Neue Allgemeinverfügung

Auch Mecklenburg-Vorpommern passt Mindestöffnungszeiten für Apotheken an

Berlin/Süsel - 07.07.2023, 12:15 Uhr

Apotheken in Mecklenburg-Vorpommern erhalten jetzt mehr Spielraum bei der Gestaltung ihrer Öffnungs- und Schließzeiten als bisher. (Foto: DAZ/Schelbert)

Apotheken in Mecklenburg-Vorpommern erhalten jetzt mehr Spielraum bei der Gestaltung ihrer Öffnungs- und Schließzeiten als bisher. (Foto: DAZ/Schelbert)


Nach Sachsen, Brandenburg, Rheinland-Pfalz und den Schwesterkammern in Nordrhein-Westfalen schraubt nun die nächste Apothekerkammer die Mindestöffnungszeiten für Apotheken herunter: Auch in Mecklenburg-Vorpommern können die Offizinen ihre Öffnungszeiten jetzt flexibler gestalten als bisher. Hintergrund ist insbesondere der pharmazeutische Fachkräftemangel im Bundesland.

Es scheint, als sei eine Welle ins Rollen geraten: Immer mehr Apothekerkammern passen die Mindestöffnungszeiten für Apotheken an – nun reiht sich auch Mecklenburg-Vorpommern ein. Öffnen müssen die Apotheken nach den Vorgaben einer neuen Allgemeinverfügung zur Dienstbereitschaft nur noch mindestens 21 Stunden pro Woche, sofern sie nicht zum Notdienst eingeteilt sind. Eine entsprechende Änderung hat die Kammerversammlung der AK Mecklenburg-Vorpommern am 5. Juli in Schwerin beschlossen.

Konkret haben sich die Apotheken demnach regulär werktags zwischen 9 und 12 Uhr sowie zwischen 15 und 17 Uhr dienstbereit zu halten, an Samstagen überdies von 9 bis 12 Uhr. Das macht 28 Stunden pro Woche – allerdings dürfen die Apotheken zudem an zwei Nachmittagen pro Woche zusätzlich geschlossen bleiben sowie samstags, ohne dass dafür eine Genehmigung der Kammer erforderlich wird. Will eine Inhaberin oder ein Inhaber davon Gebrauch machen, gilt lediglich eine Anzeigepflicht. Eine Einschränkung gibt die Kammer jedoch vor: Schließt die Apotheke am Freitagnachmittag, muss sie samstags öffnen. Reizt eine Apotheke diese Möglichkeiten aus, ergibt das unter dem Strich 21 Stunden Öffnungszeit pro Woche, Notdienste ausgenommen.

Reaktion auf Personalmangel und sich verändernde Rahmenbedingungen

Die wesentlichen Änderungen gegenüber der bisherigen Regelung in Mecklenburg-Vorpommern sind die Schließungsmöglichkeit um 17 Uhr statt um 18 Uhr und die Möglichkeit, an zwei Nachmittagen statt einem zu schließen. Der Hintergrund für diese Änderung liegt in der Verfügbarkeit des Personals. Kammergeschäftsführer Bernd Stahlhacke erläuterte gegenüber der DAZ, dass dies zwei Aspekte betrifft. Einerseits fehle Personal, andererseits könne das vorhandene Personal nur begrenzt eingesetzt werden, weil die Rahmenbedingungen wegbrechen. Die Öffnungszeiten der Kinderbetreuung würden vielerorts verkürzt. Nach 17 Uhr sei ein Kind praktisch nicht mehr unterzubringen. Außerdem gebe es für den Heimweg abends oft keinen Bus mehr.

Bei der neuen Allgemeinverfügung gehe es darum, das vorhandene Personal effektiv einzusetzen, also zu den Zeiten mit dem größten Bedarf. „Wir hoffen, dass wir den Kollegen entgegenkommen können“, erklärte Stahlhacke. Die neue Allgemeinverfügung gilt zunächst für zwei Jahre. In dieser Zeit soll geprüft werden, ob es Beschwerden dagegen gibt. Wenn sich die neue Regelung bewährt, soll sie bestehen bleiben.


Christina Grünberg, Apothekerin, Redakteurin DAZ (gbg)
cgruenberg@daz.online


Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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