Appell an die Ampel-Regierung

Politik soll geplanten Biologika-Austausch in den Apotheken stoppen

Berlin - 16.02.2022, 10:45 Uhr

Von links nach rechts: Moderator Frank-Ulrich Fricke, Apothekerin Kerstin Kemmritz, Onkologe Wolf-Dieter Ludwig, Patientenvertreter Martin Danner und Walter Röhrer von der AG Pro Biosimilars. (c / Foto: Pro Generika)

Von links nach rechts: Moderator Frank-Ulrich Fricke, Apothekerin Kerstin Kemmritz, Onkologe Wolf-Dieter Ludwig, Patientenvertreter Martin Danner und Walter Röhrer von der AG Pro Biosimilars. (c / Foto: Pro Generika)


Sollte die Politik beim Austausch von Biologika in der Apotheke die Notbremse ziehen, noch bevor die Regelung in Kraft tritt? Diese Meinung vertraten zumindest die Diskutanten bei einer Veranstaltung der AG Biosimilars am gestrigen Dienstag – ausgenommen eine Kassenvertreterin, die sich davon deutliche Einsparungen erhofft. Kerstin Kemmritz, Präsidentin der AK Berlin, wies zudem darauf hin, dass dabei auch das leidige Thema Präqualifizierung zum Stolperstein werden könnte.

Noch in diesem Jahr soll der automatische Austausch von Biosimilars in den Apotheken kommen. So richtig glücklich ist damit offenbar niemand der beteiligten Akteure – abgesehen von den Krankenkassen, die enormes Einsparpotenzial bei diesen hochpreisigen Arzneimitteln sehen. Man wolle dabei mit Augenmaß vorgehen, kündigte Christina Sabic von der AOK Bayern am gestrigen Dienstag bei einer Veranstaltung der AG Pro Biosimilars an.

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Die Präsidentin der Apothekerkammer Berlin, Kerstin Kemmritz, zweifelt allerdings daran, dass eine automatische Substitution in den Apotheken ohne größeren Aufwand machbar ist. Denn Biologika werden zumeist parenteral appliziert, wobei sich unterschiedliche Präparate oft verschiedener Applikationshilfen bedienen. Die Patientin oder der Patient müsse folglich bei einem Austausch erneut geschult werden, was die Handhabung betrifft. „Das verursacht einen hohen Erklärungsbedarf“, betonte die Apothekerin.

Austausch von Biosimilars: Die Rechtsgrundlage

Im Juni 2019 beschloss der Deutsche Bundestag das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV). Mit diesem Änderungsgesetz verankerte er auch die automatische Substitution von biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln in der Apotheke in § 129 Absatz 1 SGB V, ähnlich der Vorschriften für Generika. Voraussetzung ist, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) vorab eine Austauschbarkeit in Bezug auf ein biologisches Referenzarzneimittel festgestellt hat. Für Ärztinnen und Ärzte hat das Gremium bereits im August 2020 Hinweise für eine wirtschaftliche Verordnungsweise veröffentlicht. Die konkreten Regelungen für den Austausch in den Apotheken muss der G-BA noch vorlegen, nach dem GSAV bis spätestens 16. August 2022.

Insbesondere gut eingestellte Anwender:innen umzustellen, hält Kemmritz für schwierig. Bei Erstverordnungen sei ein Austausch hingegen möglich, wenn nicht bereits eine ärztliche Einweisung erfolgt sei. Dann könne auch das pharmazeutische Personal die Anwendung erklären. „Das macht man aber nicht mal nebenbei am HV-Tisch“, gab die Kammerpräsidentin zu bedenken. Dafür benötige es Zeit und Ruhe. Idealerweise sollte die Patientin oder der Patient zu diesem Zweck einen Termin in der Apotheke vereinbaren. Denkbar sei, solche Leistungen als pharmazeutische Dienstleistungen im Sinne des Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetzes (VOASG) anzubieten – inklusive eines angemessenen Honorars. Zudem forderte sie Rechtssicherheit, wenn Apotheken aus individuellen Gründen einen Austausch ablehnten. Retaxationen bei pharmazeutischen Bedenken dürfe es nicht geben.

Stolperstein Präqualifizierung

Zudem könne die Bürokratie in den Apotheken zum Stolperstein werden. Einen Fertigpen dürfen die Offizinen zwar ohne weiteres abgeben, kompliziert wird es aber, wenn es ein Pen mit austauschbaren Ampullen sein soll. Dann zählt dieser als Hilfsmittel und muss separat verordnet werden. Beliefern darf die Apotheke das Rezept in diesem Fall nur, wenn sie präqualifiziert ist. „Das können und wollen nicht alle Apotheken“, so Kemmritz. Somit könne eine Austauschpflicht letztlich sogar die Versorgungssicherheit gefährden.



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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