ePA, Datennutzung und mehr

Digitalgesetze passieren den Bundesrat

02.02.2024, 13:00 Uhr

Der Bundesrat ist heute zu seiner ersten Sitzung im neuen Jahr zusammengekommen. (Foto: MAGO / Political-Moments)

Der Bundesrat ist heute zu seiner ersten Sitzung im neuen Jahr zusammengekommen. (Foto: MAGO / Political-Moments)


Der Bundesrat hat grünes Licht für zwei Gesetze zur Digitalisierung des Gesundheitswesens gegeben. Dabei geht es unter anderem um die Einrichtung der elektronischen Patientenakte für alle Versicherten sowie weitere Übertragungsmöglichkeiten fürs E-Rezept. Außerdem sollen Apotheken künftig assistierte Telemedizin anbieten können.

Auf der Agenda des Bundesrats vom heutigen Freitag standen unter anderem das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz - DigiG) und das Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten. Das Länderparlament hat für beide Entwürfe grünes Licht gegeben und ist damit der Empfehlung des Gesundheitsausschusses gefolgt, den Vermittlungszuschuss nicht anzurufen. Eine Zustimmungspflicht bestand für beide Gesetzesvorhaben nicht. Sie können nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet werden und treten dann nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

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Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

  • Die elektronische Patientenakte (ePA) wird ab 2025 für alle gesetzlich Versicherten, die dem nicht widersprechen (Opt-out), bereitgestellt. Auch für privat Versicherte gibt es die Möglichkeit einer ePA. Apotheken sollen dabei Versicherten zur Seite stehen, wenn es darum geht, in deren ePA Einsicht zu nehmen oder daraus Daten zu löschen.
  • Erste Anwendung der ePA soll eine vollständige, weitestgehend automatisch erstellte, digitale Medikationsübersicht sein.
  • E-Rezepte können künftig auch über die ePA-Apps der Krankenkassen abgerufen werden.
  • Apotheken können künftig (freiwillig) Maßnahmen der „assistierten Telemedizin“ anbieten. Das kann etwa eine Beratung zu telemedizinischen Leistungen sein oder auch die Durchführung einfacher medizinischer Routineaufgaben, um eine ärztliche telemedizinische Untersuchung zu unterstützen.
  • Ärzten, die ihrer Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung nicht nachweisen, dass sie in der Lage sind, E-Rezepte auszustellen, wird die Vergütung pauschal um ein Prozent gekürzt. Klinikärzte bleiben hingegen noch eine Weile verschont.
  • Kassen sollen künftig AMTS-Prüfungen durchführen und Versicherte bei der Identifikation einer „konkreten Gesundheitsgefährdung“ oder wenn das konkrete Risiko einer Erkrankung oder einer Pflegebedürftigkeit oder das Vorliegen einer Impfindikation identifiziert, informieren dürfen.
  • Gesundheitsdaten sind künftig für gemeinwohlorientierte Zwecke leichter und schneller nutzbar. Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte wird dazu eine zentrale Datenzugangs- und Koordinierungsstelle eingerichtet. Gesetzliche Kranken- und Pflegekassen können ihre Daten künftig stärker nutzen, wenn dies der besseren Versorgung dient, beispielsweise der Arzneimitteltherapiesicherheit, der Erkennung von Krebs- oder seltenen Erkrankungen. Patien*innen können der  Datenfreigabe zu Forschungszwecken aus der ePA widersprechen.

Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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1 Kommentar

Digital Gesetz

von Gregor am 04.02.2024 um 11:39 Uhr

Das ist ja schön, jetzt dürfen die Krankenkassen AMTS Prüfungen durchführen und die Patienten dann verunsichern und informieren. Wir können dann nach Feierabend. Der Krankenkassen versuchen, die Verunsicherung dahingehend zu retten, dass wenigstens die Tabletten gemäß ärztlicher Verordnung weiter genommen werden, bis eine abschließende Klärung durchgeführt wurde. Dafür haben wir jetzt die Aufgabe, die ePA in unseren Apotheken aus zu lesen und stundenlang dem Kunden seine Krankheiten zu erklären und die daraus folgende Therapie. Ich habe nichts von einer Vergütung der oder dergleichen gelesen, daher frage ich mich, warum wir das machen sollen. Das ist doch ursächliche Aufgabe der Ärzte und der Krankenkassen. wir dürfen doch keine Diagnosen stellen, keine Medikamente absetzen und nur die Therapie begleiten, daher frage ich mich, warum wir den Patienten, die ePA überhaupt erklären sollen.
Dieses Gesetz ist vollkommen unausgereift und hat jede Menge handwerkliche Fehler. Daher kann der Bundespräsident das eigentlich nicht unterschreiben. Da wir uns ja aber in einer Bananenrepublik befinden, wird das Gesetz sicherlich so unterschrieben. Mit freundlichen Grüßen und einen karnevalistischen Auftakt in die Saison wünscht Gregor Nelles

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