Ergebnis der DAZ-Umfrage

Verkürzte Öffnungszeiten sind für die Mehrheit ein Thema

Stuttgart - 09.08.2023, 17:50 Uhr

Verkürzt oder verändert: die Öffnungszeiten in vielen Apotheken. (Foto: Imago Images / CHROMORANGE)

Verkürzt oder verändert: die Öffnungszeiten in vielen Apotheken. (Foto: Imago Images / CHROMORANGE)


Der Personalmangel macht den Apotheken schwer zu schaffen. Das geht so weit, dass viele es nicht mehr schaffen, alle Schichten innerhalb der bisherigen Öffnungszeiten zu besetzen. Eine Möglichkeit für Entlastung zu sorgen, ist, die Öffnungszeiten zu verkürzen. Dem Ergebnis unserer Umfrage zufolge ist das tatsächlich für die Mehrheit der DAZ-Leser:innen ein Thema.

Apotheken sind gesetzlich verpflichtet, zu bestimmten Zeiten dienstbereit zu sein. Viele Apotheken haben aber mittlerweile Probleme, für all diese Zeiten ausreichend Personal bereitzustellen. Um für etwas Entlastung zu sorgen, haben einige Kammern die Mindestöffnungszeiten daher mittlerweile flexibilisiert oder gar verkürzt. Aktiv geworden sind beispielsweise Sachsen, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein und Westfalen-Lippe, Mecklenburg-Vorpommern sowie Sachsen-Anhalt. So blieb zum Beispiel in Sachsen-Anhalt die Anzahl der Stunden, an denen Apotheken geöffnet haben müssen, gleich. Die Inhaber:innen sind aber freier darin festzulegen, zu welchen Tageszeiten sie dieser Pflicht zur Öffnung nachkommen. In anderen Bundesländern wurden die Mindestöffnungszeiten tatsächlich verkürzt.

Dass verkürzte Öffnungszeiten nicht nur an den Schreibtischen in den Kammergeschäftsstellen ein Thema sind, sondern auch in der Realität, zeigt das Ergebnis unserer nicht repräsentative Umfrage. Der zufolge haben 33 Prozent der insgesamt 793 Teilnehmenden ihre Öffnungszeiten innerhalb des vergangenen Jahres verkürzt, 9 Prozent haben dies bereits vorher schon getan und beibehalten. 8 Prozent haben aktuell noch nicht verkürzt, haben es aber vor. 19 Prozent der Befragten haben immerhin schon mal darüber nachgedacht, die Öffnungszeiten zu verkürzen. Bei lediglich 32 Prozent spielt das Verkürzen der Öffnungszeiten derzeit keine Rolle.

Das Ergebnis deutet darauf hin, dass auch in Kammerbezirken, in denen die Mindestöffnungszeiten nicht erst kürzlich angepasst wurden, etliche Kolleg:innen ihre Öffnungszeiten an den Randzeiten zusammenstreichen – dann hat womöglich auch die Center-Apotheker nicht mehr bis 20 Uhr geöffnet – oder zu anderen Zeiten schließen. Letzteres ist auch dann möglich, wenn die Apotheke eigentlich laut Apothekenbetriebsordnung offen sein muss, sofern die Aufsichtsbehörde zustimmt.

Eine Frage, die sich natürlich aufdrängt, ist die nach den betriebswirtschaftlichen Folgen der verkürzten Öffnungszeiten. Damit hat sich DAZ-Redakteur Dr. Thomas Müller-Bohn befasst. Seine Analyse finden Sie hier.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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