Wirtschaft

Impfstoffbestellung zwei Wochen im Voraus

BMG stellt das Verfahren zur Verteilung der COVID-19-Vakzine um

cm | Da die Nachfrage nach COVID-19-Impfstoffen regional sehr unterschiedlich ist, hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) das Verfahren für die Bestellung der COVID-19-Impfstoffe geändert: Künftig müssen Arztpraxen zwei Wochen im Voraus bestellen. Darüber hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) vergangene Woche informiert.
Foto: imago images/Action Pictures

Gerade war in die Abläufe rund um die Bestellung der COVID-19-Impfstoffe für Arztpraxen ein wenig Routine in den Apotheken eingekehrt, da ändert das BMG ­erneut die Spielregeln: Zukünftig sollen die Vakzinen „nicht mehr bevölkerungsbezogen, sondern entsprechend des Bedarfs verteilt werden“, informiert der DAV.

Tatsächlich wurden in einigen Großhandlungen die bereitgestellten Mengen zuletzt nicht mehr gänzlich abgerufen – vor allem die AstraZeneca-Vakzinen blieben liegen. Auch die Urlaubszeit dürfte hierfür ein Grund sein.

„Eine weiterhin strenge bevölkerungsbezogene Verteilung würde den Bedarfen nicht mehr gerecht“, heißt es in einem Schreiben auf der ABDA-Website. Vielmehr führte das bisherige Verfahren zu einer Fehlverteilung, bei der einige Ärzte nicht ausreichend Impfstoff erhielten, während dieser andernorts aber mangels Nachfrage nicht verimpft würde.

Und so passt das BMG nun den Verteilschlüssel an. „Die Änderung des Verteilverfahrens bedingt, dass die COVID-19-Impf­stoffe zukünftig ‒ wie für die Betriebsärzt*innen schon praktiziert ‒ immer zwei Wochen im Voraus bestellt werden müssen“, betont der DAV. An der wöchentlichen Belieferung der Praxen ändere sich allerdings nichts.

Zwei Bestellungen in dieser Woche

Die Bestellung zwei Wochen im Voraus sei deshalb erforderlich, weil das BMG und der pharma­zeutische Großhandel rechtzeitig einen Überblick benötigten, wie viele COVID-19-Impfstoffe wo gebraucht würden, um dann die Verteilung vornehmen zu können. Für die Kalenderwoche 28 (12. bis 16. Juli) folgt daraus, dass Ärzte zwei Bestellungen aufgeben sollen: Einmal wie gewohnt für die folgende Woche (KW 29, 19. bis 23. Juli) sowie für die Woche darauf (KW 30, 26. bis 30. Juli).

Für die Bestellungen für KW 29 und KW 30 sollen separate Re­zepte genutzt werden. Die Ärzte sind angehalten zu kennzeichnen, für welche Woche die jeweiligen Bestellungen vorgesehen sind. Für die Woche 19. bis 23. Juli 2021 sollen sie zu diesem Zweck „Bestellung für die 29. KW“ auf das Muster-16-Formular schreiben, entsprechend für die Woche 26. bis 30. Juli 2021 „Bestellung für die 30. KW“. An der Bestellung selbst ändert sich für die Praxen laut DAV ansonsten nichts: Sie erfolgt wie gehabt auf einem Rezept (Muster 16 oder bei Privatärzten auf einem blauen Rezept) getrennt nach Erst- und Zweitimpfungen.

Bestellung beim Großhandel aufteilen

Für die Apotheken gilt: Sie müssen die Bestellungen aus den Praxen für KW 29 wie üblich bis kommenden Dienstag um 15 Uhr an ihren Hauptlieferanten weitergegeben haben. Die Bestellungen für KW 30 müssen sie hingegen erst am Donnerstag, 15. Juli, zwischen 12 und 15 Uhr an ihren Großhändler übermitteln. Daraus ergibt sich nach Angaben des DAV für die KW 28 folgender operativer Ablauf:

  • Dienstag,13. Juli 2021, 12:00 bis 15:00 Uhr Bestellungen der Apotheken für Arztpraxen für Auslieferung KW 29
  • Mittwoch,14. Juli 2021, 12:00 bis 15:00 Uhr Bestellungen der Apotheken für Betriebsärzte für Auslieferung KW 30
  • Einmalig: Donnerstag, 15. Juli 2021, 12:00 bis 15:00 Uhr Bestellungen der Apotheken für Arztpraxen für Auslieferung KW 30

Ab der KW 29 wird dann wie gehabt jeweils am Dienstag für die Vertrags- und Privatärzte und jeweils am Mittwoch für die Betriebsärzte bestellt ‒ dann allerdings jeweils für die übernächste Woche. „Die Mitteilungen an Apotheken über konkrete Zuteilungen erfolgen bis auf Weiteres weiterhin jeweils am Mittwoch der vor der Auslieferung liegenden Woche“, so der DAV. „Wie gehabt übermitteln sie die Informationen an die Praxen.“

Mehr Information finden Sie im geschützten Bereich auf der ABDA-Website. |

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