Kleine Anfrage der Linken

Bei welchen Indikationen wird Cannabis verordnet?

Stuttgart - 15.04.2020, 15:10 Uhr

Bundestagsabgeordnete der Linksfraktion wollten von der Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage wissen, wie es aktuell um die Versorgungssituation und den Bedarf an medizinischem Cannabis bestellt ist.(c / Foto: imago images / epd)

Bundestagsabgeordnete der Linksfraktion wollten von der Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage wissen, wie es aktuell um die Versorgungssituation und den Bedarf an medizinischem Cannabis bestellt ist.(c / Foto: imago images / epd)


Abgeordnete der Fraktion Die Linke im Bundestag haben sich in einer Kleinen Anfrage bei der Bundesregierung nach der Versorgungssituation und dem Bedarf an medizinischem Cannabis erkundigt. Unter anderem wollten sie wissen, bei welchen Beschwerden cannabishaltige Arzneimittel verordnet werden und wie der Stand der Dinge bei der Versorgung aus deutschem Anbau ist.

Seit dem 10. März 2017 können Cannabisarzneimittel wie Blüten oder Dronabinol als Therapiealternative bei Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen zulasten der GKV verordnet werden. Allerdings muss bislang der Bedarf an Blüten noch importiert werden. Immer wieder wird von Lieferschwierigkeiten bestimmter Cannabissorten berichtet, die Versorgung aus deutschem Anbau befindet sich erst im Aufbau. Bundestagsabgeordnete der Linksfraktion wollten nun von der Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage wissen, wie es aktuell um die Versorgungssituation und den Bedarf an medizinischem Cannabis bestellt ist. Die Antworten liegen nun vor.

Unter anderem interessierten sich die Linkenpolitiker dafür, welche Diagnosen in den Begleiterhebungen angegeben wurden und wie viele Datensätze hierzu vorliegen. Denn mit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes wurde das BfArM beauftragt, eine nicht-interventionelle Begleiterhebung zur Anwendung von Cannabisarzneimitteln durchzuführen. Das betrifft Cannabisblüten und Cannabisextrakte sowie den Off-Label-Use der Fertigarzneimittel Sativex® und Canemes®, wenn die Verordnung zulasten der GKV erfolgt. Ärzte müssen dafür dem BfArM die erforderlichen Daten in anonymisierter Form übermitteln – erstmals nach einem Jahr Therapie oder, wenn die Therapie vorher beendet wird, nach deren Beendigung.

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Aus der Antwort geht hervor, dass (Stand 6. März 2020) 8872 vollständige Datensätze in der Begleiterhebung vorliegen. Die erfassten Indikationen wurden in einer Tabelle zusammengefasst (Mehrfachnennungen möglich). Demnach wurden Cannabisarzneimittel in folgenden Indikationen verordnet:

Erkrankung bzw. Symptomatik,

alle vollständigen Datensätze, Stand 6. März 2020

Fälle (n=8.872)Prozentualer Anteil
Schmerz6.374ca. 72 Prozent
Spastik940ca. 11 Prozent
Anorexie/Wasting590ca. 7 Prozent
Übelkeit/Erbrechen341ca. 4 Prozent
Depression259ca. 3 Prozent
Migräne181ca. 2 Prozent
ADHS111ca. 1 Prozent
Appetitmangel/Inappetenz111ca. 1 Prozent
Darmkrankheit, entzündlich, nichtinfektiös
DDarmkrank 55 ca. 1 Prozent
113ca. 1 Prozent
Ticstörung inkl. Tourette-Syndrom79< 1 Prozent
Epilepsie97ca. 1 Prozent
Restless Legs Syndrom78< 1 Prozent
Insomnie/Schlafstörung74< 1 Prozent

Quelle: BfArM

Bei 3.177 der genannten 8.872 Fälle (36 Prozent) sei die Therapie vor Ablauf eines Jahres beendet worden, heißt es weiter. MS als Grunderkrankung habe bei 557 (ca. 6 Prozent) der erfassten Patienten vorgelegen, bei 1.683 (ca. 19 Prozent) eine Tumorerkrankung.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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1 Kommentar

Falsche Headline

von Markus am 01.05.2020 um 20:19 Uhr

"Bei welchen Indikationen wird Cannabis verordnet?"

Darauf finden wir im Artikel keine brauchbare Antwort. Konkret müsste es heißen

"Das sind die Indikationen nach § 31 Absatz 6 Satz 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) bei denen vollständige Datensätze vorliegen"

Ein kurzer Blick auf das Schriftstück beantwortet auch weitere Fragen:

" 8. Wie viele Patienten und Patientinnen werden in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung mit Cannabis als Medizin versorgt?

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. [..]"

Privatrezepte ( z. B. von Politikern) sind hier auch nicht eingerechnet, dazu liegen keine Daten vor, das bleibt unbekannt.

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