Ergebnisse der GMK

Sollen Apotheken COVID-19-Impfstoffe wieder innerhalb einer Woche liefern?

Berlin - 05.11.2021, 17:00 Uhr

Laut Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) steht eine Verkürzung der Bestellfristen für COVID-19-Impfstoffe im Raum. (c / Foto: IMAGO / Michael Matthey)

Laut Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) steht eine Verkürzung der Bestellfristen für COVID-19-Impfstoffe im Raum. (c / Foto: IMAGO / Michael Matthey)


Die Lieferfristen für COVID-19-Impfstoffe könnten sich schon bald wieder ändern: Wie Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens im Nachgang zum Treffen der Gesundheitsminister von Bund und Ländern sagte, verhandle das BMG bereits mit dem Pharmagroßhandel, ob die Bestellfrist für Praxen, mobile Impfteams und andere Leistungserbringer von 14 Tagen wieder auf eine Woche gekürzt werden könne. Die GMK fordert zudem ein Recht für Arbeitgeber:innen, den Impf- und Genesenenstatus ihrer Mitarbeitenden abzufragen.

Seit Anfang Juli müssen Leistungserbringer, die gegen COVID-19 impfen, den Impfstoff zwei Wochen im Voraus in den Apotheken bestellen. Das könnte sich bald wieder ändern: Wie die niedersächsische Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) nach dem Treffen der Gesundheitsminister von Bund und Ländern über ihr Ministerium mitteilen lässt, hat das Bundesministerium für Gesundheit bereits Gespräche mit dem Pharmagroßhandel – konkret handelt es sich wohl um den Phagro – aufgenommen mit dem Ziel, die Lieferfristen zu verkürzen.

Hintergrund ist, dass die Nationale Impfkampagne erneut ins Stocken geraten ist. Nach Auffassung von Politikern und Fachleuten geht es mit den Auffrischimpfungen gegen COVID-19 zu langsam voran. Die Ärzteschaft hatte in diesem Zuge angeregt, die Bestellfristen zu verkürzen, um schneller als bisher auf den erhöhten Bedarf reagieren zu können. „Ich freue mich sehr, dass das Bundesgesundheitsministerium einer Forderung aus Niedersachsen entsprochen und Verhandlungen mit dem Arzneimittelgroßhandel aufgenommen hat, um eine Halbierung der Lieferfristen der COVID-Impfstoffe auf eine Woche zu erreichen“, sagte Behrens laut einer Pressemitteilung ihres Ministeriums vom heutigen Freitag. „Sowohl die Arztpraxen als auch die mobilen Teams können damit flexibler auf die Nachfrage reagieren und die Booster-Impfungen noch einmal beschleunigen.“

Arbeitgeber:innen sollen Impfstatus ihrer Angestellten abfragen dürfen

Änderungen wünschen sich die Gesundheitsminister auch in einem weiteren für die Apotheken relevanten Punkt: „Der Bund wird aufgefordert, eine Rechtsgrundlage für eine generelle Auskunftspflicht von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern über ihren Impf- und Genesenenstatus gegenüber ihrem Arbeitgeber zu schaffen“, heißt es im GMK-Beschluss vom gestrigen Donnerstag. Bisher müssen nur Kita-, Schul- und Heimbeschäftigte die Karten auf den Tisch legen – für sie gibt es eine entsprechende Auskunftspflicht bereits seit September, sofern die epidemische Lage von nationaler Tragweite weiter fortbesteht. Die Gesundheitsminister wollen diese nun auf alle Berufsgruppen ausweiten. Damit wäre natürlich auch das Apothekenpersonal davon erfasst.

Auffrischimpfungen für alle?

Umstritten war in den vergangenen Wochen, wem genau Auffrischimpfungen angeboten werden sollen. Die STIKO empfiehlt sie aktuell vor allem Risikogruppen wie Menschen ab einem Alter von 70 Jahren. Auch die Ärzteschaft hatte sich hinter diese Empfehlung gestellt. Sie fürchtet andernfalls einen erneuten Run auf die Praxen – diese sollten sich nach Auffassung etwa der KBV-Spitze jedoch vornehmlich darauf konzentrieren, Menschen erneut zu impfen, die besonders anfällig sind für schwere COVID-19-Verläufe. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hingegen betonte stets, dass die Zulassungen der Impfstoffe es grundsätzlich auch ermöglichten, andere Personengruppen eine Auffrischimpfung anzubieten. Sie sei also für jeden möglich.

Die GMK positioniert sich nun etwa in der Mitte: „Besonders sollten ältere Personen, Menschen mit Vorerkrankungen und medizinisches und pflegerisches Personal sechs Monate nach der Zweitimpfung eine Auffrischimpfung erhalten“, heißt es im aktuellen Beschluss. „Ergänzend können im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten und nach ärztlicher Beurteilung und Entscheidung Auffrischimpfungen grundsätzlich allen Personen angeboten werden, die diese nach Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss der ersten Impfserie wünschen.“

Testpflicht für Pflegeheime

Darüber hinaus sollen Pflegeeinrichtungen im Herbst und Winter 2021/2022 verpflichtet werden, einrichtungsbezogene Testkonzepte umzusetzen. „Der Bund wird die Rechtsgrundlage (COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordung) so anpassen, dass die Länder, unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens auch für geimpfte oder genesene Personen eine Testpflicht zum Betreten von diesen Einrichtungen verordnen können“, so die GMK. „Soweit geimpfte oder genesene Personen einer Testpflicht unterliegen, wird der Anspruch auf kostenlose Tests nach § 4 a TestV erweitert.“ Zudem wird der Bund gebeten, eine Rechtsgrundlage dafür zu schaffen, dass die Pflegeeinrichtungen „auch ohne Anlass und regelmäßig im Sinne eines Monitorings verpflichtet sind, den zuständigen Behörden Daten und Auskünfte zu den durchgeführten Testungen und zu den Impfquoten der Beschäftigten sowie der Bewohnerinnen und Bewohner zu übermitteln“.



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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