TI-Ausfälle

KBV unterstützt Forderungen der Apotheker

Berlin - 15.03.2024, 09:15 Uhr

KBV-Vorstandsmitglied Sibylle Steiner bewertet die von der Apothekerschaft geäußerte Kritik als positiv. (Foto: KBV)

KBV-Vorstandsmitglied Sibylle Steiner bewertet die von der Apothekerschaft geäußerte Kritik als positiv. (Foto: KBV)


TI-Ausfälle bereiten Patient:innen ebenso Probleme wie den Arztpraxen und Apotheken. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) begrüßt die Forderungen der Apothekerschaft zur unverzüglichen Behebung der Pannen. Die im Vorfeld geäußerte Kritik der Apotheken an der Verwendung von Stapelsignaturen durch die Praxen wies KBV-Vorstand Sibylle Steiner jedoch zurück.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) begrüßt die Forderung der Apotheker:innen an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und die Gematik zur Behebung der TI-Ausfälle: „Endlich benennen die Apotheker das Problem beim Namen und weisen nicht länger den Ärzten einseitig die Schuld zu“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Sibylle Steiner laut einer Pressemitteilung vom Donnerstag.

Praxen seit Jahren von TI-Störungen betroffen

Die Arztpraxen kämpften seit Jahren mit Ausfällen der TI. Probleme würden sowohl beim Versichertenstammdatenmanagement auftreten als auch bei den elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Oft könnten E-Rezepte nicht versendet werden, mitunter stürze die Software komplett ab, so die KBV. Sie sieht die Apotheken in der Pflicht, die Patient:innen im Falle von TI-Ausfällen angemessen darüber zu informieren, woran es bei der Einlösung ihres E-Rezeptes hakt: „In diesem Fall dürfen Patienten nicht unnötig wieder an die Praxis verwiesen werden. Vielmehr muss der Apotheker sie darauf hinweisen, dass er das E-Rezept aufgrund einer technischen Störung nicht abrufen kann.“

Stapelsignatur ist nicht das Problem

Steiner widersprach Äußerungen aus der Apothekerschaft, wonach die Probleme beim Einlösen der e-Rezepte in erster Linie auf die alten Stapelsignaturen zurückgeführt wurden. ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening hatte am 3. März gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) erklärt, dass ihrer Ansicht nach vorrangig die Verwendung der Stapelsignaturen durch die Praxen für die Verzögerungen bei der Einlösung von E-Rezepten verantwortlich sei. Sie hatte eine verbindliche Verwendung der Komfortsignatur gefordert.

KBV-Vorstandsmitglied Steiner hingegen sieht hier nicht die Hauptursache des Problems: „Die Stapelsignatur, wie gern behauptet, ist es nicht. Das sind reine Spekulationen.“ Zwar erfolge „vereinzelt“ die Signierung mittels Stapelsignatur erst mit zeitlichem Verzug, insgesamt habe die kombinierte Verwendung von Stapel- und Komfortsignatur jedoch „ihre Vorteile“, so Steiner.

Vereint gegen das BMG

Trotz dieser punktuellen Unstimmigkeit zwischen Apothekerschaft und den Ärzt:innen bewertete die KBV die geäußerte Kritik der Apotheker:innen an den nicht endenden TI-Störungen als positiv. In der vergangenen Woche hatten mehrere Landesverbände der Apothekerschaft Forderungen zur unverzüglichen Behebung der TI-Pannen an das BMG gerichtet – zum Teil sogar Entschädigungen für die Ausfälle gefordert. Auch der Präsident des Deutschen Apothekerverbands Hans-Peter Hubmann hatte diesbezüglich Forderungen an Gematik und BMG adressiert.


Michael Zantke, Redakteur, DAZ
redaktion@daz.online


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