (Symbolfoto: rosinka79 / AdobeStock)


Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat Anfang Dezember erneut eine Stellungnahme zu den Gefahren von hochdosierten Nahrungsergänzungsmitteln mit Vitamin D abgegeben. Für Apotheker:innen dürften darin vor allem die Passagen zur Kombination von Vitamin D mit Vitamin K interessant sein – in denen es auch um Arzneimittel-Wechselwirkungen geht.

Die unkontrollierte Einnahme hoher Vitamin-D-Dosen steht immer wieder in der Kritik – sei es beispielsweise durch die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) oder durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). So finden sich auf der Webseite des BfR aktuell drei Stellungnahmen zu Vitamin D – zwei aus diesem Jahr, eine von 2020, über welche die DAZ bereits berichtete. Die generelle Botschaft des BfR lautete 2020, dass die Einnahme hochdosierter Vitamin-D-Nahrungsergänzungsmittel (NEM) für die Allgemeinbevölkerung unnötig und sogar nachteilig sein kann. Zu den hochdosierten Präparaten zählt das BfR Vitamin-D-Dosierungen ab 2000 IE (50 µg).

In der Stellungnahme vom Oktober 2023 heißt es dann entsprechend:


„Wer Vitamin D ergänzen möchte, sollte auf Nahrungsergänzungsmittel mit bis zu 20 µg Vitamin D (800 Internationale Einheiten) pro Tag zurückgreifen, da diese Dosis auch bei einer langfristigen Einnahme und unter Berücksichtigung weiterer Vitamin-D-Quellen (z. B. angereicherte Lebensmittel) nicht mit gesundheitlich bedenklichen Effekten verbunden ist. Mit dieser Dosis lässt sich gänzlich ohne Sonnenbestrahlung der Haut im Allgemeinen eine adäquate Vitamin-D-Serumkonzentration von 50 nmol/l 
(20 ng/ml) erreichen.“

BfR-Stellungnahme 055/2023, 31. Oktober 2023


In einer weiteren Stellungnahme vom Dezember 2023 geht das BfR nun auf eine weitere Frage ein, die Apotheken-Mitarbeiter:innen in der Praxis sicherlich häufig begegnet: Wie sinnvoll ist die Kombination von Vitamin D mit Vitamin K [1]?

Auch wenn laut BfR hochdosierte Vitamin-D-haltige Nahrungsergänzungsmittel „oft mit Vitamin K, insbesondere Vitamin K2, kombiniert“ werden, sei nicht klar, wie sich die Interaktion dieser beiden Vitamine auf die Gesundheit auswirkt. Für eine zuverlässige Risikobewertung sollen zudem nicht genügend Daten vorliegen. Allerdings warnt das BfR konkret vor Arzneimittel-Wechselwirkungen mit Vitamin K:


„Zu beachten ist, dass Vitamin K (sowohl Vitamin K1 als auch K2) die therapeutische Wirkung von bestimmten blutgerinnungshemmenden Medikamenten (Antikoagulanzien vom Cumarin-Typ) abschwächen kann. In Deutschland nehmen viele ältere Personen solche Medikamente zur Thrombose-Prophylaxe ein. Wer dies tut, sollte Vitamin K-haltige Nahrungsergänzungsmittel nur unter ärztlicher Kontrolle einnehmen.“

BfR-Stellungnahme 065/2023, 7. Dezember 2023 


Eine Studie von 2013 zeigte laut BfR bereits unter Supplementierung von weniger als 10 µg/Tag Vitamin K2 (MK-7) eine signifikante Störung der Antikoagulationsempfindlichkeit. Weitere Studien kamen zu anderen Ergebnissen: In einer aktuellen Studie von 2021, sollen sich bei jungen gesunden Erwachsenen 
(N = 40) keine negativen Auswirkungen einer 30-tägigen Supplementierung von 
90 µg/Tag MK-7 auf die Gerinnungsparameter gezeigt haben. 

Welche Vitamin-K-Dosis gilt aktuell als sicher?

Grundsätzlich empfiehlt das BfR, einem Nahrungsergänzungsmittel für Personen ab 15 Jahren nicht mehr als 80 µg Vitamin K1 oder nicht mehr als 25 µg Vitamin K2 (MK-7) pro Tagesdosis zuzusetzen. Es bestünden noch Unklarheiten über die Exposition gegenüber MK-7 aus der üblichen Nahrung. Auch sei der physiologische Bedarf sowie der Normbereich der Serumkonzentrationen nicht geklärt. Es sei davon auszugehen, „dass die MK-7-Serumkonzentrationen bei hierzulande üblicher Ernährung unter 0,5 µg/l liegen – und eine (Langzeit-)Supplementierung von 
100 µg/Tag MK-7 zu signifikanten Konzentrationssteigerungen auf Serumwerte zwischen 1 und 6 µg/l führen würde“ [1].

Beratungswissen rund um Vitamin K

Das Koagulationsvitamin

Beispielsweise „Vitamin K & D“ von Pure Encapsulations enthält laut Herstellerangaben pro Kapsel 500 µg Vitamin K1 und 1045 µg Vitamin K2 sowie 
25 µg Vitamin D. Eine Kapsel soll alle zwei Tage zu einer Mahlzeit eingenommen werden [2]. Vitamin D3 K2 von Hevert enthält in einer Kapsel 12,5 µg Vitamin D und 30 µg Vitamin K2, aber auch Calcium und Magnesium. Allerdings lautet die Verzehrempfehlung dort: zwei Kapseln pro Tag [3]. 

Patient:innen sollten in der Apotheke also über die verschiedenen Zusammensetzungen der Präparate im Handel, deren Einnahmehinweise und über die BfR-Höchstmengenempfehlung informiert werden. 

Vitamin K an drei physiologischen Prozessen beteiligt

Bislang wurden laut BfR drei physiologische Prozesse identifiziert, bei denen Vitamin-K-abhängige Proteine (VKDPs) eine Rolle spielen:

  • Blutgerinnung,
  • Knochenstoffwechsel und
  • Gefäßbiologie.

Synergistische Effekte von Vitamin K und D ergeben sich laut BfR daraus, „dass die beiden fettlöslichen Vitamine eine zentrale Rolle bei der Aufrechterhaltung der Calciumhomöostase und der Knochenmineralisierung spielen“. Es lägen jedoch bislang kaum Daten aus Studien vor, in denen Vitamin D und MK-7 zusammen verabreicht wurden. Schließlich sei die unter anderem im Internet kursierende Behauptung, dass Vitamin K2 dem Risiko einer Gefäßverkalkung durch hohe Vitamin-D-Einnahmen vorbeugen könne, bislang wissenschaftlich nicht belegt.

Vitamin K ist der Oberbegriff für eine Reihe von Verbindungen, die sich von 2-Methyl-1,4-Naphthochinon ableiten lassen und natürlicherweise als Vitamin K1 (Phyllochinon) und Vitamin K2 (Menachinone) vorkommen. Phyllochinon enthält eine Phytylgruppe und kommt insbesondere in grünen Pflanzen wie Blattgemüse oder Brassica- (Kohl) Arten vor. Menachinone sind eine Gruppe von Verbindungen mit ungesättigten Isoprenoid-Seitenketten von unterschiedlicher Länge (MK-n) an der 3-Position des 
2-Methyl-1,4-Napthochinons, die in tierischen Lebensmitteln wie Fleisch, Käse und Eiern vorkommen (EFSA, 2017). Die meisten Menachinone (mit Ausnahme des kurzkettigen MK-4) werden von Bakterien produziert, einschließlich ausgewählter Darmbakterien; es ist jedoch noch unklar, inwiefern letzteres für die Versorgung des Menschen mit Vitamin K relevant ist (Beulens et al., 2013, EFSA, 2017). […] 

MK-7 ist sehr viel besser bioverfügbar und hat eine längere Halbwertszeit als Vitamin K1 (etwa 3 Tage versus 1-2 Stunden) […] Insgesamt lässt sich aus den vorliegenden Daten ableiten, dass MK-7 in weitaus höherem Maße als Vitamin K1 vom Körper aufgenommen wird […].“ 

BfR-Stellungnahme 065/2023, 7. Dezember 2023 [1]

Insgesamt gibt es laut BfR derzeit keine Hinweise „auf gesundheitliche Beeinträchtigungen durch die Einnahme eines NEM mit 100 µg MK-7 pro Tagesdosis durch Erwachsene (ausgenommen die bekannte Interaktion mit Antikoagulanzien vom Cumarin-Typ)“ [1].


Deutsche Apotheker Zeitung / dm
redaktion@daz.online


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