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Honorierte pharmazeutische Dienstleistungen
GKV-Spitzenverband: Gezielter Einsatz statt Gießkanne
Der Deutsche Apothekerverband hat am vergangenen Dienstag angekündigt, die Schiedsstelle anzurufen. Der Grund sind die gescheiterten Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband zu den honorierten pharmazeutischen Dienstleistungen. Der GKV-Spitzenverband äußert nun sein Bedauern. Er fordert gezielte und hochwertige Dienstleistungen ein, die vor allem auch Apotheken in ländlichen Regionen zugutekommen sollen.
Mit dem Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz hatte der Gesetzgeber Ende Dezember vergangenen Jahres die Grundlagen für honorierte pharmazeutische Dienstleistungen gelegt – ein langjähriges Herzensanliegen der Apothekerschaft. Zwar gibt § 129 Abs. 5e Sozialgesetzbuch V einen gewissen Rahmen für die neuen Leistungen vor. Doch wie so häufig, hat er deren genauere Ausgestaltung der Selbstverwaltung überlassen. Bis Ende Juni sollten Deutscher Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband – im Benehmen mit dem PKV-Verband – die pharmazeutischen Dienstleistungen sowie das Nähere zu den jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen, zur Vergütung und zur Abrechnung vereinbaren.
Doch der 30. Juni verstrich ergebnislos. Dass die Verhandlungen nicht einfach würden, war absehbar. Schon im Gesetzgebungsverfahren zeigte sich die Kassenseite kritisch – auch wenn die Absicht des Gesetzgebers „nachvollziehbar“ sei. Dennoch befürchtete der GKV-Spitzenverband, dass es mehr um eine Honorarerhöhung für die Apotheker gehe denn um einen zusätzlichen Nutzen für die Patienten. Auch machte er keinen Hehl daraus, dass er regionale Vereinbarungen bevorzugen würde.
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Was der DAV genau verfolgt, blieb in den vergangenen Monaten allerdings auch eher vage. Im vergangenen Februar legte er zwar ein Grundsatzpapier zum Thema vor, in dem er die drei vorrangigen Problemkreise aufzeichnete: Es gelte, mit den neuen Dienstleistungen die Risiken einer Polymedikation zu minimieren, mangelnde Therapietreue zu verbessern und die Vorsorge und Früherkennung von Volkskrankheiten auszubauen – und das für eine breite Patientenklientel. Wer Genaueres wissen wollte, lief jedoch auf.
Anfang Juli hieß es dann, man wolle trotz abgelaufener Frist weiterverhandeln. Doch zwei Monate später sind die Rahmenvertragspartner offensichtlich nicht weiter gekommen. Und so kündigte der DAV am vergangenen Dienstag an, er werde jetzt die Schiedsstelle anrufen. So sieht es das Gesetz für den Fall vor, dass keine Vereinbarung getroffen werden kann.
Prävention und Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit an erster Stelle
Der GKV-Spitzenverband erklärte nun, er bedauere, dass der Gang vor die Schiedsstelle notwendig wird. „Wir haben jetzt die Chance, mit neuen pharmazeutischen Dienstleistungen die Versorgung für die Versicherten maßgeblich zu verbessern. Der GKV-Spitzenverband steht in den Startlöchern, die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen, und das Geld ist da“, heißt es in einem Statement. Es komme nun darauf an, die Mittel zielgerichtet einzusetzen, um die Versorgung ernsthaft zu stärken. „Wir brauchen gezielte und hochwertige Dienstleistungen, die vor allem auch Apotheken in ländlichen Regionen zugutekommen und den Versicherten weiterhelfen. Das Prinzip Gießkanne bringt uns nicht weiter und ist nicht im Sinne der Versicherten.“
Ähnlich äußerte sich der Verband bereits im vergangenen Jahr in seiner Stellungnahme zum VOASG. Darin hatte er erklärt, dass seiner Ansicht nach Apotheken mit einer hohen Anzahl von Patientenkontakten wesentlich stärker profitieren werden als wenig frequentierte Apotheken, insbesondere in ländlichen Regionen. „Also die Apotheken, die auch heute bereits in Bezug auf ihre wirtschaftliche Lage glänzend dastehen.“
Aktuell beteuert der Verband: „An erster Stelle steht für uns neben der Prävention die Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit. Die Apotheken sollen ihre besondere pharmakologische Kompetenz nutzen, um sämtliche Maßnahmen eines Medikationsprozesses optimal zu managen und somit die Patientinnen und Patienten bestmöglich vor Risiken bei der Arzneimitteltherapie zu schützen. Das wäre ein echter Mehrwert für die Patientinnen und Patienten und damit auch eine zusätzliche Vergütung wert.“
Dies ist sicher auch das, was die Apothekerseite will – doch für eine echte Vereinbarung nach den Vorgaben des Gesetzes muss man selbstverständlich sehr viel konkreter werden. Das wird nun Aufgabe der Schiedsstelle unter dem Vorsitz des ehemaligen Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses, Dr. Rainer Hess, sein.
1 Kommentar
Wie wäre es,
von Karl Friedrich Müller am 09.09.2021 um 18:49 Uhr
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