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Sächsische Landesapothekerkammer
Sachsen setzt weiter auf flexible Öffnungszeiten
Dresden - 11.11.2022, 14:45 Uhr

Auch in Sachsen schließen Apotheken – zugleich fehlt Personal. Flexiblere Öffnungszeiten sollen helfen. (Foto: IMAGO / Daniel Schäfer)
Die Kammerversammlung der Sächsischen Landesapothekerkammer hat grünes Licht für eine neue Allgemeinverfügung zu den Öffnungszeiten gegeben: Ab 1. Dezember wird die Mindestöffnungszeit der öffentlichen Apotheken an Werktagen wieder bei sechs Stunden liegen. Ansonsten wird die Flexibilität der Corona-Allgemeinverfügung beibehalten. Für Friedemann Schmidt war es die letzte Kammerversammlung als Präsident.
Die Amtszeit von Friedemann Schmidt als Präsident der Sächsischen Landesapothekerkammer (SLAK) neigt sich ihrem Ende zu. Im nächsten Jahr wird ein neuer Vorstand gewählt, die konstituierende Sitzung ist für den 1. Juli 2023 festgelegt. Schon bei der letzten Wahl 2019 hatte Schmidt seinen Rückzug angekündigt – am gestrigen Donnerstag bestritt er nun die letzte Kammerversammlung als Präsident.
Schmidt gab zunächst einen Überblick über die Entwicklung einiger wichtiger Kennzahlen in dieser Amtsperiode. So stieg die Zahl der Kammermitglieder seit 2019 um rund 200 – auf nunmehr 3.557. Für den früheren ABDA-Präsidenten ist dies ein Zeichen, dass der Apothekerberuf noch immer attraktiv ist. Allerdings: Rückläufig ist die Zahl der Inhaber:innen,
Selbstständigkeit ist keine Selbstverständlichkeit mehr. Diese Entwicklung sei keine Besonderheit in Sachsen und überdies in allen Freien Berufen zu beobachten, erklärte Schmidt, der mittlerweile Präsident des Bundesverbands der Freien Berufe ist. Auch wenn es immer mehr Filialen gibt, muss Sachsen seit 2019 den Verlust von rund 40 Apotheken wegstecken – und bis zum Jahresende werden noch weitere Betriebe dazu kommen. 963 Apotheken zählte der Freistaat Ende Oktober 2022. Lange sei Sachsen eine „Insel der Seligen“ gewesen, was dieses Problem betrifft – doch damit ist es nun vorbei. Und zu Schmidts Bedauern gibt es hierfür in der Landespolitik noch kein Problembewusstsein.
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Insgesamt sieht Schmidt seine letzte Amtszeit positiv: In der Pandemie hätten sich die Apotheken als anpassungsfähig erwiesen und gezeigt, was sie können. Politisch seien sie zunächst von regulatorischen Eingriffen verschont geblieben. Im Gegenteil – die Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der Apotheken wurde sogar gefördert. Die honorierten pharmazeutischen Dienstleistungen wurden eingeführt, einige der Pandemie-Sonderregeln in die Regelversorgung überführt und das Impfen ermöglicht.
Dieser „gesetzgeberische Dreischritt“ habe, was die Professionalität und Zukunftsfähigkeit des Berufs angeht, wahrscheinlich den größten Fortschritt seit 2012 gebracht – damals wurde die klinische Pharmazie in die Approbationsordnung eingeführt. Am Ziel sei man damit aber noch nicht, so Schmidt. Insbesondere die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen müssten jetzt besser werden. Ein besonderer Wermutstropfen sei, dass man die jetzt noch beschlossene Belastung durch den erhöhten Kassenabschlag nicht habe verhindern können. Dennoch sieht der SLAK-Präsident in der Gesamtbilanz die „enormen Fortschritte“ überwiegen.
Donner: Pharmazeutische Dienstleistungen nutzen!
Auch SLAK-Vize Göran Donner blickte auf diese positiven Entwicklungen in den vergangenen vier Jahren. Was die pharmazeutischen Dienstleistungen angeht, erinnerte er an das ARMIN-Projekt in Sachsen und Thüringen, das diesen den Weg bereitet hat. Er appellierte an die Kolleginnen und Kollegen, in die pharmazeutischen Dienstleistungen einzusteigen und dafür zu sorgen, dass das Projekt zum Erfolg wird. Für die teils harsche Kritik von Ärztefunktionären hat Donner keinerlei Verständnis: Es gehe doch nicht darum, die ärztlichen Kollegen zu kontrollieren, sondern etwas für die Patienten zu tun – wie könne man gegen etwas sein, das zum Patientenwohl eingeführt wurde?
Neue Allgemeinverfügung zu Öffnungszeiten
Im Laufe der Versammlung wurde überdies ein wichtiger Beschluss zu den künftigen Öffnungszeiten der sächsischen Apotheken getroffen: Die Kammerversammlung stellte sich hinter die Pläne der Geschäftsstelle, die Ende November auslaufende Allgemeinverfügung anzupassen und nicht auf jene zurückzufallen, die vor der Corona-Pandemie galt. Die in der Pandemie eingeführte Mindestöffnungszeit von vier Stunden an Werktagen wird aber auf sechs Stunden erhöht. Wie genau die Apotheke diese verteilt, kann sie jedoch selbst bestimmen – vorgegeben ist nur, dass es zwischen 8 und 18 Uhr sein muss. Samstags, Heiligabend und Silvester müssen es weiterhin drei zusammenhängende Stunden zwischen 9 und 14 Uhr sein. Längere Öffnungszeiten sind immer möglich.

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Dem Beschluss vorausgegangen waren schon in den vorigen Kammerversammlungen lange Diskussionen. SLAK-Vorstand Daniel Mädler warb allerdings nochmals für diesen von der Geschäftsstelle vorgelegten Plan. Dass er Chancen wie Risiken mit sich bringe, sei klar. Man habe andere Vorschläge gewissenhaft geprüft. Etwa den, die Regelung nur ländlichen Apotheken anzubieten. Doch dies würde nicht nur Probleme bringen, weil es keine klare Definition für Apotheken im ländlichen Raum gebe – es würde auch dem Sinn der Allgemeinverfügung zuwiderlaufen, die schließlich für alle Apotheken gilt.
Besser Teilzeit-Apotheke als Vollzeit-Pickup
Die Kammer verspricht sich von der neuen Regelung vor allem mehr Flexibilität für Apotheken, die unter Personalmangel leiden. Friedemann Schmidt betonte: Für die Patienten ist eine Teilzeit-Apotheke immer besser als eine Vollzeit-Pickup- oder -Rezeptsammelstelle.
2 Kommentare
Wenn jeder jeden kontrolliert ist doch jedem geholfen
von Dr. House am 12.11.2022 um 8:50 Uhr
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u.a. Selbstständigkeit ist KEINE Selbstverständlichkeit
von Hans Gerhard Christoph am 11.11.2022 um 15:57 Uhr
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