Sabine Bätzing-Lichtenthäler

SPD-Ministerin: Neuregelung der Retaxfristen steht auf der Agenda

Berlin - 17.01.2019, 15:00 Uhr

Die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler hat sich mit dem Thema Retaxationen in Apotheken beschäftigt. (j/Foto: MSAGD, Martina Pipprich)

Die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler hat sich mit dem Thema Retaxationen in Apotheken beschäftigt. (j/Foto: MSAGD, Martina Pipprich)


Warum dauern Retax-Verfahren so lange?

Es folgen sechs Fragen der AfD-Fraktion rund um in Apotheken eingereichte Heilmittelrezepte und wie häufig diese retaxiert würden. Dies lässt etwas stutzen. Die Ministerin weist die AfD darauf hin, dass Heilmittel medizinische Leistungen sind, etwa Krankengymnastik, Lymphdrainage, Ergotherapie oder Logopädie, und Apotheken hier „üblicherweise nicht“ zu den zugelassenen Leistungserbringern gehören. Daher würden entsprechende Rezepte auch nicht bei ihnen eingereicht. Deshalb werden Heilmittelrezepte nicht durch öffentliche Apotheken zur Abrechnung eingereicht.

Dann kommt die AfD auf allgemeine Fragen zur Retaxation zurück: Wie begründeten die Kassen dass Apotheken durchschnittlich erst nach zwölf Monaten über die Retaxation eines eingereichten Kassenrezeptes in Kenntnis gesetzt würden? Hier erklärt Bätzing-Lichtenthäler, dass sich der vorgesehene Zeitrahmen aus den in den jeweiligen Lieferverträgen geregelten Prüffristen ergebe. Die gängige Retaxationsfrist von zwölf Monaten bei der Abrechnung nach § 300 SGB V resultiere zudem noch aus Zeiten, in denen die Rezeptprüfung noch nicht mit digitaler Unterstützung erledigt wurde. „Eine Neuregelung im Primärkassenbereich in diesem Punkt steht im Jahr 2019 auf der Agenda“, so die Ministerin.

Mit ihrer letzten Frage wollte die AfD-Fraktion die Hauptgründe für Retaxationen wissen. Dies, so Bätzing-Lichtenthäler, seien „nach einschlägigen Erfahrungen der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland und des rheinland-pfälzischen Apothekerverbandes“ die folgenden: Fehlende Wirtschaftlichkeit (bei Rabattpräparaten und Importarzneimitteln), fehlerhafte Preisberechnungen, falsche Kostenträger, fehlende Genehmigungen sowie sonstige Formfehler. 



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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