Kabinettsbeschluss zum Lieferengpass-Gesetz erwartet

„Bürokratiemonster ohne Patientennutzen“ – Arnold fordert Nachbesserungen am ALBVVG

Berlin - 28.03.2023, 11:30 Uhr

ABDA-Vize Mathias Arnold ist mit dem Entwurf eines Lieferengpass-Gesetzes alles andere als zufrieden. (Foto: DAZ / Schelbert)

ABDA-Vize Mathias Arnold ist mit dem Entwurf eines Lieferengpass-Gesetzes alles andere als zufrieden. (Foto: DAZ / Schelbert)


Am morgigen Mittwoch soll das Bundeskabinett über eine Beschlussvorlage zum Entwurf für ein Lieferengpass-Gesetz entscheiden. Anlässlich dieses Termins fordert ABDA-Vize Mathias Arnold, die geplanten Regelungen nochmals zu überdenken – denn für die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit Arzneimitteln würde der Gesetzentwurf einen Rückschritt bedeuten.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will mit seinem Entwurf eines Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) hierzulande die Versorgung der Menschen mit Medikamenten sicherstellen. Doch aus Sicht der Apothekerschaft verfehlt das geplante Lieferengpass-Gesetz sein Ziel. Denn unter anderem wird der Handlungsspielraum für das pharmazeutische Personal bei der Rezeptbelieferung im Vergleich zu den aktuellen Regelungen deutlich beschnitten.

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Am morgigen Mittwoch will Lauterbach seinen Entwurf nun dem Bundeskabinett vorlegen. ABDA-Vizepräsident Mathias Arnold betont mit Blick auf diesen Termin erneut: „Lieferengpässe bei Arzneimitteln können die Versorgung der Bevölkerung leider auch in Zukunft massiv gefährden. Die Apotheken sind die einzigen Orte, wo Millionen Patientinnen und Patienten trotz fehlender Medikamente kompetent, schnell und sicher versorgt werden können. Dazu brauchen die Apotheken jedoch Handlungsfreiheit und Flexibilität, um beim Einlösen eines Rezeptes ein vorrätiges Ersatzmedikament abzugeben, statt den Patienten oder die Patientin tagelang zu vertrösten oder für ein neues Rezept zur Arztpraxis zurückzuschicken.“

Erleichterte Abgaberegeln zunächst verlängert

Zum Hintergrund: Mit dem ALBVVG sollen die erleichterten Abgaberegeln aus der Pandemie nach aktuellem Stand nur noch in Fällen greifen, in denen das BfArM bereits einen Lieferengpass für das betreffende Medikament festgestellt und diesen in einer speziellen, neu zu schaffenden Liste vermerkt hat. Zuletzt hatte der Deutsche Bundestag die erweiterten Austauschregeln mit dem UPD-Gesetz generell bis Ende Juli 2023 verlängert, um eine Lücke zwischen dem Auslaufen der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung und dem Inkrafttreten des ALBVVG zu überbrücken.

„Apotheken kaputtsparen? Mit uns nicht!“

Das bislang vom Bundesgesundheitsminister vorgelegte Lieferengpass-Gesetz sorgt aus Arnolds Sicht in den Apotheken „für ein Bürokratiemonster ohne Patientennutzen“, bemängelt er laut ABDA-Newsroom. „Das Bundeskabinett muss jetzt handeln, um die Arzneimittelversorgung für Millionen Menschen langfristig sicherzustellen. Bevor der ALBVVG-Kabinettsentwurf zum Bundestag geht, müssen der pharmazeutische Handlungsspielraum der Apotheken bei der Auswahl von Ersatzmedikamenten erweitert und ein angemessener Engpass-Ausgleich als Honorar für den personellen Mehraufwand manifestiert werden.“

Die Patientinnen und Patienten in Deutschland brauchen Arnold zufolge eine schnelle, unbürokratische und sichere Versorgung mit Arzneimitteln. Um dies zu sichern, brauchen demnach die Apotheken, ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Planungssicherheit und eine faire Honorierung ihrer Leistungen. „Wir werden deshalb die Gesundheitspolitik mit Protesten und Aktionen wachrütteln“, kündigt der ABDA-Vize an. „Apotheken kaputtsparen? Mit uns nicht!“. Bundesweit geht die ABDA laut Newsroom-Eintrag von etwa 20 Millionen verordneten, aber nicht verfügbaren Arzneimitteln pro Jahr aus.

Apothekenexperten für Verlängerung der flexiblen Austauschregeln

Die Apothekerschaft darf sich wohl berechtige Hoffnungen machen, dass sich spätestens im parlamentarischen Verfahren in diesem Punkt noch etwas bewegen wird. Denn zumindest die Apothekenexperten der Bundestagsfraktionen von SPD und FDP scheinen sich einig zu sein, dass die Beinfreiheit für Apotheken erhalten bleiben muss. Sowohl Dirk Heidenblut (SPD) als auch Lars Lindemann (FDP) stellten in Gesprächen mit der DAZ klar, die erleichterten Abgaberegeln entfristen zu wollen.


Christina Grünberg, Apothekerin, Redakteurin DAZ (gbg)
cgruenberg@daz.online


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1 Kommentar

Bock zum Gärtner gemacht!

von Dr. Radman am 28.03.2023 um 12:03 Uhr

Gerade, die beiden, die im Bild dargestellt sind, sind sie für die Apothekerschaft weiß Gott keinen Zugewinn. Die katastrophalen Verhältnisse haben sie mitverursacht. Sind sind Teil des Problems und sollten sie schleunigst den Vorstand räumen.

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