Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

11.02.2024, 07:30 Uhr

Skonto-Aus für Rx – der letzte Sargnagel für schwache Apotheken? (Foto: Alex Schelbert)

Skonto-Aus für Rx – der letzte Sargnagel für schwache Apotheken? (Foto: Alex Schelbert)


Aus für Skonti auf Rx-Einkauf! Es ist ein Urteil mit katastrophalen Folgen für die Apotheke – so lassen sich die meisten Reaktionen auf die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zusammenfassen. Keine Honoraranpassung, Inflation, steigende Personal- und Energiekosten, der auf zwei Euro erhöhte Kassenabschlag und jetzt noch das Skonto-Aus: maximale Toxizität für Apotheken. Für viele stellt sich die Existenzfrage. Erste Reaktionen der Standespolitik: Der Kassenabschlag muss weg! Wir brauchen ein Apotheken-Rettungspaket. Und eine  Lauterbachsche Apothekenreform wäre der Todesstoß. Aber es gibt auch Stimmen, die über  Auswege und Chancen nachdenken… Und ja, der Ärger mit dem E-Rezept ist noch nicht vorbei und die EU-Versender laufen sich fürs E-Rezept warm. 

5. Februar 2024

Die EU-Versandapotheken scharren lautstark mit den Hufen, allein DocMorris kann nach eigenen Angaben auf ein Millionenbudget für Werbung zurückgreifen: Die Versender wollen an die E-Rezepte der Versicherten in Deutschland. Schon jetzt werben sie dafür, Patienten sollen doch bitte den ausgedruckten QR-Code des E-Rezepts mit der hauseigenen App scannen. Und schon bald soll es noch leichter werden. Mit dem Card-Link-Verfahren hat es ihnen die Gematik einfach gemacht: Wenn die Versicherten z. B. die DocMorris-App haben und ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) an ihr NFC-fähiges Smartphone halten, wandert das E-Rezept direkt zum Versender. Diese App-Funktion ist bereits funktionstüchtig und wird laut DocMorris-Chef Ende Februar, Anfang März freigeschaltet. Und dann, mein liebes Tagebuch, geht das Hauen und Stechen los. Was kann die Vor-Ort-Apotheke dagegen halten? Die eGK muss vor Ort gesteckt werden. Online geht’s bisher nur mit der umständlichen Gematik-App. An Apps, die sich auf das Card-Link-Verfahren verstehen, wird für die Vor-Ort-Apotheke zurzeit noch gearbeitet – mein liebes Tagebuch, hoffen wir, dass diese Anbieter ihre Apps zeitnah auf den Markt bringen.


Immer Ärger mit dem E-Rezept: Apotheken müssen zusammen mit dem E-Rezept die Chargenbezeichnung mitliefern – was allerdings für verblisternde Apotheken derzeit ein Problem darstellt. Noch gilt daher für sie eine Ausnahme bis 30. Juni 2025. Bis dahin dürfen sie statt der Chargebezeichnung das Wort „Stellen“ übermitteln. Und falls dieses Wort vergessen wird, gilt eine Friedenspflicht bis 29. Februar 2024 – Krankenkassen dürfen nicht retaxieren. Darauf haben sich der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband geeinigt. Mein liebes Tagebuch, noch ein paar Tage also, bis es für verblisternde Apotheken wieder ernst wird: Ab 1. März muss bei der Abgabe eines Arzneimittels entweder die Chargenbezeichnung oder der Wert „Stellen“ übermittelt werden. Andernfalls schlägt die eiserne Retaxfaust der Kassen zu.

 

Das E-Rezept läuft noch lange nicht rund und schon steht die elektronische Patientenakte quasi vor der Tür: Sie soll ab 1. Januar 2025 jeder GKV-Versicherte bekommen, sofern er nicht aktiv widerspricht, so steht es im Digitalisierungsgesetz. Die Kassen sollen dann ihren Versicherten diese ePA zur Verfügung stellen. Der GKV-Spitzenverband meldet sich bereits zu Wort und drückt  seine Zweifel aus, ob der Zeitrahmen 1.1.25 realistisch ist: Die Frist bis zum Beginn des kommenden Jahres sei „mehr als ambitioniert“. Mein liebes Tagebuch, in diesem Fall müssen wir dem Spitzenverband recht geben. Mit den leidvollen Erfahrungen aus dem Start des E-Rezepts wagen wir die Prognose, dass man den Termin 1. 1. 25 für die ePA wohl vergessen kann. Allein bei der Aufklärung über die ePA und bei der Kommunikation mit den Versicherten ist noch endlos viel zu tun, ganz zu schweigen von der Umsetzung der Opt-out-Lösung, also der Möglichkeit der Versicherten, zu widersprechen. Und dann die Technik, die Ausstattung der Praxis- und Apothekensoftware – realistisch betrachtet wird die ePA noch ein Weilchen brauchen…

 

6. Februar 2024

Alle wollen ran ans E-Rezept. Jeder will eine App, vor allem eine Card-Link-App. Sogar die Krankenkassen wollen ihren Versicherten eine App anbieten, die nicht nur die vorgeschriebene elektronische Patientenakte anbietet, sondern mit der man auch E-Rezepte abrufen und verwalten kann – wie schön für die Kassen: Sie freuen sich über gläserne Patienten. Nicht vorgesehen ist allerdings, dass eine Arztpraxis das E-Rezept und den Zugangs-Token außerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) an den Versicherten übertragen darf. Darauf macht jetzt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) aufmerksam. Anlass für diesen ausdrücklichen Hinweis des BMG sind App- und Plattform-Angebote, die von verschiedenen Firmen für  Praxisverwaltungssysteme in den Markt gebracht werden (z. B. Clickdoc von CGM und arzt-direct von Tolmedo/Zollsoft). Auch der Plattformanbieter gesund.de plant Vergleichbares mit Medatixx. Mit diesen Apps sollen Patientinnen und Patienten dann E-Rezepte aus der Arztpraxis empfangen und an die Apotheke weiterleiten können. Mein liebes Tagebuch, genau dies soll aber, so das BMG,l nicht erlaubt sein, denn dieser direkte Weg soll nur mit der Gematik-App möglich sein. Da wird’s wohl noch einige Streitfragen zu klären geben.

 

Wie schön wär’ das denn: ein sofortiger Retaxationsstopp beim E-Rezept. Der Verein „Freie Apothekerschaft“ fordert dies vor dem Hintergrund aller Unzulänglichkeiten und technischen Schwierigkeiten. Mein liebes Tagebuch, diese Forderung kann man nur unterschreiben. Allein mir fehlt der Glaube, dass dies jetzt noch durchsetzbar ist. Eigentlich hätte der Deutsche Apothekerverband noch vor dem Startschuss des E-Rezepts so eine Forderung einbringen müssen: eine mindestens zweijährige Friedenspflicht bei allen E-Rezepten im Zusammenhang mit technischen Problemen, Übertragungsfehlern usw., d.h.  also keine Retaxationen. Und was ist eigentlich, wenn die Telematikinfrastruktur streikt, wenn das Internet schwächelt?

 

7. Februar 2024

Immer wieder das gleiche Spiel: Wenn sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband über einen Vertrag einig werden müssen, muss die Schiedsstelle ran. Eigentlich könnte man sich die normalen Verhandlungsrunden sparen und die Angelegenheit direkt an die Schiedsstelle weiterleiten. Jüngstes Beispiel: der Vertrag über die Grippeschutzimpfungen. Der  DAV hat im vergangenen Herbst diesen Vertrag gekündigt, weil die Höhe der apothekerlichen Vergütung im Vergleich zur ärztlichen zu niedrig ist. Über eine neue Vereinbarung konnten sich die beiden Parteien nicht einigen, also muss die Schiedsstelle ran. Immerhin, der alte Vertrag gilt auf jeden Fall noch bis zum 30. Juni 2024. Die Schiedsstelle muss bis Ende März eine Entscheidung getroffen haben.

 

8. Februar 2024

Und der Teufel steckt immer im Detail – auch beim E-Rezept. Jetzt, wo immer mehr Praxen das E-Rezept ausstellen, zeigt sich ein Phänomen, das anfangs nicht oder kaum zu Tage getreten ist: Patienten kommen unmittelbar von der Arztpraxis und möchten in der nahegelegenen Apotheke ihr E-Rezept einlösen, so wie sie es früher mit dem Papierrezept gewohnt sind. Doch die Apotheke kann das E-Rezept nicht einlösen, das E-Rezept ist nicht abrufbar, weil es die Praxis noch nicht auf den Fachserver geladen hat. Und nun? Die Apotheke kann den Botendienst anbieten oder der Patient löst sein Rezept dann am nächsten Tag ein, womöglich in einer anderen Apotheke in der Nähe seines Wohnortes. Dumm gelaufen, ein Nachteil für Patienten und Apotheken. Der Grund für die Verzögerung beim Hochladen in den Fachserver: Arztpraxen verwenden die sogenannte Stapelsignatur, bei der z. B. die E-Rezepte in der Praxissoftware gesammelt und erst am Ende eines Arbeitstages elektronisch unterzeichnet und hochgeladen werden. Das muss allerdings nicht sein – es gibt doch die Komfortsignatur: Arzt oder Ärztin können mit der einmaligen Eingabe einer PIN bis zu 250 elektronische Dokumente, E-Rezepte, über den Tag verteilt signieren. Die signierten E-Rezepte werden sofort an den Fachserver übermittelt. Problem gelöst? Leider noch nicht ganz, mein liebes Tagebuch, denn mittlerweile gibt es auch Berichte aus Apotheken, wonach E-Rezepte erst mit deutlicher Verzögerung abrufbar sind, obwohl die Praxen die Komfortsignatur einsetzen. Fachleute erklären dies damit, dass es demnach auch von den Einstellungen in der Praxissoftware abhängt, wann die E-Rezepte hochgeladen werden. Mein liebes Tagebuch, das wird ja immer „lustiger“ – und wenn die Praxis die Einstellungen nicht optimiert? Muss die Apotheke dann den Patienten erklären, dass die Praxis die Software falsch eingestellt hat?

 

Fünf Jahre Securpharm – was hat’s gebracht? Mein liebes Tagebuch, wir erinnern uns noch vage an die Diskussionen und das Durcheinander, bis in Deutschland die europäische Fälschungsschutz-Richtlinie unter dem Namen Securpharm umgesetzt war. Was für ein Aufwand! Sogar mit zwei Servern: ein Datenbanksystem der pharmazeutischen Industrie und ein eigener Apothekenserver in Apothekerhand, den die Avoxa-Tochter NGDA betreibt. Also, wenn schon, denn schon. So ein zweigleisiges Vorgehen ist zwar ein bisschen aufwendiger und teurer, aber die Apothekers behalten die Datenhoheit. Und dann ging’s am Stichtag 9. Februar 2019 los. Wie erwartet gab’s natürlich öfters Fehlalarme aus unterschiedlichsten Gründen, außerdem Serverausfälle und noch so manch andere Problemchen, vor allem auch für Krankenhäuser. Kein Wunder, wenn sich die Begeisterung der Apotheken für dieses Monstersystem in Grenzen hielt. Heute haben wir uns daran gewöhnt, kaum noch Fehlalarme und Technikprobleme. Mein liebes Tagebuch, und wie viele Fälschungen hat das System entdeckt? Europaweit waren es drei. Unterm Strich kann man also davon ausgehen, dass das System schützt: Fälschungen sind unattraktiv geworden. Und wenn doch noch versucht wird zu fälschen, dann wurden die Fälschungen entdeckt, zumindest in der legalen Verteilerkette.

 

9. Februar 2024

Das Aus für Skonti – das Aus für manche Apotheken? Am 8. Februar hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Großhändler bei Rx-Arzneimitteln keine Skonti mehr anbieten dürfen, die über die Spanne von 3,15 Prozent gehen. Grundlage ist die Arzneimittelpreisverordnung, die klar regelt, dass Großhändler bei der Arzneimittelabgabe an Apotheken einen Festzuschlag von 70 Cent sowie die Umsatzsteuer auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers (ApU) erheben müssen. Zusätzlich dürfen sie auf den ApU „höchstens einen Zuschlag von 3,15 Prozent, höchstens jedoch 37,80 Euro“ erheben. Nur im Rahmen des prozentualen Zuschlags dürfen Rabatte gewährt werden, die 70 Cent Festzuschlag bleiben. Umstritten war bisher, ob auch handelsübliche Skonti, also Preisnachlässe für eine vorfristige oder fristgerechte Zahlung gewährt werden, zu den Preisnachlässen (wie z. B. Rabatte) gerechnet werden und somit in der Summe aller Preisnachlässe die Grenze von 3,15 Prozent überschreiten dürfen. Ausgang für den Rechtsstreit war eine Klage der Wettbewerbszentrale gegen das Unternehmen Haemato Pharm, das über Skonti einen Preisnachlass anbot, der die 3,15 Prozent-Grenze überschritt. Das Urteil des BGH liegt nun vor,  mein liebes Tagebuch, die Folgen könnten gewaltig sind, letztlich aber noch nicht absehbar. Aus kaufmännischer und betriebswirtschaftlicher Sicht bedeutet das Urteil, so das Steuerbüro Treuhand Hannover, einen herben Einschnitt für die Wirtschaftlichkeit der Apotheken. Die Rohgewinnsätze der Apotheke werden dadurch weiter sinken. Experten gehen davon aus, dass  eine Apotheke je nach Umsatzgröße gut 22.000 Euro oder mehr im Ergebnis verliert. Für so manche Apotheke, die eher zu den ertragsschwachen Betrieben gehört, könnte sich sogar die Existenzfrage stellen – das Urteil könnte weitere Apothekenschließungen nach sich ziehen. Mein liebes Tagebuch, vor allem das gesamte aktuelle Szenario weist auf eine hohe Toxizität hin: seit Jahren keine Honoraranpassung, Inflation, steigende Personal- und Energiekosten, der auf zwei Euro erhöhte Kassenabschlag – und dann noch die geplante Apothekenreform von Lauterbach mit der Umverteilungsmaßnahme beim Apothekenhonorar (Absenkung des prozentualen Aufschlages von 3% auf 2%). Das ist für schwache Apotheken eine tödliche Giftbrühe. Mein liebes Tagebuch, die Belastungen sind für viele Apotheken nicht mehr zu stemmen. Mit Recht fordern daher Berufspolitikerinnen und Berufspolitiker ein Apotheken-Rettungspaket. Außerdem: Abschaffung des Kassenrabatts! Durch das E-Rezept sind die Rezepte digitalisiert, Kassen können innerhalb weniger Tage zahlen – ein Kassenrabatt ist nicht mehr zu rechtfertigen. Und es werden auch Stimmen laut, die darauf hinweisen, dass manche Apotheken schon am Tropf der Skonti hängen: Sie erwirtschaften Gewinne nur noch durch die jetzt untersagten Skonti.


Mein liebes Tagebuch, natürlich kann man erstmal eine Tasse Tee trinken und über Alternativen nachdenken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – wer weiß, vielleicht kommt ein aufschiebendes Verfahren vor dem EuGH hinzu wegen Wettbewerbsverzerrung (EU-Versender sind vom Urteil nicht betroffen), wie Professor Herzog sinniert. Oder man kann über andere Gewinnbeteiligungen der Apotheken oder Rückvergütungen nachdenken und anderes mehr. Vielleicht ist dieses Urteil aber auch der Katalysator, dass die gesamte Arzneimittelpreisverordnung zur Disposition steht – was natürlich auch wieder Gefahren birgt, aber auch Chancen bringen könnte.

Trinken Sie noch ein zweite Tasse Tee! Rechtsanwalt Morton Douglas sagt, das Urteil habe  zunächst keine unmittelbaren Folgen für die Apotheken. Betroffen vom Urteil sind nämlich nur die am Verfahren beteiligten Parteien. Aber ja, es kann auch im Einzelfall Konsequenzen haben, die jede Apotheke mit ihren Vertragspartnern klären muss. Man muss auf alle Fälle erst die Urteilsgründe abwarten, die das Gericht noch nachliefern muss. Und sollte das Urteil am Ende wirklich für den vollsortierten pharmazeutischen Großhandel gelten, dann dürfe er auch von der Apotheke nur einen fixen Betrag verlangen – der Handelsspannenausgleich hätte dann keine Berechtigung mehr.

Und spätestens für eine dritte Tasse Tee empfehle ich den Beitrag von Wirtschaftsredakteur Dr. Thomas Müller-Bohn, der das Urteil und mögliche Auswirkungen für die Zukunft analysiert. Wie stark die Apotheke letzten Endes von diesem Urteil belastet wird, hängt vor allem von der juristischen Bewertung, aber auch vom bisherigen Einkaufsverhalten der jeweiligen Apotheke und den Reaktionen des Großhandels ab. Es stellt sich z. B. auch die Frage, welche Folgen dieses Urteil für die Hochpreiser hat. Ein Fazit bleibt auf alle Fälle: Es gibt einen weiteren Grund, die Honorierung der Apotheken an die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Und ja, die ABDA ist maximal gefordert und die Politik muss schleunigst umdenken, wenn ihnen die Institution Apotheke etwas wert ist.


Peter Ditzel (diz), Apotheker / Herausgeber DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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6 Kommentare

Wie soll aus dem ganzen Schlamasel eigentlich eine Berufsethik enstehen?

von Dr. House am 11.02.2024 um 11:40 Uhr

Als ich von der Uni kam, hab ich zum Leidwesen meines Chefs ganz genau hingeschaut, von OTC regelmäßig abgeraten wenn die „Grenzen der Selbstmedikation“ erreicht waren, hab versucht wo es eben ging die Evidenz der Marge vorzuziehen, hab mich geschämt, wenn Apotheken bei Testkäufen im TV schlecht abschnitten (Ist euch eigentlich mal aufgefallen, dass wir seit Ewigkeit keine größeren medialwirksamen Tests hatten?). Doch ich frage mich ganz ernsthaft, wo unser Berufsethos herkommen soll? Bei r(x) dürfen wir nichts mehr verdienen, müssen also unseren staatlichen Versorgungsauftrag mit OTC und Freiwahl querfinanzieren. Per Gesetz sind damit die Apotheken, die bei OTC „ethischer“ vorgehen den anderen schlechter gestellt. Sie sind die, die dem Apothekensterben zuerst zum Opfer fallen. Da beißt sich dann die Katze in den Schwanz, wenn Lauterbach denkt, dass wir eh nix taugen und das die PTA genausogut den Laden schmeißen kann. Man könnte es auch so ausdrücken: um unseren Versorgungsauftrag zu erfüllen sind wir gezwungen bei OTC schlecht zu beraten und viel zu verkaufen, weil sonst die Regelversorgung nicht mehr stemmbar ist. Ist uns eigentlich klar wie pervers das ist? Der Preiskampf bei OTC seit Ende der Preisbindung verschlimmert das ganze noch - wir müssen immer mehr auf Masse gehen. Vor ein paar Jahren noch hat keiner bei mir mehr als 3 Nasensprays bekommen. Wenn jetzt einer 10 will, kriegt er halt 10. Denn seine Nasenspraysbgängigkeit trägt dazu bei, dass ich den nächsten Bluthochdruckpatienten, Diabetiker, usw besser beraten kann. Und wie verhält es sich beim Medikationsmanagement, bei dem ich explizit OTC mit einbeziehen muss, wenn ich es ernst meine? Wie soll das zukünftig ethisch laufen? Etwa wenn ich feststelle, dass die multimorbide Omi mit ihrer cm-Schicht Voltaren die Grenzen ihrer Selbsmedikation überstrapaziert und sich Niere und Magen nebenbei kaputt macht. Mal ehrlich Kollegen, würden wir bei allen PDL-würdigen Patienten OTC nach Leitlinie und bestem Gewissen abgeben, was käme da am Ende als Betriebsergebnis raus? Bei mir ist die Kausalität klar. Je ungenauer ich hinsehe, desto größer ist die Chance dass die Apotheke überlebt. Es ist schon teilweise so verrückt, dass ich darüber froh bin, dass ich im Büro unter Bürokratiebergen vergammle und Problemfälle im Handverkauf nicht mitbekomme. Wir sitzen in einer Falle und nagen uns gerade selber die Hand ab, die uns dazu ermächtigt diesen Beruf überhaupt zu machen.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Wie soll aus dem ganzen Schlamasel

von Annemarie Paulsen am 11.02.2024 um 16:47 Uhr

".....dass wir eh nix taugen und das die PTA genausogut den Laden schmeißen kann."
Den Eindruck könnte man als Außenstehender auch tatsächlich bekommen. Aber daran haben wir Apotheker einen großen Anteil. Die meisten PTA sind fachlich wirklich hervorragend und auch unverzichtbar. Aber es ist ein Assistenzberuf. Aber das darf man ja eigentlich nicht sagen, weil "Augenhöhe ".....Ich weiß, dass ich ein ganz heißes Eisen anfasse. Aber wir sind so im "Eimer", dass alles auf den Tisch muss.

.

von Anita Peter am 11.02.2024 um 8:43 Uhr

Ein Schiff braucht bei schwerem Seegang eine kompetente Offiziersmannschaft. Unsere können maximal ein Schlauchboot auf dem Baggersee steuern.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: .ein Schiff

von Holger Rummel am 11.02.2024 um 9:40 Uhr

Jetzt steht ihr Kommentar hier schwarz auf weiss. Aber was bringt dieser Kommentar, ausser das Sie ihren persönlichen berechtigten Frust loswerden.Die Antwort ist …

Resultate zählen !

von Ulrich Ströh am 11.02.2024 um 7:58 Uhr

Stimmt , Herr Ditzel, die ABDA ist nach diesem Skontourteil
maximal gefordert.

Ein Rettungspaket für Offizinapotheken zu fordern, wird nicht reichen…

Nur erzielte Resultate werden jetzt zählen.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Nur erzielte Resultate werden jetzt zählen.

von Bernd Haase am 11.02.2024 um 8:29 Uhr

Sehr geehrter Herr Ströh,

Das Apothekensterben ist das Resultat von ... ?

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.