Gesetze und Verordnungen 2023

Jahresrückblick des BMG

Berlin - 19.12.2023, 11:14 Uhr

Das Bundesministerium für Gesundheit zieht Bilanz für 2023. (Foto: imago-images / Schöning)

Das Bundesministerium für Gesundheit zieht Bilanz für 2023. (Foto: imago-images / Schöning)


Das Bundesgesundheitsministerium zieht Bilanz für das zurückliegende Jahr. Insgesamt sieben Gesetzesentwürfe aus dem BMG wurden im Bundestag beschlossen und 20 Verordnungen verkündet. 

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zieht zum Jahresende Bilanz: Was hat das Haus von Karl Lauterbach (SPD) im Jahr 2023 angestoßen und wurde vom Bundestag verabschiedet? Hier ein Überblick:

Die Zielrichtung des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) verrät bereits der Name. Nachdem sich die Lieferengpässe in den vergangenen Jahren zusehends verschärft hatten, wurde Lauterbach endlich aktiv. Für eine bessere Versorgung mit Kinderarzneimitteln sieht das Gesetz, das Ende Juli in Kraft trat, insbesondere eine Lockerung der Preisregeln vor. Zudem wurden für Apotheken vereinfachte Austauschregeln im Falle eines Engpasses gesetzlich verankert. Weiterhin wurden die Grundlagen gelegt, dass Lieferketten diversifiziert und die EU bzw. die EWR als Standort der Pharmaproduktion ausgebaut werden. Weiterhin sieht das Gesetz erhöhte Bevorratungspflichten für Arzneiproduzenten vor. Wie nachhaltig die Maßnahmen wirklich wirken werden, muss sich noch unter Beweis stellen. 

Zum Jahresende wurden mit den Digitalgesetzen weitere ambitionierte Vorhaben des BMG verabschiedet. Das Digitalgesetz sieht die verbindliche Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle Patient:innen bis 2025 vor, das E-Rezept soll 2024 als Standard etabliert werden. Weiterhin zielt das Gesetz auf den Ausbau der Telematik-Infrastruktur, sowie eine Verstärkung der Cyber-Sicherheit bei digitalen Anwendungen im Gesundheitsbereich. Das am selben Tag beschlossene Gesundheitsdatennutzungsgesetz, zielt unter anderem auf die Schaffung einer Zentralstelle für die Nutzung von Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken.

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Im Doppelpack wurden im Oktober das Pflegestudiumstärkungsgesetz und das Krankenhaustransparenzgesetz im Bundestag beschlossen. Ersteres zielt auf eine Erhöhung der Attraktivität der Pflegeberufe. Dafür werden die bürokratischen Einstiegshürden für ausländische Pflegekräfte gesenkt, beispielsweise bei der Anerkennung von Abschlüssen. Weiterhin sollen Studieninhalte modernisiert, sowie eine Ausbildungsvergütung für Studierende eingeführt werden. Das am selben Tag verabschiedete Krankenhaustransparenzgesetz möchte für Patienten:innen die Transparenz bei der Auswahl von Krankenhäusern erhöhen. Ab Mai 2024 sollen Daten des Instituts für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) vom BMG veröffentlicht werden, die Fallzahlen und Leistungsangebote von Krankenhäusern vergleichbar machen. Das Pflegestudiumstärkungsgesetz enthält überdies eine weitere Flexibilisierung der Substitutionsregeln: Kinderarzneimittel, die auf der Dringlichkeitsliste des BfArM stehen, können auch gegen wirkstoffgleiche Rezepturarzneimittel oder Fertigarzneimittel in einer anderen Darreichungsform ausgetauscht werden.

Im Mai wurde mit dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz ein weiteres Vorhaben des BMG vom Bundestag beschlossen. Dieses sieht eine Erhöhung des Pflegegeldes und der Pflegesachleistungsbeträge vor, sowie eine Erhöhung der Leistungszuschläge für pflegende Angehörige und einen gemeinsamen Jahresbeitrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Bereits im März hatte der Bundestag das Gesetz zur Errichtung einer unabhängigen Patientenberatung verabschiedet. Die Unabhängige Patientenberatung wird als eine Stiftung bürgerlichen Rechts implementiert. Ab dem 1. Januar 2024 soll sie ihre Tätigkeit aufnehmen. Das Gesetz sieht die Schaffung regionaler Informations- und Beratungszentren unter enger Beteiligung der Patientenorganisationen vor. Für die Apotheken war es von Bedeutung, weil mit ihm die Substitutions-Sonderregeln der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung, die am 7. April dieses Jahres ausliefen, bis 31. Juli verlängert wurden.

Ausblick für 2024

Für 2024 stehen weitere Vorhaben auf dem Plan des BMG. Die geplante Krankenhausreform sieht unter anderem eine Entökonomisierung des Krankenhausbetriebes vor. Behandlungszeiten sollen durch weniger Bürokratie verkürzt werden. Auch für die Notdienste möchte das Ministerium im neuen Jahr wichtige Reformen auf den Weg bringen: So ist eine digitale Vernetzung der Rettungsleitstellen und Terminservicestellen geplant, sowie der Aufbau von integrierten Notfallzentren an Krankenhäusern.

Rettungsdienste sollen zukünftig erweitere Kompetenzen bei der Erstversorgung von Patient:innen erhalten, Ersthelfersysteme im öffentlichen Raum sollen mit zusätzlichen digitale Ergänzungstools ausgestattet werden.

In Verbindung mit den im Dezember verabschiedeten Digitalgesetzen sieht das BMG die Einführung eines Medizinforschungsgesetzes vor, welches auf der Grundlage von Patient:innendaten eine erweiterte Grundlage für klinische Studien ermöglichen soll. Weiterhin sollen bürokratische Hürden deutlich gesenkt werden, insbesondere durch die Zentralisierung von Datenschutz-, Ethik- und Strahlenschutzrichtlinien. Studien sollen dadurch deutlich schneller zugelassen werden können.

Durch die geplanten Versorgungsgesetze soll unter anderem die Gründung von Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) erleichtert werden, weiterhin ist die Errichtung von weiteren „Gesundheitskiosken“ geplant. Die ambulante psychotherapeutische Versorgung soll ebenfalls verbessert werden.

Das BMG plant die Gründung einer Bundesagentur für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM), einer selbstständigen Bundesbehörde deren Aufgabenschwerpunkt vor allem in der Verhinderung übertragbarer Krankheiten angesiedelt sein soll. Auch das Ziel der Digitalisierung des Gesundheitswesens wird weiter forciert, dafür ist insbesondere der Ausbau der Gematik zur digitalen Gesundheitsagentur geplant.

Darüber hinaus sind weitere ambitionierte Projekte des BMG in der Warteschleife, vor allem das Cannabisgesetz, sowie das mit Spannung erwartete Gesetz zur Apothekenreform.


Michael Zantke, Redakteur, DAZ
redaktion@daz.online


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