Stellungnahmen zur Änderung der Arzneimittel-Richtline

Hersteller lehnen Biosimilar-Austauschpflicht in Apotheken ab

Berlin - 20.05.2022, 14:00 Uhr

Dass Apotheken Biologika automatisch gegen Biosimilars austauschen sollen, trifft bei den Herstellerverbänden auf wenig Zustimmung. (s / Foto: DAZ / Schelbert)

Dass Apotheken Biologika automatisch gegen Biosimilars austauschen sollen, trifft bei den Herstellerverbänden auf wenig Zustimmung. (s / Foto: DAZ / Schelbert)


AG-Pro Biosimilars: Verantwortung nicht auf Apotheken abwälzen

Das kann auch die Möglichkeit der Apotheke, pharmazeutische Bedenken anzumelden, nicht herausreißen, meint die AG Pro Biosimilars. Zu betonen sei, dass die Option auf pharmazeutische Bedenken „nicht in einer Übertragung von originär ärztlichen Verpflichtungen auf die Apothekerschaft münden darf, wie es aus den tragenden Gründen hervorgeht. Die dort verlangte ‚Berücksichtigung der konkreten Therapiesituation‘ kann durch den Apotheker nicht hinreichend erbracht werden, da ihm die hierfür notwendigen Informationen nicht vorliegen.“

Kassen: Gute Beratung ist alles

Der GKV-Spitzenverband darf als Träger des G-BA zwar keine Stellungnahme zum Entwurf abgeben, hat aber im April einen Beitrag zur Thematik in seinem Magazin „90 Prozent“ veröffentlicht. Darin weist er auf das massive Einsparpotenzial für die Krankenkassen durch den Austausch von Biologika in der Apotheke hin: „Die Möglichkeit eines Austauschs von Biosimilars in Apotheken verstärkt den Druck auf die Hersteller, in einen Preiswettbewerb zu treten, in dem sie ef­fiziente Preise für ihre Produkte festlegen“, heißt es in dem Artikel. Dies geschehe, ohne dass sich Nachteile für die betrof­fenen Patientinnen oder Patienten ergeben. „Diese Wirtschaftlichkeitsreserven sollten für die Gemeinschaft der gesetzlich Versicherten und für die Zukunftsfähigkeit unseres Solidarsystems gehoben werden.“

Medizinische oder pharmazeutische Schwierigkeiten beim Austausch sieht die GKV nicht. Möglich seien lediglich Compliance-Probleme oder ein Nocebo-Effekt – beidem können die Heilberufler:innen aus Kassensicht aber mit guter Beratung entgegenwirken. „Auch wenn Erklärungen zur Gleichwertigkeit von Biosimilars und zur Anwendung unterschiedlicher Applikationshilfen herausfordernd sein können, werden die Leistungserbringer auch bei anderen komplexen Arzneiformen dieser Aufgabe gerecht bzw. müssen ihr gerecht werden. Eine Austauschbarkeit von Biosimilars stärkt somit auch die Rolle der Apothekerinnen und Apothekern in der Arzneimittelversorgung.“



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.