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E-Rezept via eGK – was Apothekenteams wissen müssen

Stuttgart - 07.07.2023, 17:50 Uhr

Sind die Rezepte auf der Gesundheitskarte gespeichert, oder nicht? (Foto: ABDA)

Sind die Rezepte auf der Gesundheitskarte gespeichert, oder nicht? (Foto: ABDA)


Seit kurzem können E-Rezepte mittels der elektronischen Gesundheitskarte abgerufen werden. Allerdings gibt es hierzu noch viele Fragen. Wir geben Antworten auf die dringlichsten.

Mit PIN, ohne PIN, muss die Praxis etwas Besonderes machen oder brauchen die Apotheken spezielle Terminals? Rund um den E-Rezept-Abruf via eGK ist noch vieles unklar. So kommunizieren selbst Kassenärztliche Vereinigungen, dass Arztpraxen technisch nicht in der Lage seien, ein E-Rezept über die Versichertenkarte der Krankenkasse auszustellen. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten:

Brauchen Versicherte für den E-Rezept-Abruf via eGK eine PIN?

Das Einlösen von E-Rezepten per Gesundheitskarte funktioniert ohne Eingabe einer PIN. Versicherte benötigen nur ihre Karte, die muss auch nicht NFC-fähig sein. Eine PIN und eine NFC-fähige Gesundheitskarte benötigt man nur für die Nutzung der E-Rezept-App in vollem Umfang.

Ist es möglich, für andere Personen E-Rezepte mit der elektronischen Gesundheitskarte einzulösen?

Ja, das ist explizit so vorgesehen. Mit aus diesem Grund wurde auf die PIN-Eingabe verzichtet.

Können alle Apotheken bereits E-Rezepte per Gesundheitskarte einlösen?

Damit eine Apotheke E-Rezepte über die eGK abrufen kann, sind ein Update der Apothekensoftware und ein Kartenterminal zum Stecken der Karte am Handverkaufstisch nötig. Eine Reihe von Apotheken erfüllt dies bereits – je nach Softwareanbieter. Bis Ende Juli 2023 soll ein Großteil der Apotheken in Deutschland bereit sein. Bereits seit September 2022 sind jedoch bundesweit alle Apotheken in der Lage, E-Rezepte über die E-Rezept-App oder den Papierausdruck des Token einzulösen.

Braucht die Apotheke ein spezielles Kartenlesegerät?

Die üblichen E-Health-Terminals sind auch zum Lesen der eGK geeignet. Wenn Patient:innen die Karte selbst stecken sollen, müssen sie entsprechend platziert sein. Aus Arztpraxen sind sie es aber auch gewöhnt, die Karte aus der Hand zu geben.

Muss die Karte für den E-Rezept-Abruf physisch im Kartenleser stecken oder ist auch Abruf zum Beispiel über die Versichertennummer möglich?

Die Karte muss im Leser stecken. Bei der ersten geplanten Variante des E-Rezept-Abrufs via eGK wäre ein E-Rezept-Abruf auch möglich gewesen, ohne dass die Karte nachweisbar in der Apotheke ist. Dies wurde aber vom Bundesdatenschützer gekippt.

Ändert sich für die Apotheken etwas am Verfahren des E-Rezept-Abrufs durch den neuen Einlöseweg?

Das Verfahren ändert sich nur ganz zu Beginn, weil die Karte gesteckt werden muss, um das E-Rezept abzurufen. Wie das bei den jeweiligen Anbietern gelöst, lesen Sie hier. Alle weiteren Schritte laufen ab wie bei den anderen Einlöseverfahren.

Können alle Arztpraxen über die Versichertenkarte E-Rezepte ausstellen?

Für die Arztpraxen spielt der Einlöseweg keine Rolle. Das heißt, wenn Arztpraxen grundsätzlich in der Lage sind, E-Rezepte auszustellen, können diese auch mittels eGK eingelöst werden, ebenso wie über die App oder den Papierausdruck, den die Praxis erstellt.

Sind die Rezepte auf der Karte gespeichert?

Nein. Die E-Rezepte werden unabhängig vom Einlöseverfahren in den Fachdienst hochgeladen. Die Karte dient als Schlüssel, sie dort abzurufen.

Einem aktuellen Gesetzentwurf zufolge sollen auch Daten, die aktuell noch auf der Karte sind, wie der Medikationsplan, dort nicht mehr sein, sondern in die elektronische Patientenakte überführt werden.

Die Karte geht verloren – kann der Finder damit E-Rezepte einlösen?

Ja, kann er. Ebenso wie ein verlorenes Rezept problemlos eingelöst werden kann. Während ein verlorenes Papierrezept weg ist, kann das E-Rezept über andere Wege eingelöst werden. Es befindet sich ja nicht auf der Karte. Die Karte sollte allerdings so schnell wie möglich gesperrt werden, um Missbrauch zu vermeiden.

Muss die Karte in der (Zahn-)Arztpraxis gesteckt sein, damit E-Rezept erstellt werden kann?

Muss sie nicht. E-Rezepte können auch aus der Ferne (z. B. in einer Videosprechstunde) ausgestellt werden, weil sie nicht auf der Gesundheitskarte gespeichert werden, sondern im Fachdienst.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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