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Portrait – Cannabis sativa

Berlin | Stuttgart - 25.05.2020, 15:00 Uhr

Cannabis Sativa (Foto: martingaal / stock.adobe.com)

Cannabis Sativa (Foto: martingaal / stock.adobe.com)


Cannabidiol (CBD) und Cannabigerol (CGB)

CBD hingegen stimuliert andere Zielstrukturen und wird nicht als Betäubungsmittel eingestuft. In Nutzhanf ist CBD mengenmäßig das weit überwiegende Cannabinoid. Die Cannabinoide werden von den Drüsenhaaren produziert, die sich mit Ausnahme von Samen und Wurzel auf der gesamten Hanfpflanze befinden. Sie liegen in der Pflanze überwiegend als Carbonsäuren vor (THC-A beziehungsweise CBD-A). In den Samen kommen Cannabinoide aufgrund der dort fehlenden Drüsenhaare nicht vor, aber sie können bei der Ernte oder der Verarbeitung mit THC kontaminiert werden. Bei der legalen Herstellung von Hanfprodukten muss unterschieden werden zwischen Hanfsorten, die zur Gewinnung von Produkten für medizinische Zwecke angebaut werden und denjenigen, die für andere Zwecke gedacht sind (Nutzhanf, Industriehanf).

Bislang galt der medizinische Einsatz von Cannabis sativa vor allem wegen der Inhaltsstoffe Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) als interessant. Nun ist ein weiteres Cannabinoid in den Fokus der Forschung gerückt: Cannabigerol (CGB). Im Mausmodell war das nicht psychoaktive Cannabinoid gegen Methicillin-resistente Staphylococcus aureus (MRSA) effektiv. Und zwar genauso gut wie Vancomycin. Der Angriffspunkt liegt in der Zytoplasmamembran grampositiver Bakterien. Die Bildung von Biofilmen kann CBG verhindern, bereits bestehende Zusammenschlüsse von Bakterien zerstören. Im Gegensatz zu grampositiven Bakterien war CGB gegen gramnegative Bakterien, die eine zusätzliche äußere Lipidmembran besitzen, allerdings nur in Kombination wirksam. Mithilfe von Polymyxin B gelang es, das Wirkspektrum auf multiresistente gramnegative Erreger auszuweiten.

Vor der Gesetzesänderung war es in Deutschland sehr schwierig, Patienten mit Cannabis zu behandeln. Der Grund: Die Blüten waren bisher in Anlage I des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) gelistet und deshalb nicht verkehrsfähig. Der Patient musste beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Ein Arzt durfte Cannabisblüten nicht verordnen, sondern den Patienten bei dieser „Selbsttherapie" lediglich begleiten. Auch die versorgende Apotheke musste eine Erlaubnis einholen, um Cannabisblüten und Zubereitungen daraus erwerben und abgeben zu dürfen. Am Ende blieb eine weitere Hürde: Die Patienten mussten für die Therapiekosten in der Regel selbst aufkommen. Viele konnten sich ihre Medizin daher schlichtweg nicht leisten.



Rika Rausch, Apothekerin
redaktion@daz.online


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5 Kommentare

Hanf

von Hemp am 13.06.2020 um 13:20 Uhr

Gerne würde ich so einfach Cannabis über die Apotheke beziehen, wie es in einigen Bundesstaaten der USA bereits möglich ist. Mir ist nicht nachvollziehbar, weshalb Cannabis in einer aufgeklärten Gesellschaft immer noch als das Übel der Welt dämonisiert wird. Sicher, es gibt keinerlei gänzlich ungefährliche, berauschende Substanzen. Für Erwachsene sollte ein legaler Zugang möglich sein. Das man Millionen von Menschen in Deutschland deshalb immer noch diskriminiert, ist angesichts eines angeblichen Gleichbehandlungsprinzips schlicht verfassungswidrig. Hoffentlich wird das Bundesverfassungsgericht dem endlich ein Ende setzen. Die Hoffnung, dass die Unionsparteien einsichtig werden, habe ich nach über 20 Jahren aufgegeben.

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Ist mir eig scheiß egal

von Monopoly am 26.05.2020 um 11:53 Uhr

Ganz ehrlich, ist mir mittlerweile schei** egal ob das Zeug illegal oder legal ist. Hab 10 Jahre lang verschiedenste Medis gefressen die mehr Nebenwirkungen als Wirkung hatten, bis ich gott sei dank es erste mal gekifft habe (sorry das ich es so drastisch schreiben muss). Ne Pflanze zu verbieten, einfach lachhaft. Gekifft wird sowieso und da wird sich die nächsten 1000 Jahre auch nichts ändern. Aber ihr sperrt lieber die Konsumenten ein weils nicht eurer Norm entspricht bzw. füttert Sie weiter mit den ganzen tollen Pillen bis ihr selber vor lauter Schmerzen abkackt.

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Medizin

von Jonny am 25.05.2020 um 19:46 Uhr

Cannabis als Medizin wurde nur ermöglicht weil Patienten Jahrelang vor Gericht gekämpft haben. Die Politik hat nur gehandelt da einige Konsumenten nun selbst anbauen durften, was dringend verhindert werden musste. Natürlich zu Kosten der Patienten die statt etwa einem Euro das Gramm nun das 25fache bezahlen. Uruguay, USA und Kanada gehen einen Patientenfreundlicheren Weg und verwehren noch dazu nicht nur todkranken Menschen diese Medizin

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cannabis sativa

von Hans Berger am 25.05.2020 um 15:26 Uhr

Auf dem Foto ist aber die Unterart bzw. der Phänotyp "Cannabis-Indica" abgebildet. Eindeutig zu erkennen am gedrungenen Wuchs und den "breitfingerigen" Sonnensegeln.

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AW: cannabis sativa

von Celine Müller am 25.05.2020 um 15:57 Uhr

Sehr geehrter Herr Berger,

vielen Dank für Ihren aufmerksamen Blick - in der Tat lässt sich nicht zweifelsfrei ausschließen, dass es sich um Blätter von Cannabis Indica handeln könnte. Wir haben das Bild durch ein eindeutiges Cannabis-Sativa-Foto ersetzt.
Vielen Dank und schöne Grüße
DAZ.online-Redaktion

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