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Portrait – Cannabis sativa

Berlin | Stuttgart - 25.05.2020, 15:00 Uhr

Cannabis Sativa (Foto: martingaal / stock.adobe.com)

Cannabis Sativa (Foto: martingaal / stock.adobe.com)


Hauptindikation: Schmerz

Mit Einführung des Cannabis-Gesetzes wurden Cannabisblüten in die Anlage III BtMG überführt und sind damit offiziell als Betäubungsmittel verkehrs- und verschreibungsfähig. Die Ausnahmeregelung fällt weg und mit ihr der aufwendige Prozess der Erlaubnisbeschaffung beim BfArM. Unabhängig von ihrer Fachrichtung können Ärzte Cannabinoid-haltige Arzneimittel auf einem BtM-Rezept verordnen, ausgenommen Zahn- und Tierärzte. Das neue Gesetz ermöglicht es auch, dass die relativ hohen Therapiekosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Allerdings müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Mit „Kiffen auf Rezept" hat die medizinische Anwendung von Cannabis allerdings wenig zu tun. Vom neuen Gesetz unberührt bleibt das Verbot, Marihuana allein zu Rauschzwecken anzuwenden.

Bisher ist noch sehr wenig über die Wirkungen und die Einsatzgebiete von Cannabis bekannt. Im Gesetz wurde darauf verzichtet, einzelne Indikationen aufzuführen. Theoretisch könnten Arzneimittel auf Cannabis-Basis somit momentan in jeder Indikation eingesetzt werden: von A wie Arthritis bis Z wie Zwangsstörungen. In den nächsten Jahren möchte man jedoch weitere Erkenntnisse über die Wirkung von Cannabis gewinnen und mögliche Indikationsgebiete ableiten. Auch dafür wurden die Weichen gestellt: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sammelt derzeit Patientendaten zu Diagnose, Therapie, Dosierung und Nebenwirkungen von Cannabis-Therapien, die von den Ärzten in anonymisierter Form übermittelt werden.

Abgeordnete der Fraktion die Die Linke im Bundestag haben sich in einer Kleinen Anfrage bei der Bundesregierung danach erkundigt, in welchen Indikationen Cannabis verordnet wird. Aus der Antwort geht hervor, dass (Stand 6. März 2020) 8.872 vollständige Datensätze in der Begleiterhebung vorliegen. Hauptindikation für die Verordnung ist demnach Schmerz gefolgt von Spastik, Anorexie, Übelkeit/Erbrechen, Depression und Migräne. 

Vorschaubild: Iarygin Andrii / stock.adobe.com



Rika Rausch, Apothekerin
redaktion@daz.online


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5 Kommentare

Hanf

von Hemp am 13.06.2020 um 13:20 Uhr

Gerne würde ich so einfach Cannabis über die Apotheke beziehen, wie es in einigen Bundesstaaten der USA bereits möglich ist. Mir ist nicht nachvollziehbar, weshalb Cannabis in einer aufgeklärten Gesellschaft immer noch als das Übel der Welt dämonisiert wird. Sicher, es gibt keinerlei gänzlich ungefährliche, berauschende Substanzen. Für Erwachsene sollte ein legaler Zugang möglich sein. Das man Millionen von Menschen in Deutschland deshalb immer noch diskriminiert, ist angesichts eines angeblichen Gleichbehandlungsprinzips schlicht verfassungswidrig. Hoffentlich wird das Bundesverfassungsgericht dem endlich ein Ende setzen. Die Hoffnung, dass die Unionsparteien einsichtig werden, habe ich nach über 20 Jahren aufgegeben.

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Ist mir eig scheiß egal

von Monopoly am 26.05.2020 um 11:53 Uhr

Ganz ehrlich, ist mir mittlerweile schei** egal ob das Zeug illegal oder legal ist. Hab 10 Jahre lang verschiedenste Medis gefressen die mehr Nebenwirkungen als Wirkung hatten, bis ich gott sei dank es erste mal gekifft habe (sorry das ich es so drastisch schreiben muss). Ne Pflanze zu verbieten, einfach lachhaft. Gekifft wird sowieso und da wird sich die nächsten 1000 Jahre auch nichts ändern. Aber ihr sperrt lieber die Konsumenten ein weils nicht eurer Norm entspricht bzw. füttert Sie weiter mit den ganzen tollen Pillen bis ihr selber vor lauter Schmerzen abkackt.

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Medizin

von Jonny am 25.05.2020 um 19:46 Uhr

Cannabis als Medizin wurde nur ermöglicht weil Patienten Jahrelang vor Gericht gekämpft haben. Die Politik hat nur gehandelt da einige Konsumenten nun selbst anbauen durften, was dringend verhindert werden musste. Natürlich zu Kosten der Patienten die statt etwa einem Euro das Gramm nun das 25fache bezahlen. Uruguay, USA und Kanada gehen einen Patientenfreundlicheren Weg und verwehren noch dazu nicht nur todkranken Menschen diese Medizin

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cannabis sativa

von Hans Berger am 25.05.2020 um 15:26 Uhr

Auf dem Foto ist aber die Unterart bzw. der Phänotyp "Cannabis-Indica" abgebildet. Eindeutig zu erkennen am gedrungenen Wuchs und den "breitfingerigen" Sonnensegeln.

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AW: cannabis sativa

von Celine Müller am 25.05.2020 um 15:57 Uhr

Sehr geehrter Herr Berger,

vielen Dank für Ihren aufmerksamen Blick - in der Tat lässt sich nicht zweifelsfrei ausschließen, dass es sich um Blätter von Cannabis Indica handeln könnte. Wir haben das Bild durch ein eindeutiges Cannabis-Sativa-Foto ersetzt.
Vielen Dank und schöne Grüße
DAZ.online-Redaktion

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