E-Rezept

Redcare will eigenen Einlöseweg schaffen

Stuttgart - 04.10.2023, 13:45 Uhr

Fürchtet, auf dem E-Rezept-Markt künftig das Nachsehen zu haben: Redcare Pharmacy. (Foto: Redcare Pharmacy)

Fürchtet, auf dem E-Rezept-Markt künftig das Nachsehen zu haben: Redcare Pharmacy. (Foto: Redcare Pharmacy)


Der Chef des niederländischen Arzneimittelversenders Redcare Pharmacy, Olaf Heinrich, sieht seine Branche beim Thema E-Rezept diskriminiert. Für Patienten, die ihr Rezept bei einem Onlinehändler einlösen wollen, gebe es bislang keine einfache digitale Möglichkeit, dieses einzulösen. Heinrich drängt daher nach einem Bericht des Handelsblatts auf eine eigene, von seinem Unternehmen entwickelte Lösung. 

Das elektronische Rezept soll in Deutschland im kommenden Jahr nach wiederholten Verzögerungen verpflichtend werden. Ärzte müssen nach den derzeitigen Plänen der Bundesregierung ab 1. Januar 2024 für verschreibungspflichtige Arzneimittel E-Rezepte ausstellen. Ungeachtet der fortschreitenden Zeit gibt es zu dem Thema nach wie vor Diskussionen, insbesondere zu technischen Fragen. So auch bei den Arzneimittelversendern. Die sehen sich nach einem Bericht des Handelsblatts unfair behandelt, so zumindest stellt dies der Vorstandsvorsitzende des niederländischen Onlinehändlers Redcare Pharmacy (ehemals Shop Apotheke Europe) dar. Auch die DAZ berichtete bereits über den Unmut des Redcare-Chefs. „Die Onlineapotheken werden beim Thema E-Rezept diskriminiert“, wiederholt Heinrich nun laut dem Medienbericht. „Das können wir so nicht hinnehmen.“

Heinrich kritisiert, dass es für Kunden, die Arzneimittel bei Onlinehändlern wie Redcare kaufen, keinen einfachen digitalen Einlöseweg gebe. Sein Unternehmen habe deshalb eine eigene Lösung entwickelt, die möglichst bald eingeführt werden solle. Sonst, so Heinrichs Befürchtung, würden die Arzneimittelversender auf dem Markt für E-Rezepte das Nachsehen haben. 

Einlösung über Smartphone und eGK

Konkret schlägt der Redcare-Chef vor, dass das E-Rezept online auch über Smartphone und elektronische Gesundheitskarte eingelöst werden kann. Dabei soll die elektronische Gesundheitskarte (eGK) über die Versandhandel-App im Smartphone gelesen werden. Die Informationen würden dann in das Redcare-Apothekensystem übertragen und zum Abruf von E-Rezepten verwendet.   

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Datenschutzprobleme sieht Heinrich laut Handelsblatt bei dieser Variante nicht: „Nicht zuletzt durch den geschützten Datentunnel in Kombination mit unserem Apothekensystem verfügt unsere Lösung über dasselbe Schutzlevel wie das Verfahren der stationären Apotheken.“ Derzeit sei man mit dem Bundesgesundheitsministerium und der Gematik in Gesprächen. „Was wir erreichen wollen, ist die Einführung unserer Lösung“, sagt er. Er halte sich aber auch den Klageweg offen.

Gematik prüft

Der Ansatz der Onlinehändler sei der Gematik seit Kurzem bekannt, teilte diese auf Anfrage des Handelsblatts mit. Er werde „so wie viele kreative Ansätze zum Umgang mit der Telematikinfrastruktur“ geprüft“, heißt es weiter. Ohne Prüfung könne die Gematik einer solchen Lösung aber nicht zustimmen. 

Beschwerde der Versender 

Um gegen die Diskriminierung beim E-Rezept vorzugehen, hatten die niederländischen Versender DocMorris und Recare Pharmacy bereits im Juni in Brüssel Beschwerde gegen Deutschland eingereicht. Die Europäische Kommission wurde aufgefordert, ein neues Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten, weil es den Marktzugang für die ausländischen Onlinehändler „vorsätzlich und ungerechtfertigt“ beschränke und damit gegen EU-Recht verstoße. 

Bisherige Zugangswege

Bislang konnten Versicherte das E-Rezept mit einem eingescannten Papierausdruck aus der Arztpraxis oder mit der E-Rezept-App der Gematik nutzen. Im kommenden Jahr sollen sich die Versicherten auch mit einer digitalen Identität ihrer Krankenkasse in der App anmelden können – dies sieht der gegenwärtige Entwurf für das Digitalgesetz vor. In Apotheken kann das E-Rezept zudem über ein Kartenlesegerät, in das die elektronische Gesundheitskarte gesteckt wird, vom zentralen E-Rezept-Server abgerufen werden. Dies soll künftig der vorrangige Einlöseweg werden. Allerdings sind die Onlineversender bei dieser Lösung außen vor. 

Es geht um die Marktchancen

Für Redcare geht es um die eigenen Chancen im derzeit mehr als 40 Milliarden Euro schweren Markt für rezeptpflichtige Arzneimittel in Deutschland. Es gibt Marktexperten, die erwarteten, dass der Anteil der Arzneimittelversender von derzeit weniger als einem Prozent sich binnen weniger Jahre mehr als verzehnfachen dürfte.


Thorsten Schüller, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Hollandversender Diskriminierung

von Roland Mückschel am 04.10.2023 um 14:15 Uhr

Ja, ich habe für deren Befürchtungen Verständnis.

Ich schlage vor, sicher auch ganz im Einvernehmen mit den Rezept- Enthusiasten, jedes E-Rezept , ersatzweise auch Rosarezept zuerst den Versendern zuzuführen. Generell, sollte der Versender dazu nicht in der Lage sein wird es an einen anderen Hollandversender weitergegeben.
Wenn eine sofortige Lieferung nicht möglich ist bleibt das fragliche Rezept erst mal eine Woche dort liegen.
Wenn dann eine Lieferung immer nich nicht möglich ist erfolgt eine Wieitergabe des Rezeptes an eine Vorort-Apotheke in Deutschland.
Natürlich gegen eine Provisionszahlung von 10 Euro pro Rezeptzeile.
Es könnte so einfach sein.

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