Stimmen zum BGH-Urteil

„Eine historische-wirtschaftliche Katastrophe“

09.02.2024, 07:00 Uhr

Geschlossene Apotheken könnte es künftig noch mehr geben: Durch das BGH-Urteil werden Apotheken Tausende von Euro Rohertrag fehlen. (Foto: Imago / Geisser)

Geschlossene Apotheken könnte es künftig noch mehr geben: Durch das BGH-Urteil werden Apotheken Tausende von Euro Rohertrag fehlen. (Foto: Imago / Geisser)


Am gestrigen Donnerstag hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine für die Apotheken desaströse Entscheidung gefällt: Großhändler dürfen bei Rx-Arzneimitteln keine Skonti anbieten, die über die Spanne von 3,15 Prozent gehen. Wir haben ein paar Stimmen und Stellungnahmen im Markt gesammelt. 

In den Augen der Treuhand Hannover bedeutet das Urteil des Bundesgerichtshofes einen herben Einschnitt für die Wirtschaftlichkeit der Apotheken. Der Generalbevollmächtigte Sebastian Schwintek erklärt gegenüber der DAZ: „Der Wegfall der Möglichkeiten für eine Skontogewährung durch Großhandel und Direktlieferanten über die Grenze der prozentualen Großhandelsspanne von 3,15% hinaus wird den Negativtrend sinkender Rohgewinnsätze weiter beschleunigen. Das hat zur Folge, dass den meisten Apotheken nochmals deutliche Einbußen an Betriebsergebnis drohen. Da die Konditionen individuell sind, lassen sich die Auswirkungen nur nach Erfahrungswerten abschätzen: Eine Apotheke von durchschnittlicher Umsatzgröße könnte danach gut 22.000 EUR Ergebnis verlieren – das wären rund 16 Prozent oder etwa 0,50 EUR pro Packung. Geld, das auch fehlt, um die ohnehin schon defizitäre Versorgung von GKV-Versicherten mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu kompensieren.“ Bereits seit 2020 erzielten die Apotheken aus der gesetzlichen Honorierung nur noch negative Stückerträge, erinnert Schwintek. Diese beliefen sich schon im Februar 2023 auf mindestens -0,46 EUR pro Packung, nachdem der Apothekenabschlag zugunsten der gesetzlichen Krankenkassen auf 2,00 EUR erhöht worden war. Diese Unterfinanzierung habe ihre Ursache in der fehlenden Anpassung des Apothekenhonorars über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren.

Für ertragsschwächere Betriebe stellt sich die Existenzfrage

Die Apothekeninhaberinnen und -inhaber stehen Schwintek zufolge nun vor der Herausforderung, im Verhältnis zu ihren Partnern auf Lieferanten- und Dienstleisterseite Möglichkeiten insbesondere zur Reduktion von Kosten auszuloten. Seine Prognose: Für viele ertragsschwächere Betriebe dürfte sich dagegen 2024 die Existenzfrage stellen: Zu den allfälligen Kostensteigerungen (z.B. Mehrausgaben Personal 2023 Ø ca. 16.000 EUR) kämen Roherträge im Rückwärtsgang, die unmittelbar negativ auf das Betriebsergebnis durchschlagen.

„Die Kombination der Effekte des Skonto-Verbots mit den im Eckpunkte-Papier des Bundesministerium für Gesundheit skizzierten Umverteilungsmaßnahmen beim Apothekenhonorar (Absenkung des prozentualen Aufschlages von 3 % auf 2 %) könnte insbesondere für die rohgewinnschwache Versorgung mit hochpreisigen Arzneimitteln toxische Wirkung entfalten, befürchtet der Treuhand-Generalbevollmächtigte. Hier – in einem von hohen Vorfinanzierungskosten geprägten Geschäft – würden die Apotheken bei wachsenden Risiken doppelt verlieren. Dass dürfte nicht ohne Auswirkungen auf die Versorgungslandschaft bleiben.

Der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands, Dr. Hans-Peter Hubmann, sagt dazu: „Das Urteil kommt nicht überraschend und bestätigt im Ergebnis unsere Forderung nach sofortiger spürbarer finanzieller Entlastung der Apotheken. Das Urteil führt zu einer weiteren erheblichen Belastung der ohnehin wirtschaftlich angeschlagenen Apotheken. Die bestehende Unterfinanzierung wird dadurch weiter verschärft. Es ist mithin umso dringender, dass die politisch Verantwortlichen endlich ihrer Verantwortung auch gerecht werden. Es dürfte nunmehr jedem klar sein, dass die finanzielle Situation der Apotheken unverzüglich verbessert werden muss. Will man die Arzneimittelversorgung in Deutschland nicht grundsätzlich aufs Spiel setzen, zählt hier jeder Monat.“

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„Kassenrabatt muss sofort abgeschafft werden“

Ursula Funke, Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen, erklärt: „Die Folgen dieses Urteils werden gravierende, existenzbedrohende und -vernichtende Folgen für die Apotheken haben. Es wird deutlich, dass die Apotheken ohne die Skontigewährung im Rx-Bereich und hier gerade im Bereich der GKV-Versorgung massiv unterfinanziert sind und das Geschäft überhaupt nur durch diese Skonti noch funktioniert. Eine gute Arzneimittelversorgung kostet Geld. Wenn es nicht zu spürbaren Sofortmaßnahmen für die Apotheken kommt, wird aus der Schließungswelle eine Schließungslawine. Der Kassenrabatt muss sofort abgeschafft werden. Durch das eRezept sind die Rezepte digitalisiert, daher können die Kassen innerhalb weniger Tage zahlen. Ich bin sicher, dass der Deutsche Apothekerverband hier sehr schnell seine Forderungen kundtut.“

Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbandes Nordrhein, äußert sich auf Nachfrage folgendermaßen: „Nach über einem Jahrzehnt ausgebliebener dringend notwendiger Anpassungen der Arzneimittelpreisverordnung können sich die Apotheken mit den handelsüblichen Skonti wirtschaftlich gerade noch über Wasser halten. Das Urteil bedeutet eine massive Schwächung der Apotheken. Jetzt ist die Politik am Zug. So kann es nicht bleiben. Die Politik darf sich nicht weiter wegducken, sonst werden die Apotheken sterben wie die Fliegen."

Björn Schittenhelm, Apotheker aus dem baden-württembegischen Holzgerlingen sagt gegenüber gegenüber der DAZ : „Wenn das so umgesetzt wird gehen sofort bei über 90% die Lichter aus! Die Formel muss jetzt lauten: Kein Skonto, kein Kassenabschlag. Der Gesetzgeber muss jetzt handeln und den Kassenabschlag sofort außer Kraft setzen! Ansonsten ist die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung in Deutschland akut in Gefahr!“

 „Es muss einen nie dagewesenen Aufstand geben“

Deutliche Worte wählt auch der BVDAK-Vorsitzende Stefan Hartmann: „Das Urteil ist für die Apotheken eine historische-wirtschaftliche Katastrophe. Diese Katastrophe wird dazu führen, dass der Gesundheitspolitik eindrucksvoll vor Augen geführt werden wird, dass die Apotheken fast nur noch durch die jetzt untersagten Skonti Gewinne erwirtschaften konnten. Das ist seit vielen Jahren ein absolut unzumutbarer und nicht mehr hinnehmbarer Zustand. Nach 20 Jahren keine Honorarerhöhung,, ab Februar 2023 sogar eine Kürzung, Inflation, Lohnsteigerungen und nun dieses Szenario. Was muss sofort passieren? Da das Skonto wegfällt, muss auch der komplette Kassenrabatt sofort und vollumfänglich wegfallen. Die ABDA ist maximal gefordert. Es muss einen nie dagewesenen Aufstand geben.“

Lorenz Weiler, Apotheker und Apotheken-IT-Berater, kommentiert: „Damit hat der BGH mit einem Schlag auch und gerade junge, mutige Existenzgründer ruiniert, die erst vor kurzem umsatzstarke und - dank bester Großhandelskonditionen - auch margenstarke Betriebe mit hohen sechs- bis siebenstelligen Bankkrediten übernommen haben, wofür sie in der Regel 10-Jahres-Mietverträge mit in dieser Klasse gerne fünfstelligen Monatsraten unterschreiben mussten. Unternehmer-Nachwuchsgewinnung geht anders.“ 

Der Landesapothekerverband Niedersachsen warnte am Freitag angesichts des Urteils vor dem wirtschaftlichen Kollaps der Apotheken vor Ort: „Das BGH-Urteil wird massive wirtschaftliche Auswirkungen auf Apotheken haben. Die Apotheken vor Ort haben so erst recht keinen Handlungsspielraum mehr, ihre Betriebe angesichts der hohen finanziellen Belastungen ökonomisch zu führen. Diese Entwicklung wird die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung akut gefährden. Wir fordern die Bundesregierung auf, umgehend die Rahmenbedingungen für die Apotheken so zu gestalten, dass diese wirtschaftlich betrieben werden können. Es ist unerlässlich, das gesetzlich festgelegte Apothekenhonorar zu erhöhen und zusätzlich den Zwangsrabatt, den Apotheken an Krankenkassen leisten müssen, zu streichen – und das sofort! Wird die Bundesregierung nicht in dieser Weise tätig, ist das für viele Apotheken das Todesurteil und für die Patientinnen und Patienten folglich eine dramatische Verschlechterung der Arzneimittelversorgung.“

Hinweis: Der Beitrag wurde am 9.2.2024 vormittags um das Statement des Landesapothekerverbands Niedersachsen ergänzt.


Deutsche Apotheker Zeitung
redaktion@daz.online


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3 Kommentare

Zorn der Götter

von Dorf-Apothekerin am 09.02.2024 um 12:33 Uhr

Dass die Götter uns hier nicht weiterhelfen, wie Frau Borsch vermutet, das würde ich unterstreichen. Aus dem Zeitalter der Götter sollten wir allerdings auch herausgewachsen sein. Die Grundlage unserer Verfassung ist immer noch der christliche Glaube und der lehrt uns die Existenz eines allmächtigen Gottes. Dieser Gott, der auch die Welt erschaffen hat und aus Chaos eine Ordnung geschaffen hat (an die Evolution glauben laut Bericht nur noch die Theologen), könnte uns weiterhelfen, wenn wir ihm Vertrauen und Ehre zukommen lassen würden und zugeben würden, daß unsere Sündhaftigkeit nur unter dem Kreuz schneeweiß wird. In 2. Chronik 20 Vers 12 und 13 f.f. wird die gleiche Situation von Juda unter ihrem Konig Josaphat beschrieben: Ein scheinbar aussichtsloser Kampf, Gott schickt das Volk in den Kampf aber mit der Zusage, dass Er es ist, der kämpft.
Aber Glaube ist heute unmodern und wird in die Schublade rechtsextrem geschoben, dann müssen wir eben auch allein in einen aussichtslosen Kampf ziehen.
Vielleicht kann sich ja die ABDA und der DAV stellvertretend für uns an unseren Allerhöchsten wenden.

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AW: Zorn der Götter

von Thomas Kerlag am 13.02.2024 um 22:54 Uhr

Wünsche mir in unserem Beruf nur aufgeklärte, naturwissenschaftlich talentierte und vernunftsbegabte Akteure.
Keine Ideologie und keine ideologisierte Religion

BGH-Urtei

von Stephan G. am 09.02.2024 um 11:38 Uhr

Liebe ABDA.
jetzt aber Dalli Dalli! Sofort Kassenabschlag auf max.50Cent
beim BGM durchdrücken !!!

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