Beschluss der Delegiertenversammlung

Auch Niedersachsen flexibilisiert Öffnungszeiten

28.11.2023, 10:45 Uhr

Bei den Öffnungszeiten werden künftig auch niedersächsische Apotheken flexibler sein. (Foto: Imago Images / CHROMORANGE)

Bei den Öffnungszeiten werden künftig auch niedersächsische Apotheken flexibler sein. (Foto: Imago Images / CHROMORANGE)


Auch Apotheken in Niedersachsen dürfen demnächst ihre Öffnungszeiten flexibler gestalten. Einen entsprechenden Beschluss haben die Delegierten vergangene Woche bei ihrer Kammerversammlung gefasst. Die geänderte Allgemeinverfügung wird noch bekannt gegeben.

Der Personalmangel geht mittlerweile vielerorts so weit, dass Apotheken Probleme haben, die vorgeschriebenen Mindestöffnungszeiten abzudecken. Eine ganze Reihe von Apothekerkammern hat bereits darauf reagiert und die Mindestöffnungszeiten reduziert oder zumindest flexibilisiert. Aktiv geworden sind beispielsweise Sachsen, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein und Westfalen-Lippe, Mecklenburg-Vorpommern sowie Sachsen-Anhalt. So blieb zum Beispiel in Sachsen-Anhalt die Anzahl der Stunden, an denen Apotheken geöffnet haben müssen, gleich. Die Inhaber*innen sind aber freier darin festzulegen, zu welchen Tageszeiten sie dieser Pflicht zur Öffnung nachkommen. In anderen Bundesländern wurden die Mindestöffnungszeiten tatsächlich verkürzt.

Auch die Apothekerkammer Niedersachsen hat nun die Initiative ergriffen. Einer Mitteilung zufolge hat die Kammerversammlung in der vergangene Woche einen entsprechenden Entschluss gefasst. Konkret sieht die neue Regelung eine Mindestöffnungszeit von 30 Stunden in der Woche vor. Dabei müssen die Apotheken montags, dienstags, donnerstags und freitags zwischen 8:00 und 18:30 Uhr mindestens sechs Stunden geöffnet sein. Wie sie diese sechs Stunden auf diesen Zeitraum verteilen, ist den Inhaber*innen freigestellt. Bislang war jeweils eine Öffnung von vormittags und nachmittags für mindestens drei Stunden vorgeschrieben.

Mittwochs und samstags sowie an Feiertagen bleibt es wie bisher bei mindestens drei Stunden im Zeitraum von 08.00 bis 14.00 Uhr. Am 24. Und 31. Dezember gelten die Regelungen für Samstag. Für Apotheken, die ihre Öffnungszeiten nach den neuen Regelungen nicht nur vorübergehend ändern, gibt es eine Anzeigepflicht.

Keine zusätzliche Erleichterung durch Lauterbachs Vorschlag

Damit greifen die Kammern schon seit einer Weile einem Punkt von Lauterbachs Apothekenreform vor. Denn auch dort gibt es den Vorschlag, den Apotheken flexiblere Öffnungszeiten zu ermöglichen, um Personal zu sparen. Da viele Kammern dies aber schon per Allgemeinverfügung umgesetzt haben, sind in diesem Punkt keine weiteren Erleichterungen zu erwarten.


Deutsche Apotheker Zeitung
redaktion@daz.online


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