Trotz Komfortsignatur

E-Rezepte erst zeitlich verzögert abrufbar – woran kann es liegen?

Berlin - 08.02.2024, 07:00 Uhr

Warten auf das E-Rezept: Weshalb sind elektronische Verordnungen gelegentlich erst zeitverzögert nach dem Signieren abrufbar? (Foto: ABDA)

Warten auf das E-Rezept: Weshalb sind elektronische Verordnungen gelegentlich erst zeitverzögert nach dem Signieren abrufbar? (Foto: ABDA)


Immer wieder kommt es vor, dass E-Rezepte nach dem Arztbesuch erst mit deutlicher Verzögerung in der Apotheke abrufbar sind. Das kann unter anderem daran liegen, dass die Praxis auf die sogenannte Stapelsignatur setzt und elektronische Dokumente gesammelt am Ende des Tages unterzeichnet werden. Doch inzwischen mehren sich Berichte, wonach dieses Phänomen auch beim Verwenden der Komfortsignatur auftritt. Eine Erklärung dafür könnte eine Lücke in der Spezifikation der Gematik sein.

Die ersten Wochen des Jahres 2024 dürfte ein Thema den Alltag in den Apotheken dominiert haben: das E-Rezept. Seit dem Jahreswechsel müssen Ärztinnen und Ärzte die meisten Medikamente elektronisch verordnen. Sowohl aufseiten der Praxen als auch der Apotheken verlief der Start eher holprig. Oftmals steckt die Tücke im Detail – das zeigt sich auch anhand eines Phänomens, über das einige Kolleginnen und Kollegen berichten. Demnach kommt es vor, dass Patientinnen und Patienten ihr E-Rezept in der Apotheke einlösen möchten, dieses allerdings im zentralen Fachdienst der Gematik noch nicht abrufbar ist.

Mehr zum Thema

Ein Grund dafür kann sein, dass die Ärztin oder der Arzt elektronische Verordnungen nicht sofort beim Ausstellen signiert, sondern die sogenannte Stapelsignatur nutzt. Dabei werden elektronische Dokumente gesammelt und zu einem bestimmten Zeitpunkt in einem Rutsch unterzeichnet, zum Beispiel am Ende eines Arbeitstags. Erst danach ist das E-Rezept im Fachdienst abrufbar und kann beliefert werden.

Allerdings sind die Praxen angehalten, dieses Signaturverfahren vorrangig etwa für vorbestellte Rezepte, elektronische Krankschreibungen und andere Dokumente zu verwenden, die nicht unmittelbar verfügbar sein müssen. Für in der Sprechstunde ausgestellte E-Rezepte, die zur sofortigen Einlösung gedacht sind, bietet sich die Komfortsignatur an. Dabei steckt die Ärztin oder der Arzt den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) in ein Kartenterminal, das vor Zugriff geschützt ist, und gibt einmalig die zugehörige PIN ein. Je nach Einstellung lassen sich so innerhalb von maximal 24 Stunden bis zu 250 elektronische Dokumente signieren, ohne dass eine erneute PIN-Eingabe nötig wird.

Elektronische Signaturverfahren

Für die qualifizierte elektronische Signatur gibt es drei Verfahren: 

Komfortsignatur: Mit diesem Verfahren können Ärztinnen und Ärzte mit ihrem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) über den Tag verteilt bis zu 250 Dokumente digital signieren. Dazu geben sie nur einmal ihre PIN ein; der eHBA bleibt im Kartenterminal gesteckt. Nach dem Signieren werden die Daten sofort übermittelt, bei einem elektronischen Rezept (eRezept) beispielsweise an den Server, von dem die Apotheke die Verordnung abruft. Die Komfortsignatur wird insbesondere für Massenanwendungen wie das eRezept und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) empfohlen.

Stapelsignatur: Mit diesem Verfahren können Ärztinnen und Ärzte mehrere Dokumente gleichzeitig elektronisch unterschreiben, zum Beispiel mehrere eAU-Bescheinigungen. Dazu stecken sie den eHBA in das Kartenterminal und geben einmal die PIN ein. So können sie mit einem Klick einen Stapel von Dokumenten signieren.

Einzelsignatur: Diese wird vor allem in Praxen verwendet, in denen nicht viel signiert werden muss. Für eine digitale Unterschrift muss sich der Arzt oder die Ärztin immer wieder neu anmelden und mit ihrer PIN authentifizieren. 

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung 

Bemerkt das Apothekenteam, dass E-Rezepte aus einer bestimmten Praxis regelmäßig erst mit zeitlicher Verzögerung abrufbar sind, ist also zunächst zu klären, ob dort auch während der Sprechstunde ausgestellte E-Rezepte per Stapelsignatur unterzeichnet werden. Dann kann das Umstellen auf die Komfortsignatur Abhilfe schaffen, sofern sich die Ärztin oder der Arzt darauf einlässt.

Allerdings mehren sich Berichte aus der Apothekerschaft, wonach E-Rezepte erst mit deutlichem zeitlichem Verzug abrufbar sind, obwohl die Praxis die Komfortsignatur einsetzt. Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat dieses Problem bereits registriert: KBV-Vorstandsmitglied Sibylle Steiner sagte Ende Januar in einem Videoclip, die KBV stehe dazu im Austausch mit der Gematik. Mögliche Erklärungen spricht Steiner in dem Mitschnitt nicht an.

Eine Frage der Praxissoftware

Eine erste Anfrage der DAZ bei der Gematik zu diesem Thema brachte keine neuen Erkenntnisse: Aktuell seien keine Beeinträchtigungen bekannt, teilte eine Sprecherin mit. Daraufhin hakte die Redaktion beim Geschäftsführer von Red Medical, Jochen Brüggemann, nach. Das Unternehmen ist in Apothekenkreisen vor allem dafür bekannt, dass es eine sogenannte Konnektorenfarm betreibt, über die sich die Apotheken an die Telematikinfrastruktur anbinden lassen können, ohne einen stationären Konnektor im eigenen Haus aufstellen zu müssen. Red Medical bietet aber unter anderem auch Praxissoftware an – Brüggemann ist mit dem Markt und den technischen Anforderungen an Praxisverwaltungssysteme (PVS) also bestens vertraut.

Und tatsächlich hat der Experte eine Erklärung für den beobachteten Zeitversatz. Das signierte E-Rezept in den Fachdienst zu stellen, ist demnach Aufgabe der Praxissoftware. „Wann genau das passiert, ist eine Frage, die man pauschal nicht beantworten kann“, erläutert Brüggemann. „Die Antwort hängt von der Software selbst, deren Einstellungen und der Art und Weise, wie sie bedient wird, ab.“ Vonseiten der Gematik gebe es keine Vorgabe, innerhalb welcher Zeit nach dem Signieren das E-Rezept im Fachdienst bereitstehen muss. Die Konsequenz: „Theoretisch könnte eine Praxissoftware auch bei aktivierter Komfortsignatur alle Rezepte eines Tages (oder einer Woche ...) am Ende eines Tages (oder einer Woche ...) auf den Fachdienst stellen“, fasst der Fachmann zusammen. „Selbst den Tokenausdruck könnte man machen, bevor das E-Rezept auf den Fachdienst gespeichert wird, weil man den Token vorher bekommt.“

Die Gematik bestätigt auf erneute DAZ-Nachfrage, dass das Einstellen der elektronischen Verordnungen in den Fachdienst nicht Teil der Spezifikation ist. „Die gematik definiert die Anforderungen an den Fachdienst zur Bearbeitungsgeschwindigkeit und wie schnell ein Konnektor signieren soll“, teilt eine Sprecherin mit. „Die Schnelligkeit des Einstellens von E-Rezepten in den Fachdienst wird nicht durch die gematik spezifiziert.“

Drohen Verschiebungen im Apothekenmarkt?

Wie schnell ein E-Rezept nach dem Signieren in der Apotheke abrufbar ist, hängt also unter anderem davon ab, welche Software die Praxis nutzt. Das könnte einzelnen Inhaberinnen und Inhabern zum Verhängnis werden: Wer zum Beispiel eine Apotheke in einem Ärztehaus betreibt, erkauft sich diesen Standortvorteil oft etwa durch hohe Mietzahlungen. Kommt in den Praxen nun jedoch ein System zum Einsatz, das die E-Rezepte erst mit zeitlicher Verzögerung in den Fachdienst einspeist, ist der Vorteil dahin und für die betroffene Apotheke geht die Rechnung nicht mehr auf, weil die Patientinnen und Patienten ihre Verordnungen dann bevorzugt in Wohnortnähe einlösen. Es bleibt abzuwarten, ob und wie stark sich dies auf den Apothekenmarkt auswirken wird.


Christina Grünberg (gbg), Apothekerin, Betriebswirtin (IWW), DAZ-Redakteurin
cgruenberg@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Immer noch viele ungeklärte Fragen und technische Probleme

Kinderkrankheiten beim E-Rezept reißen nicht ab

KBV verweist auf ihre Informationen an die Praxen und bleibt im Beobachtungsmodus

DAV bittet KBV um Unterstützung

Fehlerhaft ausgestellte E-Rezepte

KBV reagiert auf Brief des DAV

E-Rezept und digitale Signatur im Laborprogramm

Papier war gestern

Welche Funktion hat die Karte? Wer finanziert sie?

Alles rund um den elektronischen Heilberufsausweis

2 Kommentare

Herr Brüggemann hat Recht

von Andreas Müller am 09.02.2024 um 8:40 Uhr

Tatsächlich ist es so, dass weder in den Anforderungen der gematik noch der KBV die Pflicht enthalten ist, dass erfolgreich signierte eRezepte unmittelbar in den Fachdienst eingestellt werden müssen. Viele seriöse Softwarehersteller wie Red Medical werden dies dennoch so umgesetzt haben. Aber es gibt einige schwarze Schafe unter ihnen, die nicht mitdenken können. Besser wäre es gewesen, wenn die gematik eine atomare Operation zur Signierung und Einstellung eines eRezepts in der Schnittstelle des Fachdienstes spezifiziert hätte, welche verpflichtend genutzt werden müsste.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Einlesen der eGk funktioniert nicht - trotz signierten Rezepten

von Guse am 08.02.2024 um 19:50 Uhr

Jeden Tag mindestens eine Stunde ist für uns in der Apotheke das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte nicht möglich. Patienten müssen wieder nach Hause geschickt werden oder zurück zum Arzt, um sich das Rezept auf Din A 5 Papier ausdrucken zu lassen. Kein Service von Computerfirmen telefonisch für Abhilfe zu erreichen.
Wofür bitte soll diese Digitalisierung gut sein? Was soll der Vorteil dafür sein, damit nun 24 Stunden die Woche, sieben Tage lang Server laufen müssen, um die verschlüsselten Daten zu entschlüsseln, falls das System doch funktionen würde.
Wieviel Mehrausgaben kommen nun auf die Versicherten zu, ohne davon einen tatsächlichen Nutzen davon zu haben.
64 Milliarden Euro Mehrausgaben bis 2026 für die Digitalisierung?! Wer soll das bezahlen und wer außer den Computerfirmen und Großkonzerne profitiert davon?

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.