Zugang zum E-Rezept

Redcare Pharmacy droht BMG mit Klage

Berlin - 18.08.2023, 14:29 Uhr

Olaf Heinrich, seit 1. August 2023 CEO von Redcare Pharmacy, gibt sich in Sachen E-Rezept kampfeslustig. (Foto: www.redcare-pharmacy.com)

Olaf Heinrich, seit 1. August 2023 CEO von Redcare Pharmacy, gibt sich in Sachen E-Rezept kampfeslustig. (Foto: www.redcare-pharmacy.com)


Der neue E-Rezept-Einlöseweg über die eGK kombiniert mit der E-Rezept-Pflicht ab 2024 bringt die EU-Versender DocMorris und Shop Apotheke auf die Palme. Sie sehen sich gegenüber den Vor-Ort-Apotheken benachteiligt und haben sich deshalb schon bei der EU-Kommission beschwert. Nun droht Olaf Heinrich, CEO von Redcare Pharmacy (Shop Apotheke), auch dem Bundesgesundheitsministerium mit einer Klage.

Olaf Heinrich, langjähriger Vorstandschef des niederländischen Arzneimittelversenders DocMorris und seit August neuer CEO von Redcare Pharmacy (früher Shop Apotheke), missfallen die derzeitigen Weichenstellungen für das E-Rezept in Deutschland. Seit langem wartet das Unternehmen auf den Durchbruch der elektronischen Verordnung – in der Hoffnung, endlich Fuß im heiß umkämpften, aber auch stark regulierten Rx-Markt zu fassen. Nun setzt der Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für das Digitalgesetz den 1. Januar 2024 als neuen Stichtag für das E-Rezept fest. Während die Apotheken ohnehin schon bereit sind, müssen die Ärzte und Ärztinnen noch nachziehen. Wenn diese auch im neuen Jahr nicht mitmachen, müssen sie nach den derzeitigen Plänen mit einer pauschalen Honorarkürzung von einem Prozent rechnen.

Damit die Einlösung von E-Rezepten auch für die Patient:innen leichter wird, gibt es seit 1. Juli dieses Jahres die Möglichkeit, die Verordnungen in der Apotheke über die in ein Terminal gesteckte elektronische Gesundheitskarte vom Gematik-Server abzurufen – ein Einlöseweg, den auch Apotheken und Praxen immer wieder gefordert hatten. Nur mit der Gematik-App beziehungsweise dem ausgedruckten Token als Abrufmöglichkeiten vermochte sich das E-Rezept nicht durchzusetzen. Mittlerweile sind weitere Einlösewege geplant (z. B. Kassen-App) oder sogar möglich. So ist laut BMG beispielsweise das Scannen des E-Rezept-Tokens von einem Kartenterminal oder Monitor „rechtlich und technisch zulässig“. Auch das geht mit der Gematik-App. Kritisch wird es, wenn der Token abseits der Telematikinfrastruktur, etwa per E-Mail oder SMS durch die Ärztin oder den Arzt, übermittelt werden soll – das ist „gesetzlich derzeit nicht vorgesehen und daher unzulässig“, erklärte eine BMG-Sprecherin im Juli.

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Bei DocMorris scheint man die Scan-Lösung für einen praktikablen Weg zu halten – auch wenn sich der Versender zusammen mit seinem Konkurrenten Shop Apotheke an die EU-Kommission gewandt hat, um sich über eine strukturelle Benachteiligung gegenüber den Vor-Ort-Apotheken zu beschweren. Heinrich hat nun allerdings gegenüber der „WirtschaftsWoche“ (WiWO) eine weitere Einlösemöglichkeit eingefordert, die bisher nicht vorgesehen ist. WiWo schildert das Verfahren so: „Die Praxis stellt dabei das E-Rezept aus und lädt es auf einen Server hoch, es kann über die Gesundheitskarte abgerufen werden. Die Karte wird dann aber nicht über das Kartenlesegerät in der Apotheke ausgelesen, sondern über das eigene Smartphone – und kann so an die Apotheke der Wahl verschickt werden, auch an eine Onlineapotheke“. Die DAZ fragte nach, wie genau dieses Auslesen über das Smartphone aussehen soll. Redcare Pharmacy bat um Verständnis, dass man zur angestrebten volldigitalen „eGK-NFC-Lösung ohne PIN“ nicht näher ins Detail gehen wolle. „Wir sind hierzu mit den zuständigen Behörden in Gesprächen“.

Offensichtliche Diskriminierung?

Auf jeden Fall droht Heinrich aber schon einmal mit einer Klage: „Wir behalten uns vor, Klage gegen das Bundesgesundheitsministerium und damit die Bundesrepublik Deutschland zu erheben, wenn der Entwurf so umgesetzt wird wie geplant“, erklärte Heinrich der WiWo. Gemeint ist damit wohl das Digitalgesetz, das die gewünschten neuen Einlösemöglichkeiten derzeit nicht vorsieht. Was für eine Klage das sein soll, könnte sich erst zeigen, wenn das Gesetz in Kraft ist.  Und selbst dann ist es kein leichtes Unterfangen, gegen ein Gesetz vorzugehen. Auch dazu wollte sich Redcare auf Nachfrage nicht genauer äußern. Das Unternehmen bestätigte gegenüber der DAZ lediglich: „Die Diskriminierungsthematik hinsichtlich der eGK-Stecklösung ist offensichtlich, da die eGK bis dato nur vor Ort eingesetzt werden kann. Daher behält es sich Redcare Pharmacy vor, rechtliche Schritte einzuleiten, wenn nötig“. So „offensichtlich“ ist die Lage allerdings nicht. Das BMG hat jedenfalls bereits klargemacht, dass es keinen Mangel an diskriminierungsfreien Einlösewegen für das E-Rezept sieht.

Gemeinsame Aufklärungskampagne mit Apotheken vor Ort?

Gegenüber der WiWo erklärte sich Heinrich zudem bereit, auf eigene Kosten eine neutrale Aufklärungskampagne für das E-Rezept zu initiieren: „Wir würden die Bundesregierung damit bei der Einführung des E-Rezeptes unterstützen und Aufklärungsarbeit leisten“, erklärte er. Völlig losgelöst von eigenen Interessen könnte die Kampagne laufen, beteuert der CEO. Dafür würde er sogar mit den Apotheken vor Ort zusammenarbeiten: „Wir würden alle Einlösewege objektiv erklären, und das gerne auch in Zusammenarbeit mit den stationären Apotheken. Ich kann mir sogar vorstellen, in einer solchen Kampagne das rote Apotheken-A zu verwenden.“

Glaubt Redcare Pharmacy wirklich, der Deutsche Apothekerverband als Markeninhaber des roten A würde sich in einer solchen Kampagne an die Seite der Versender stellen? Darauf antwortet das Unternehmen wenig konkret: „Aus unserer Sicht sind Aufklärungskampagnen, die Vertrauen stärken, ein essenzieller Bestandteil einer erfolgreichen Digitalisierung“. Für diesen Vertrauensaufbau könne es sinnvoll sein, den Patient:innen ganzheitlich die Vorteile des E-Rezepts mit allen Einlösewegen diskriminierungsfrei vorzustellen. „Hier könnten wir uns mit unserer starken digitalen Reichweite einen Beitrag vorstellen, soweit dieser auch von anderen Akteuren gewünscht ist“.

Nun wird sich erst einmal zeigen müssen, wie die EU-Kommission auf die Beschwerde der Versender reagiert. Laut Redcare ist für die Reaktion ein Zeitfenster von zwei Monaten vorgesehen. 


Kirsten Sucker-Sket
redaktion@daz.online


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3 Kommentare

Benachteiligung der Holland-Versender

von Roland Mückschel am 18.08.2023 um 15:31 Uhr

Also ich finde dass der Patient in der Vorort-Apotheke
vor Einlösung seines E - Rezeptes erst nachweisen sollte das er die Übermittlung seines Rezeptes in eine Holland- Apotheke 3 Mal vergeblich dort versucht hat.
Erst dann erhält er die Berechtigung zur Einlösung vor Ort.
Aber wahrscheinlich hat das der DAV schon vereinbart und ist halt nur noch nicht bekannt.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Benachteiligung der Holland-Versender

von Thomas Kerlag am 19.08.2023 um 6:52 Uhr

Ja, so doof sind wir

Schon legal in Holland

von Hans Olo am 18.08.2023 um 14:45 Uhr

Muss krasses Zeug sein, was sich Olaf Heinrich so reinzieht. Da muss Deutschland mal auf die Tube drücken, dass es hier auch verfügbar wird.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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