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Honorierte pharmazeutische Dienstleistungen
GKV-Spitzenverband: Gezielter Einsatz statt Gießkanne
Der Deutsche Apothekerverband hat am vergangenen Dienstag angekündigt, die Schiedsstelle anzurufen. Der Grund sind die gescheiterten Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband zu den honorierten pharmazeutischen Dienstleistungen. Der GKV-Spitzenverband äußert nun sein Bedauern. Er fordert gezielte und hochwertige Dienstleistungen ein, die vor allem auch Apotheken in ländlichen Regionen zugutekommen sollen.
Mit dem Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz hatte der Gesetzgeber Ende Dezember vergangenen Jahres die Grundlagen für honorierte pharmazeutische Dienstleistungen gelegt – ein langjähriges Herzensanliegen der Apothekerschaft. Zwar gibt § 129 Abs. 5e Sozialgesetzbuch V einen gewissen Rahmen für die neuen Leistungen vor. Doch wie so häufig, hat er deren genauere Ausgestaltung der Selbstverwaltung überlassen. Bis Ende Juni sollten Deutscher Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband – im Benehmen mit dem PKV-Verband – die pharmazeutischen Dienstleistungen sowie das Nähere zu den jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen, zur Vergütung und zur Abrechnung vereinbaren.
Doch der 30. Juni verstrich ergebnislos. Dass die Verhandlungen nicht einfach würden, war absehbar. Schon im Gesetzgebungsverfahren zeigte sich die Kassenseite kritisch – auch wenn die Absicht des Gesetzgebers „nachvollziehbar“ sei. Dennoch befürchtete der GKV-Spitzenverband, dass es mehr um eine Honorarerhöhung für die Apotheker gehe denn um einen zusätzlichen Nutzen für die Patienten. Auch machte er keinen Hehl daraus, dass er regionale Vereinbarungen bevorzugen würde.
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Was der DAV genau verfolgt, blieb in den vergangenen Monaten allerdings auch eher vage. Im vergangenen Februar legte er zwar ein Grundsatzpapier zum Thema vor, in dem er die drei vorrangigen Problemkreise aufzeichnete: Es gelte, mit den neuen Dienstleistungen die Risiken einer Polymedikation zu minimieren, mangelnde Therapietreue zu verbessern und die Vorsorge und Früherkennung von Volkskrankheiten auszubauen – und das für eine breite Patientenklientel. Wer Genaueres wissen wollte, lief jedoch auf.
Anfang Juli hieß es dann, man wolle trotz abgelaufener Frist weiterverhandeln. Doch zwei Monate später sind die Rahmenvertragspartner offensichtlich nicht weiter gekommen. Und so kündigte der DAV am vergangenen Dienstag an, er werde jetzt die Schiedsstelle anrufen. So sieht es das Gesetz für den Fall vor, dass keine Vereinbarung getroffen werden kann.
1 Kommentar
Wie wäre es,
von Karl Friedrich Müller am 09.09.2021 um 18:49 Uhr
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