Countdown zum Stichtag 1. Januar 2024

Drei Millionen E-Rezepte eingelöst

Berlin - 28.08.2023, 12:45 Uhr

Die Möglichkeit, E-Rezepte über die eGK abzurufen, verleiht den digitalen Verordnungen einen Schub. (Foto: ABDA)

Die Möglichkeit, E-Rezepte über die eGK abzurufen, verleiht den digitalen Verordnungen einen Schub. (Foto: ABDA)


In gut vier Monaten wird das E-Rezept für (Zahn-)Arztpraxen Pflicht. Nach und nach kommt Bewegung in die Zahl der digitalen Verordnungen. Das zeigt das TI-Dashboard der Gematik: Drei Millionen E-Rezepte wurden mittlerweile eingelöst. Bei den Ersatzkassen freut man sich und glaubt, dass ein künftiger Abruf von E-Rezepten über Kassen-Apps zusätzlichen Schub bringt. Derweil bemühen sich KBV und KVen, die Ärzteschaft vorzubereiten.

In gut vier Monaten müssen Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte fit für das E-Rezept sein. Geht es nach der Ampelregierung, steht bald der 1. Januar 2024 als neuer Stichtag für die verpflichtende Anwendung im Gesetz. Noch ist in § 360 Sozialgesetzbuch V (SGB V) zu lesen, dass die Praxen seit 1. Januar 2022 elektronische Verordnungen für verschreibungspflichtige Arzneimittel ausstellen müssen – soweit technisch möglich. Das klappte bekanntlich nicht, daher soll das Datum mit dem Digitalgesetz, das derzeit als Referentenentwurf vorliegt, geändert werden. Bis dahin sind alle Beteiligten aufgerufen, sich vorzubereiten. 

Der Gesetzentwurf sieht nicht nur weitere Informationspflichten für die Kassen(zahn)ärztliche Bundesvereinigung vor – sondern auch eine 1-prozentige Honorarkürzung für Vertragsärztinnen und -ärzte, die gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) künftig nicht nachweisen können, dass sie E-Rezept-fit sind.

Einen spürbaren Schub bekommt das E-Rezept derzeit bereits vom neuen Einlöseweg über die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Dieser steht seit 1. Juli bereit. Knapp zwei Monate später wurde nun die Drei-Millionen-Marke an eingelösten elektronischen Verordnungen geknackt. Auch wenn diese dem Gematik-TI-Dashboard zu entnehmende Zahl angesichts von jährlich rund 450 Millionen eingelösten GKV-Rezepten noch bescheiden ist: Der Trend geht nach oben. Der Verband der Ersatzkassen (vdek) weist in einer aktuellen Mitteilung darauf hin, dass im Juni knapp 250.000 und im Juli bereits fast 350.000 E-Rezepte eingelöst wurden. Im August sind es bislang schon mehr als 450.000. Auch der Schritt von zwei auf drei Millionen eingelöste E-Rezepte dauerte „nur noch“ knapp zwölf Wochen. Zwischen dem millionsten und zweimillionsten E-Rezept lagen noch 20 Wochen.

Kommt jetzt auch der Durchbruch für die Mehrfachverordnung?

„Das E-Rezept ist ein wichtiger Schritt im Digitalisierungsprozess des Gesundheitswesens, der nur gelingen kann, wenn die Versicherten unkompliziert von den Neuerungen profitieren“, kommentiert vdek-Chefin Ulrike Elsner. Das Einlösen von E-Rezepten mit der eGK gehe hier mit gutem Beispiel voran. Schließlich verfügen alle Versicherten über eine eGK – und mehr brauchen sie nicht, um ihr E-Rezept in der Apotheke einzulösen. 

Als weiteren Vorteil stellt Elsner die Möglichkeit heraus, Folgerezepte ausstellen zu können: „Das spart Zeit und Aufwand und ist besonders für chronisch kranke Menschen, die eine fortlaufende Arzneimitteltherapie benötigen, eine große Erleichterung.“ Rein theoretisch können Ärztinnen und Ärzte schon seit Frühjahr 2020 beim Ausstellen eines Rezepts vermerken, dass der oder die Versicherte das verordnete, kontinuierlich benötigte Medikament insgesamt bis zu viermal innerhalb eines Jahres in einer Apotheke beziehen darf, ohne eine weitere Verschreibung vorlegen zu müssen (§ 31 Abs. 1b SGB V). Die praktische Umsetzung hat jedoch bis April dieses Jahres gedauert – man wartete aufs E-Rezept.

vdek freut sich auf Abruf via Kassen-App

Elsner begrüßt überdies den Plan, E-Rezepte in die elektronische Patientenakte (ePA) zu integrieren. „Dass E-Rezepte auch über die ePA-Apps der Krankenkassen abrufbar sein sollen, ist eine weitere wichtige Maßnahme, das E-Rezept flächendeckend in die Versorgung zu bringen“, so Elsner. Die ABDA hat hingegen bereits deutlich gemacht, dass sie von solchen Parallelwegen nichts hält. Die vdek-Chefin betont jedoch: „Das langfristige Ziel ist, die ePA als einen zentralen Ablageort für Gesundheitsdaten zu etablieren. Das Digitalgesetz stellt hier die richtigen Weichen.“

Derweil informiert die KBV verstärkt rund ums E-Rezept. Mancherorts starten KVen nochmals Pilotprojekte. So bietet etwa die KV Baden-Württemberg (KVBW) im Main-Tauber-Kreis Arztpraxen und Apotheken in der Region die Möglichkeit, das Verfahren zu testen. Auch der Landesapothekerverband Baden-Württemberg macht mit. „Dabei werden die Projektteilnehmer von unserem KVBW-E-Rezept-Team aktiv unterstützt und begleitet“, erklärt KVBW-Vorstandsvorsitzender Karsten Braun das Engagement.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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