BMG stellt Verteilung um

Ärzte sollen COVID-19-Impfstoffe künftig zwei Wochen im Voraus bestellen

Berlin - 07.07.2021, 17:55 Uhr

In der Kalenderwoche 28 sollen Ärztinnen und Ärzte zwei Bestellungen aufgeben: Einmal wie gewohnt für die folgende Woche sowie für die Woche darauf. (c / Foto: IMAGO / Smith)

In der Kalenderwoche 28 sollen Ärztinnen und Ärzte zwei Bestellungen aufgeben: Einmal wie gewohnt für die folgende Woche sowie für die Woche darauf. (c / Foto: IMAGO / Smith)


Das Bundesministerium für Gesundheit stellt das Verfahren zur Verteilung der COVID-19-Impfstoffe um. Darüber informiert jetzt der Deutsche Apothekerverband. Für Praxen und Apotheken hat das Konsequenzen: Sie müssen die Vakzinen künftig bereits zwei Wochen im Voraus bestellen. Das gilt bereits ab der kommenden Woche – dann wird eine Doppelbestellung fällig.

Gerade war in die Abläufe rund um die Bestellung der COVID-19-Impfstoffe für Arztpraxen ein wenig Routine in den Apotheken eingekehrt, da ändert das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Spielregeln: Zukünftig sollen die Vakzinen „nicht mehr bevölkerungsbezogen, sondern entsprechend des Bedarfs verteilt werden“, informiert der Deutsche Apothekerverband (DAV). Grund dafür ist nach Angaben des Verbands, dass inzwischen viele Menschen geimpft seien und die Nachfrage Nicht-Geimpfter nach COVID-19-Impfstoffen regional unterschiedlich ausfalle. „Eine weiterhin strenge bevölkerungsbezogene Verteilung würde den Bedarfen nicht mehr gerecht“, heißt es dazu in einem Schwerpunkt-Schreiben auf der ABDA-Website.

Vielmehr führte das bisherige Verfahren zu einer Fehlverteilung, bei der einige Ärztinnen und Ärzte nicht ausreichend Impfstoff erhielten, während dieser andernorts aber mangels Nachfrage nicht verimpft würde. Daher sieht das BMG nun offenbar Handlungsbedarf und passt den Verteilschlüssel an. „Die Änderung des Verteilverfahrens bedingt, dass die COVID-19-Impfstoffe zukünftig ‒ wie für die Betriebsärzt:innen schon praktiziert ‒ immer zwei Wochen im Voraus bestellt werden müssen“, betont der DAV. An der wöchentlichen Belieferung der Praxen ändere sich allerdings nichts.

Die Bestellung zwei Wochen im Voraus sei deshalb erforderlich, weil das BMG und der pharmazeutische Großhandel rechtzeitig einen Überblick benötigten, wie viele COVID-19-Impfstoffe wo gebraucht würden, um dann die Verteilung vornehmen zu können. Für die Kalenderwoche 28 (12. bis 16. Juli) folgt daraus, dass Ärztinnen und Ärzte zwei Bestellungen aufgeben sollen: Einmal wie gewohnt für die folgende Woche (KW 29, 19. bis 23. Juli) sowie für die Woche darauf (KW 30, 26. bis 30. Juli).

Für die Bestellungen für KW 29 und KW 30 sollen separate Rezepte genutzt werden. Die Ärztinnen und Ärzte sind angehalten zu kennzeichnen, für welche Woche die jeweiligen Bestellungen vorgesehen sind. Für die Woche 19. bis 23. Juli 2021 sollen sie zu diesem Zweck „Bestellung für die 29. KW“ auf das Muster-16-Formular schreiben, entsprechend für die Woche 26. bis 30. Juli 2021 „Bestellung für die 30. KW“. An der Bestellung selbst ändert sich für die Praxen laut DAV ansonsten nichts: Sie erfolgt wie gehabt auf einem Rezept (Muster 16 oder bei Privatärztinnen und -ärzten auf einem blauen Rezept) getrennt nach Erst- und Zweitimpfungen.



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

BMG stellt das Verfahren zur Verteilung der COVID-19-Vakzine um

Impfstoffbestellung zwei Wochen im Voraus

COVID-19-Impfstoffe für Arztpraxen

Zwei Millionen Dosen Comirnaty für die Praxen

Arztpraxen bieten Corona-Impfungen an – was müssen die Apotheken beachten?

Herausforderungen rund um Comirnaty

Bestellprozess bis Ende Oktober verlängert

Praxen bekommen Impfzubehör zunächst weiterhin mitgeliefert

Ab 1. Oktober kommen alle Vakzine an alle Ärzte aus der Apotheke / Erstmals ist auch Spikevax® von Moderna dabei

Geänderte Bestellung von COVID-19-Impfstoffen

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.