Mit hoher Priorität Anspruch auf Schutzimpfung haben:
Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen oder im Rahmen der Ausübung eines heilmedizinischen Heilberufes mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmittelbarem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und Personen, die regelmäßig zum Zwecke der Diagnostik des Coronavirus SARS-CoV-2 Körpermaterial entnehmen.
(§ 3 Abs. 1 Nr. 5 Corona-Impfverordnung in der Fassung des Referentenentwurfs vom 2. März 2021)
2 Kommentare
Impfen
von Trautmann am 04.03.2021 um 16:28 Uhr
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späte Impfung für öffentliche Apotheker & Maskenfinanzierung
von Ramona Senner am 03.03.2021 um 20:28 Uhr
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