Kalenderwoche 31

Keine Obergrenzen mehr für COVID-19-Impfstoff-Bestellungen

Berlin - 19.07.2021, 13:45 Uhr

Neu ist, dass zunächst vorrangig große Bestellmengen zu reduzieren sind. (c / Foto: IMAGO / Eibner)

Neu ist, dass zunächst vorrangig große Bestellmengen zu reduzieren sind. (c / Foto: IMAGO / Eibner)


Spätestens bis morgen um 12 Uhr müssen die COVID-19-Impfstoffbestellungen der Praxen für die Kalenderwoche 31 in den Apotheken vorliegen. Dabei wird es keine Obergrenzen für Bestellungen für Erstimpfungen mehr geben, informieren ABDA und KBV. Neu ist, dass diese künftig nicht mehr proportional gekürzt werden, sondern zunächst vorrangig große Bestellmengen zu reduzieren sind.

Wie die DAZ bereits berichtete, sollen Arztpraxen die benötigten COVID-19-Impfstoffe künftig zwei Wochen im Voraus in den Apotheken ordern. Erstmals griff die neue Regelung in der vergangenen Woche, diese Woche steht die Bestellung für Kalenderwoche 31 (2. bis 8. August) an. Hintergrund ist, dass die Verteilung nicht mehr bevölkerungsbezogen, sondern bedarfsabhängig erfolgen soll. „Um den wöchentlichen Bedarf erfassen zu können, ist es notwendig, dass die Arztpraxen den Impfstoff früher bestellen – nicht eine Woche, sondern zwei Wochen im Voraus“, erklärt auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in ihren Praxisnachrichten vom vergangenen Donnerstag.

Wie gewohnt informiert die KBV zudem über die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) angekündigten Liefermengen für die entsprechende Woche. Demnach stehen in der ersten Augustwoche die Vakzinen von Pfizer/Biontech, AstraZeneca und Johnson & Johnson zur Verfügung. Konkrete Zahlen, wie viele Dosen der jeweiligen Impfstoffe über die Apotheken an die Praxen gehen werden, sind nicht genannt. Es gibt laut KBV allerdings auch keine Vorgaben zu den Höchstbestellmengen je Arzt. „Das Ministerium geht davon aus, dass alle Bestellungen beliefert werden können.“

Keine proportionalen Kürzungen mehr

Ähnliches schreibt die ABDA in ihren „Aktuellen Hinweisen zur Versorgung der Vertrags- und Privatärzt*innen mit COVID-19-Impfstoffen“. Sie betont jedoch: „Je nachdem, wie viele Impfstoffdosen für Zweitimpfungen bestellt werden, kann es zu Kürzungen bei den Bestellungen für Erstimpfungen und bei COVID-19-Impfstoff Janssen® kommen.“ Zudem sollen die Bestellmengen entgegen der bisherigen Vorgehensweise künftig bei Vertrags- und Privatärztinnen und -ärzten nicht mehr proportional gekürzt werden. „Wird vom Großhandel die bestellte Impfstoffmenge nicht vollumfänglich geliefert, sind zunächst ärztliche Bestellungen über große Impfstoffmengen zu kürzen.“

Eine weitere Änderung betrifft das Impfzubehör. Nach Angaben der ABDA wird dieses ab der KW 30 (26. bis 30. Juli 2021) nur noch mit einem 10-prozentigen Puffer ausgeliefert. „Der Grund dafür ist, dass mittlerweile in den Arztpraxen ein ausreichender Vorrat an Spritzen und Kanülen vorhanden ist“, heißt es in den aktuellen Hinweisen.



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Verwirrung um Bestell-Berechtigungen

Dürfen Fachärzte Corona-Impfstoffe beziehen?

Privatärzte außen vor, Fachärzte nicht gänzlich / Keine Sonderwünsche bei Bestellungen

COVID-19-Impfstoffe: Wer darf bestellen?

Woher kommt die Diskrepanz zwischen Lieferwünschen und tatsächlichen Impfungen?

Auf und Ab bei der Impfstofflieferung

Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz

Apotheken sollen Impfstoffe für Impfaktionen beschaffen

Neue Allgemeinverfügung

Corona-Impfstoffabgabe wird flexibler

Bestellprozess bis Ende Oktober verlängert

Praxen bekommen Impfzubehör zunächst weiterhin mitgeliefert

BMG stellt das Verfahren zur Verteilung der COVID-19-Vakzine um

Impfstoffbestellung zwei Wochen im Voraus

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.