Sabine Bätzing-Lichtenthäler

SPD-Ministerin: Neuregelung der Retaxfristen steht auf der Agenda

Berlin - 17.01.2019, 15:00 Uhr

Die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler hat sich mit dem Thema Retaxationen in Apotheken beschäftigt. (j/Foto: MSAGD, Martina Pipprich)

Die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler hat sich mit dem Thema Retaxationen in Apotheken beschäftigt. (j/Foto: MSAGD, Martina Pipprich)


Die AfD-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag sorgt sich um retaxierte Apotheken. Mit einer Großen Anfrage hakte sie bei der Landesregierung nach, was diese über den Umfang der Retaxationen weiß. Bei einigen ihrer Fragen offenbart die Fraktion allerdings, dass sie sich noch nicht allzu tief in die Materie eingearbeitet hat. Das Landesgesundheitsministerium gibt Nachhilfe – und kann zumindest auf einige Daten des Landesapothekerverbands zurückgreifen.

Die AfD in Rheinland-Pfalz hat ein offenes Ohr für die öffentlichen Apotheken. Diese beklagten zunehmend die Retaxationen eingereichter Rezepte durch die Krankenkassen und den damit verbundenen Umsatzverlust, leitet die Landtagsfraktion ihre Große Anfrage zum Thema Retaxationen ein. Dann fragt sie genauer nach, wie es um normale „Kassenrezepte“, Heilmittelrezepte und Retaxationen im Allgemeinen bestellt ist. Seit Ende Dezember liegt die Antwort von Landesgesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) vor.

In ihrer Vorbemerkung verweist die Ministerin darauf, dass es – anders als bei ärztlichen Abrechnungen – keine zentralisierte Verrechnungsstelle für Abrechnungen öffentlicher Apotheken gebe. Die Daten, die sie selbst zitiert, basierten auf Zahlen des standeseigenen Apothekenrechenzentrums – ARZ – in Darmstadt, die der rheinland-pfälzische Apothekerverband der Landesregierung übermittelt hat. Circa 70 Prozent der Apotheken im Bundesland rechneten über das ARZ Darmstadt ab – daher könne man keine vollumfängliche Analyse der Abrechnungssituation abgeben.

2017: Knapp 16,6 Millionen ärztliche Verordnungen

Vor diesem Hintergrund heißt es in der Antwort, dass im Jahr 2017 – kumuliert über zwölf Monate – 16.595.750 ärztliche Verordnungen durch rheinland-pfälzische Apotheken über das ARZ abgerechnet wurden. Ihr Gesamtwert liege bei 1,34 Milliarden Euro brutto. Wie viele dieser Verordnungen retaxiert wurden, kann die Ministerin allerdings nicht sagen. Denn nicht alle Retaxationen würden zentral über den Apothekerverband Rheinland-Pfalz abgewickelt, sondern häufig bilateral zwischen einzelnen Apotheken und den jeweiligen Kassen verhandelt.

Ein Anhaltspunkt ergibt sich aber aus der Antwort auf die Frage, wie viel sich rheinland-pfälzischeApotheken zurückholen konnten: „Die Zahl der insgesamt im Jahr 2017 durch den Apothekerverband Rheinland-Pfalz e. V. im Zuge von Retaxationen bearbeiteten Rezepte betrug 112.784 bei einem Gesamtvolumen von 142.807,05 Euro. Da sich die Retaxationsverfahren häufig über einen längeren Zeitraum erstrecken, liegen dem Apothekerverband Rheinland-Pfalz e. V. für das Jahr 2017 keine abschließenden Zahlen vor“.

Warum dauern Retax-Verfahren so lange?

Es folgen sechs Fragen der AfD-Fraktion rund um in Apotheken eingereichte Heilmittelrezepte und wie häufig diese retaxiert würden. Dies lässt etwas stutzen. Die Ministerin weist die AfD darauf hin, dass Heilmittel medizinische Leistungen sind, etwa Krankengymnastik, Lymphdrainage, Ergotherapie oder Logopädie, und Apotheken hier „üblicherweise nicht“ zu den zugelassenen Leistungserbringern gehören. Daher würden entsprechende Rezepte auch nicht bei ihnen eingereicht. Deshalb werden Heilmittelrezepte nicht durch öffentliche Apotheken zur Abrechnung eingereicht.

Dann kommt die AfD auf allgemeine Fragen zur Retaxation zurück: Wie begründeten die Kassen dass Apotheken durchschnittlich erst nach zwölf Monaten über die Retaxation eines eingereichten Kassenrezeptes in Kenntnis gesetzt würden? Hier erklärt Bätzing-Lichtenthäler, dass sich der vorgesehene Zeitrahmen aus den in den jeweiligen Lieferverträgen geregelten Prüffristen ergebe. Die gängige Retaxationsfrist von zwölf Monaten bei der Abrechnung nach § 300 SGB V resultiere zudem noch aus Zeiten, in denen die Rezeptprüfung noch nicht mit digitaler Unterstützung erledigt wurde. „Eine Neuregelung im Primärkassenbereich in diesem Punkt steht im Jahr 2019 auf der Agenda“, so die Ministerin.

Mit ihrer letzten Frage wollte die AfD-Fraktion die Hauptgründe für Retaxationen wissen. Dies, so Bätzing-Lichtenthäler, seien „nach einschlägigen Erfahrungen der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland und des rheinland-pfälzischen Apothekerverbandes“ die folgenden: Fehlende Wirtschaftlichkeit (bei Rabattpräparaten und Importarzneimitteln), fehlerhafte Preisberechnungen, falsche Kostenträger, fehlende Genehmigungen sowie sonstige Formfehler. 



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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