Rechtsanwalt Morton Douglas

„Das BGH-Urteil hat für die einzelne Apotheke erstmal keine unmittelbaren Folgen“

09.02.2024, 12:30 Uhr

Morton Douglas zufolge ist nicht klar, ob das aktuelle Urteil auf den Großhandel übertragbar ist. (Foto: IMAGO / biky)

Morton Douglas zufolge ist nicht klar, ob das aktuelle Urteil auf den Großhandel übertragbar ist. (Foto: IMAGO / biky)


Das Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach Skonti auf Rx-Arzneimittel, die über 3,15 Prozent hinausgehen, unzulässig sind, bewegt die Gemüter. Viele Apotheken sehen ihre Existenz bedroht. Doch was bedeutet das Urteil wirklich unmittelbar? Rechtsanwalt Morton Douglas beantwortet gegenüber der DAZ die wichtigsten Fragen. 

Seit Jahren wird darüber gestritten, welche Skonti Apotheken bei Arzneimitteln gewährt werden dürfen und welche nicht. Nun hat der Bundesgerichtshof entschieden: Mehr als 3,15 Prozent gehen wohl nicht. Hintergrund ist eine Klage der Wettbewerbszentrale gegen den Importeur Haematopharm. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt aber noch nicht vor.

Für die Apotheken hat dieses Urteil zunächst keine unmittelbaren Folgen, erklärt Morton Douglas gegenüber der DAZ. Es betrifft zunächst nur die beiden am Verfahren beteiligten Parteien. Ob und welche Konsequenzen es im Einzelfall hat, wird jede Apotheke mit ihren Vertragspartnern klären. Das ergibt in Douglas Augen aber erst Sinn, wenn die Gründe vorliegen. Erfahrungsgemäß könnten bis dahin drei bis vier Monate vergehen, das Gericht sei lediglich verpflichtet, sie innerhalb von fünf Monaten vorzulegen.

Mehr zum Thema

Folgen für Apotheken „erheblich“

BGH kippt Skonti bei Rx-Arzneimitteln

Douglas weist zudem darauf hin, dass das Urteil ausschließlich Skonti betrifft. Alle anderen Vereinbarungen, zum Beispiel Nachlässe für die Gewährung eines Bankeinzugs oder für Vorkasse sowie Rabatte, die an Mindestumsätze geknüpft sind, seien nicht berührt. „Um die ging es nicht,“ sagt er.

Anwendbarkeit auf den Großhandel ist zu prüfen

Außerdem müsse man in seinen Augen wahrscheinlich die Frage stellen, ob der vorliegende Fall überhaupt uneingeschränkt verallgemeinert werden könne, etwa mit Blick auf den vollsortieren pharmazeutischen Großhandel. Für letzteren gelten andere gesetzliche Auflagen. Überdies hätten Apotheken zu ihren Großhändlern andere Geschäftsbeziehungen als zu einzelnen pharmazeutischen Unternehmen wie z.B. Haematopharm. So sei beispielweise beim pharmazeutischen Großhandel die sofortige Zahlung absolut unüblich. Von der wurde in dem Verfahren aber offenbar ausgegangen. Auch hier müsse man für eine abschließende Bewertung die Urteilsgründe abwarten

Für den Fall, dass das Skonti-Verbot aber auch für den pharmazeutischen Großhandel gelten sollte und man es ganz streng betrachtet, ist für Douglas aber eines klar: Der Handelsspannenausgleich (HSA) hat dann keine Berechtigung mehr.. Der Sinn von fixen Preisen sei dann, allen Beteiligten ein bestimmtes Auskommen zu garantieren. Das müsse dann aber für beide Seiten gelten. Wenn also der Großhandel keine Skonti mehr gewähre und eine strenge Interpretation der AMPreisVO fordere, dürfe er auf der anderen Seite von der Apotheke auch nur einen fixen Betrag verlangen und diesen nicht über den HSA oder andere Mechanismen erhöhen.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Urteilsgründe liegen noch nicht vor, Reaktionen zeigen angespannte Lage der Apotheken

Overwiening: „Folgen des BGH-Urteils zu den Skonti sind kaum abzuschätzen“

Interview mit Rechtsanwalt Dr. Ulrich Grau zum Urteil im AEP-Skonti-Streit

Entscheidend ist die Marktüblichkeit

BGH: Angemessene Apothekenvergütung ist nicht über verbotene Rabatte sicherzustellen

Warum es für Skonti Grenzen gibt

Urteil des Bundesgerichtshofs

AEP zufrieden mit Skonto-Urteil

Urteil zu AEP-Skonto erleichtert Apotheker, sorgt aber auch für Befremden

BGH: Großhändler müssen keinen Mindestpreis erheben

Vollversorgender pharmazeutische Großhandlungen

Skonti-Urteil: Phagro begrüßt „Rechtssicherheit“

OLG Celle: „Skonti“ bei fristgerechter Zahlung unzulässig

Skonti landen wieder vor dem BGH

Eine Einschätzung von Rechtsanwalt Morton Douglas zum Skonti-Streit

Im Zweifel vors Bundesverfassungsgericht

10 Kommentare

Alte Zeiten ...

von Holger am 15.02.2024 um 9:08 Uhr

Genau dieser "kleine Rabatt" ist doch das Problem!
In einem durch Rechtsverordnung geregelten System gibt es den eben nicht, Punkt! Ausnahme ist das von einem Vorredner dargestellte Weiterreichen des prozentualen GH-Aufschlags an die Apotheken (wobei ich mich dann aber frage, wovon der GH lebt). Und Skonti + Rabatte BIS in Summe 3,15% hat das Gericht ja konzediert - das ist okay. Mehr ist eben nicht okay.

Was an den Konditionen im KH früher "pervers" gewesen sein soll, erschließt sich mir nicht. Oder finden Sie es auch "pervers" ein Handy für 0 Euro kaufen zu können? Aber seitdem auf eine Packung eines OTC-Präparats in der öffentlichen Apotheke nicht mehr 8,10 Euro aufgeschlagen werden "müssen" (und das ist laaaaaaange her ... aber DA kommt der Terminus der "Apothekenpreise" her, der uns heute noch nachhängt und oft ein Sargnagel ist), sind wir diesbezüglich deutlich zusammengerückt. Wir sind da meiner Marktkenntnis nach über alles in einem Preisbereich, den auch gut aufgestellte öffentliche Apotheken bieten.

Kleine Spitze noch am Rande:
Ich bin jetzt seit 36 Jahren Krankenhausapotheker und habe in den ersten 20 Jahren eine Halbierung der Zahl der "Betriebsstätten" erlebt. Hat da jemand gejammert oder von einem Krankenhausapothekensterben gesprochen? Nö, wir haben die durch Zentralisierung frei werdenden Ressourcen in Klinische Pharmazie investiert und stehen heute besser da als vor 20 Jahren. Dass nicht 100% aller dieser Zentralisierungen immer hochgradig sinnvoll abgewickelt wurden - is so, geschenkt, 100% wäre auch ein zu hoher Anspruch.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Ich hätte gerne etwas von dem, was Morton Douglas genommen hat...

von Don Birraio am 10.02.2024 um 11:36 Uhr

...das würde das Leben offensichtlich viel einfacher machen!
Natürlich betrifft das OLG BB Urteil alle Apotheker, da es festgelegt hat, das Rabatte und damit auch Skonti oder alle anderen nicht dazu führen dürfen, dass der Apotheker ein Präparat für weniger als APU +70 Cent bekommt. Hier irren @shorafix bei der Einschätzung, das lediglich die 70 Cent nicht skontiert werden dürfen aber auch Douglas "Alle anderen Vereinbarungen, zum Beispiel Nachlässe für die Gewährung eines Bankeinzugs oder für Vorkasse sowie Rabatte, die an Mindestumsätze geknüpft sind, seien nicht berührt. „Um die ging es nicht,“ sagt er."
Nochmal: das Gericht sagt ganz eindeutig, dass der Bezug von FAM nicht unter dem Preis von APU +70Cent erlaubt ist.
Die Revisionsablehnung bedeutet die Rechtskraft des beanstandeten Urteils. Dort ist eine Begründung bereits enthalten. Im Gegensatz zur Berufung richtet sich die Revision nicht gegen die Beweisaufnahme sondern ausschließlich gegen Verfahrensfehler. Daher ist die Revisionsbegründung vermutlich bedeutungslos.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Wie soll das alles weitergehen?

von P91 am 09.02.2024 um 20:45 Uhr

Das würde ich unterschreiben, wenn man von der gesetzlich festgelegten Spanne, die man politisch dafür bekommt die Bevölkerung mit Arzneimitteln zu versorgen, auch Leben könnte. Ich weiß nicht, inwieweit Sie die ganze Problematik und den Hintergrund kennen.
1. Das Geld, was wir für die Abgabe von Medikamenten bekommen, wurde seit 2004 nicht nach oben angepasst. In diesen 20 Jahren hatten wir aber genauso wie jeder andere mit Inflation, gestiegenen Kosten etc. zu kämpfen.
2. Das hat dazu geführt, dass wir mittlerweile pro Medikament 46cent drauflegen anstatt Gewinn zu machen trotz der bisherigen Skonti durch die Großhändler (siehe Rechnung Treuhand).
3. Abgesehen davon, dass wir für Abgabe von Medikamenten also drauflegen und wir nur noch hoffen können, das mit anderen Sachen querzusubventionieren, gibt es noch einige andere Gründe, warum im Moment die Existenz der meisten Apotheken bedroht ist.
4. Wir mussten für 2 Jahre die Krankenkassen mit 23cent pro Medikament zusätzlich „unterstützen“, um deren Löcher aufzufüllen, obwohl wir selbst kaum über die Runden kommen. Nachdem die jetzt 300 Mio Euro mehr eingespart haben als erwartet, bekommen wir unser Geld aber auch nicht zurück.
5. Dann kommt noch die ständige Angst vor einem Retax (die Krankenkasse bezahlt uns das Rezept nicht) dazu. Das kann die Krankenkasse nicht nur bei groben Fehlern machen, sondern auch aufgrund von bürokratischem Quatsch. Zum Beispiel weil ein Arzt einen Fehler bei seinem Arztstempel hat. Da frage ich mich immer, warum wir für etwas retaxiert werden, was rein gar nichts mit uns zu tun hat. Und ich kann die genervten Ärzte verstehen, wenn ich die wegen solchem Quatsch um ein neues Rezept bitten muss, obwohl die es auch schwer genug und definitiv besseres zu tun haben.
6. Außerdem haben wir einen Wettbewerbsnachteil gegenüber den ausländischen Versandapotheken, weil diese ganzen Regeln für die nicht gelten und die sogar Rabatte auf Rezepte geben dürfen.

Zusammenfassend kann es einfach nicht sein, dass wir für unsere Arbeit drauflegen. Und ich Frage mich echt wie das hier alles noch weitergehen und enden soll.
Und warum immer an den Apotheken gespart werden soll. Damit zeigt man uns nur, dass unsere Arbeit überhaupt nicht wertgeschätzt wird. Auch das Einsparpotential in Apotheken ist eigentlich verschwindend gering. Wohingegen man verdammt viel sparen könnte, wenn wir statt 95 Krankenkassen vielleicht nur 3 oder 5 hätten.
Aber im Endeffekt geht es nur um Macht und Geld. Und die dummen Apotheker, die sich alles gefallen lassen und nicht radikal dagegen vorgehen, sind halt leider das schwächste Glied in der Kette.
Wer wäre sonst so blöd das alles so mit sich machen zu lassen?

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

geballte Fachkompetenz....

von Thomas B am 09.02.2024 um 16:58 Uhr

Unser Staat schafft sich auf Dauer selbst ab. Erst wird unser Gesundheitssystem per Inländerdiskriminierung (Rabattverbot auf der Einkaufsseite UND Zwangsrabatt auf der Verkaufsseite) zerstört, danach merken unsere Gesundheitspolitiker irgendwann, dass sie ja gar nicht mehr gebraucht werden und sich selbst gleich mit abgeschafft haben. Dann ziehen sie weiter zum nächsten Ressort.....

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Bananenstaat

von Marc-Richard Lindermeir am 09.02.2024 um 14:20 Uhr

Denk ich an Deutschland in der Nacht,
Dann bin ich um den Schlaf gebracht,
Ich kann nicht mehr die Augen schließen,
Und meine heißen Tränen fließen.

Heinrich Heine wusste es schon immer.

» Auf diesen Kommentar antworten | 5 Antworten

AW: "Banane"

von Holger am 09.02.2024 um 14:51 Uhr

Also für mich ist eher "Banane", wenn man eine gesetzliche Regelung wie die Arzneimittelpreisverordnung meint, durch irgendwelche Tricksereien wie Naturalrabatte (verboten seit 2009), Boni oder eben überzogen hohe Skontosätze zum eigenen Vorteil aushebeln zu können - und dann daraus auch noch versucht, einen Rechtsanspruch darauf herzuleiten.

Für mich gibt es nur die Alternativen:
- entweder freier Markt mit freier Preisbildung auf Einkaufs- UND auf Verkaufsseite (da würde sich der Versandhandel die Hände reiben)
- oder "sozialistische" Vorgabe durch Verordnung. Die ist dann aber bitte auch sklavisch einzuhalten!

Eine Mischform aus beidem kann nicht sinnvoll sein.

AW: Bananenstaat

von Adam am 09.02.2024 um 15:18 Uhr

Was ist denn an 3% Skonto überzogen hoch ? 1-3 % ist normaler Konsens im Handel. 8-10% wären überzogen auf der Skonto Seite. Auf Rabatt Seite wiederum niedrig. Von unseren 3 % Rabatt will ich gar nicht reden. Im zweiten Teil stimme ich Ihnen allerdings zu, wobei ich einen freien Markt bevorzugen würde. Sozialismus haben wir in Deutschland schon versucht. Ging schief.

AW: Skontosätze

von Holger am 09.02.2024 um 16:28 Uhr

Also ich habe natürlich das Gerichtsurteil nicht im Originaltext gelesen, aber der Artikel hier gibt doch wieder, dass Skontosätze ÜBER 3,15% nicht gerechtfertigt seien. Das bedeutet für mich im Umkehrschluss, dass
a) Skontosätze BIS 3,15% okay sind aber es
b) scheinbar vorher deutlich höhere Skontosätze gegeben haben muss.

Und Rabatte darf es bei Rx nicht geben! Weder auf der Verkaufs-, noch auf der Einkaufsseite. Es gilt die AmPrVO!!

Sozialismus will ich auch nicht (wieder - wobei ich alter Wessi bin), deswegen habe ich es ja in Anführungszeichen gesetzt. Aber eine Verordnung, die alle Apotheken zu einheitlichen Abgabe- UND EINKAUFS(!)preisen "zwingt", nenne ich halt hier schalkhaft "sozialistisch".

AW: @Holger wegen Rabatte

von shorafix am 09.02.2024 um 18:24 Uhr

Die Aussage, Rx-Einkaufsrabatte wären unzulässig ist nicht korrekt. Der prozentuale Aufschlag kann für Rabatte vom GH an die Apotheken weitergereicht werden. Daher die 3,15%. Lediglich das Fixum darf nicht rabattiert werden. Ein Skonto bis zu 3,15% wäre also rechtens, insoweit keine weiteren Rabatte gegeben würden. Ein Skonto oder Rabatt + Skonto über 3,15% wäre dagegen unzulässig.

AW: Bananenstaat

von Eimer Langsdorf am 10.02.2024 um 11:39 Uhr

Ach Holger, aus dem KH-Schoss kann man das locker&flockig kommentieren...
Da wurde nichts 'böses' getan. Man hat einen kleinen Rabatt auf die Ware bekommen und für die schnelle Bezahlung ein kleines Skonto. Dass das BGH hier keine Unterscheidung im Sinne des Handels macht, sei es drum. Geschätzt ein Drittel aller Vor-Ort-Apotheken wird dieser Richterspruch das Genick brechen - wenn nicht schnell von Regierungsseite gehandelt wird.
So ist es eben, so scheint es gewollt (siehe SPD franke&dittmar und viele mehr). Die Hollandversender reiben sich die Hände (deren Aktionäre haben das noch nicht einmal 'geblickt') , denn die durften schon immer zu Sonderkonditionen einkaufen. Jetzt wird der 'gleichlange' Speer auf deren Seite noch ein ganzes Stück 'gleichlänger' - Käsestyle, also größer.
Wie läuft es so im KH? Da waren ja früher (?) auch perverse Konditionen möglich - ähnlich wie in Holland. Im OTC Bereich konnte man das Personal auch billigst versorgen. Da musste ja einiges möglich gewesen sein. War dann immer spaßig zu hören, wenn KH-Angestellte prahlten, wie günstig sie einkaufen konnten... Günstiger als unsere rabattierten EK Preise.

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.