Die Schwächsten zuerst

Spahn gibt grünes Licht für Corona-Impfverordnung

Berlin - 18.12.2020, 16:15 Uhr

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn betont: Eine Impfplicht wird es nicht geben, ledigtlich ein Angebot. (x / Foto: imago images / Future Image)

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn betont: Eine Impfplicht wird es nicht geben, ledigtlich ein Angebot. (x / Foto: imago images / Future Image)


Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wird heute Nachmittag die Coronavirus-Impfverordnung unterzeichnen. Sie gilt rückwirkend zum 15. Dezember und legt unter anderem fest, „wem wann das Angebot einer Impfung gemacht wird“, wie Spahn erklärte.

Nachdem die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut am gestrigen Donnerstag ihre Empfehlung zur COVID-19-Impfung vorgelegt hat, die Stellungnahmen der Länder ausgewertet wurden und an den vergangenen zwei Tagen im Bundestag über die Impfstrategie debattiert wurde, hat das Bundesgesundheitsministerium den letzten Schliff an seiner Coronavirus-Impfverordnung vorgenommen.

„Die Schwächsten zu schützen, das ist das erste Ziel unserer Impfkampagne“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) anlässlich der bevorstehenden Unterzeichnung der Verordnung am heutigen Freitag. Und so sollen Hochbetagte über 80 Jahre, Alten- und Pflegeheimbewohner sowie diejenigen, die sie betreuen, ab dem 27. Dezember zuerst geimpft werden. Spahn erinnerte, dass jeder zweite Tote in dieser Pandemie älter als 80 Jahre sei. Deswegen beginne die Impfung in den ersten Tagen nach dem Start in Pflegeeinrichtungen.

Wer sonst noch zu den zuerst zu impfenden Personen gehört, bestimmt § 2 der Impfverordnung.

§ 2 Schutzimpfungen mit höchster Priorität

Folgende Personen haben mit höchster Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:
1. Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,
2. Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
3. Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,
4. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren im Sinne von § 6 Absatz 1 Satz 1 sowie in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden,
5. Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin.

Spahn bat alle anderen um Geduld – er geht davon aus, dass es einen bis zwei Monate dauern wird, bis das erste Ziel erreicht ist. Danach werde es Zug um Zug weiter gehen. Weitere Impfstoffe würden bereit stehen und die nächsten Personengruppen geimpft werden.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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