Vielmehr führte das bisherige Verfahren zu einer Fehlverteilung, bei der einige Ärztinnen und Ärzte nicht ausreichend Impfstoff erhielten, während dieser andernorts aber mangels Nachfrage nicht verimpft würde. Daher sieht das BMG nun offenbar Handlungsbedarf und passt den Verteilschlüssel an. „Die Änderung des Verteilverfahrens bedingt, dass die COVID-19-Impfstoffe zukünftig ‒ wie für die Betriebsärzt:innen schon praktiziert ‒ immer zwei Wochen im Voraus bestellt werden müssen“, betont der DAV. An der wöchentlichen Belieferung der Praxen ändere sich allerdings nichts.
Die Bestellung zwei Wochen im Voraus sei deshalb erforderlich, weil das BMG und der pharmazeutische Großhandel rechtzeitig einen Überblick benötigten, wie viele COVID-19-Impfstoffe wo gebraucht würden, um dann die Verteilung vornehmen zu können. Für die Kalenderwoche 28 (12. bis 16. Juli) folgt daraus, dass Ärztinnen und Ärzte zwei Bestellungen aufgeben sollen: Einmal wie gewohnt für die folgende Woche (KW 29, 19. bis 23. Juli) sowie für die Woche darauf (KW 30, 26. bis 30. Juli).
Für die Bestellungen für KW 29 und KW 30 sollen separate Rezepte genutzt werden. Die Ärztinnen und Ärzte sind angehalten zu kennzeichnen, für welche Woche die jeweiligen Bestellungen vorgesehen sind. Für die Woche 19. bis 23. Juli 2021 sollen sie zu diesem Zweck „Bestellung für die 29. KW“ auf das Muster-16-Formular schreiben, entsprechend für die Woche 26. bis 30. Juli 2021 „Bestellung für die 30. KW“. An der Bestellung selbst ändert sich für die Praxen laut DAV ansonsten nichts: Sie erfolgt wie gehabt auf einem Rezept (Muster 16 oder bei Privatärztinnen und -ärzten auf einem blauen Rezept) getrennt nach Erst- und Zweitimpfungen.
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