DAZ aktuell

„Keiner, der in der Lage ist, das besser zu machen!“

Friedemann Schmidt bleibt Präsident der Sächsischen Landesapothekerkammer

DRESDEN (du) | Die Kammerversammlung der Sächsischen Landesapothekerkammer hat im Rahmen ihrer konstituierenden Sitzung das Führungsduo Friedemann Schmidt (Präsident) und Göran Donner (Vizepräsident) wiedergewählt. Besondere Rückenstärkung erfuhr Kammerpräsident Friedemann Schmidt. Er erhielt mit 36 von 36 Stimmen und damit mit 100 Prozent sein nach eigenen Worten bestes Ergebnis. Und: Für Sachsen wurden höhere Vorstandsvergütungen beschlossen.

Vor der Wahl des Vorstands hatte Thomas Dittrich, Vorsitzender des Landesapothekerverbands Sachsen, in einem sehr emotionalen Plädoyer für die Wiederwahl von Friedemann Schmidt als Kammerpräsident der Sächsischen Landesapothekerkammer geworben: Friedemann Schmidt sei gut vernetzt und ein angesehener Gesprächspartner, dem zugehört werde. Darüber hinaus lobte er seine analytischen und strategischen Fähigkeiten: Friedemann Schmidt sei in der Lage, Entscheidungen von langfristiger Tragweite zu treffen, ohne in seinem Wunschdenken verfangen zu bleiben.

Foto: SLAK / Böhme Frauenstein
Der neu gewählte Vorstand der Sächsischen Landesapothekerkammer (SLAK).

Kritik an Rücktrittsforderungen

Öffentliche Rücktrittsforderungen machen Dittrich nicht nur traurig. Er empfindet sie auch als stillos. Friedemann Schmidt setze sich vehement für eine langfristige Zukunft der inhabergeführten Apotheker ein. Er kenne niemanden, der in der Lage ist, das besser zu machen.

Friedemann Schmidt selbst möchte, gerade vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden politischen Veränderungen im Freistaat Sachsen, die gute Arbeit der Landesapothekerkammer fortsetzen und sich den daraus erwachsenden Herausforderungen mit seiner berufspolitischen Erfahrung stellen. Das kann er nun zusammen mit seinem Wunschpartner für das Vizepräsidentenamt, Göran Donner, in Angriff nehmen. Unterstützt wird das Duo von einem neunköpfigen Vorstands­team bestehend aus Torsten Spenke, Dr. Maike Fedders, Dr. Holger Herold, Daniel Mädler, Dr. Matthias Wegener, Heike Senf, Claudia Sehmisch, Birgit Schleicher und Maret Hoffmann.

„Wir sind stark genug!“

In seiner Rede zur politischen Situation versuchte Schmidt, die Lage nicht zu beschönigen. Jetzt zu sagen, es ist noch immer gut gegangen, würde der Dramatik des Umbruchs nicht gerecht. Aber er zeigte sich auch optimistisch und forderte dazu auf, die Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen und sich auf die eigenen Stärken zu besinnen. „Wir sind der Politik nicht ausgeliefert, wir sind stark genug, gute Lösungen zu finden!“, so sein Credo. Für Sachsen müsse allerdings die Frage geklärt werden, ob es einheitliche Lösungen für Stadt und Land gibt.

Problem Nachwuchsmangel

Eine ganz zentrale Frage, die sich wie ein roter Faden durch die konstituierende Sitzung der Kammer zog, war die, wie ausreichend Nachwuchs, insbesondere für die Apotheken auf dem Land, gewonnen werden kann. Für Schmidt ist der Nachwuchsmangel das am stärksten belastende Thema, und er wundert sich, dass das nicht viel deutlicher thematisiert wird. Nachwuchs werde aufgrund des altersbedingten Ausscheidens vieler Apothekerinnen und Apotheker überall benötigt: für die Sicherung der inhabergeführten Apotheken, die das Rückgrat der flächendeckenden Arzneimittelversorgung in Sachsen bilden, aber auch für die Krankenhausapotheken und die pharmazeutische Industrie. Ein Lösungsansatz, der im Rahmen der Kammerversammlung zur Sprache kam, ist die Ausweitung der Kapazität der Pharmazie an der Universität Leipzig, nach Möglichkeit mit einem Bonusprogramm für sächsische Landeskinder. Zurzeit stehen nach einem Bericht von Prof. Dr. Michaela Schulz-Siegmund vom Institut für Pharmazie der Universität Leipzig pro Jahr 49 Studienplätze zur Verfügung. Eine Aufstockung ist ihrer Ansicht nach durchaus machbar. Sollte wie in Niedersachsen auch in Sachsen der Apotheker auf Station Pflicht werden, dann wird der Bedarf an Stationsapothekern in Sachsen steigen. Im Raum stehen Zahlen zwischen 40 und 60 zusätzlichen Stellen, also etwa einer Jahrgangsstärke der Pharmaziestudium-Absolventen. Da es sich um ein für junge Apotheker sehr attraktives Berufsfeld handelt, wird der interne Konkurrenzkampf um die Approbierten zwischen Krankenhaus und den Vor-Ort-Apotheken härter. Es wird befürchtet, dass so vor allem auf dem Land noch weniger Personal zur Verfügung stehen wird.

Letzte Amtszeit

Auch für die Sächsische Landesapothekerkammer ist der Generationenwechsel eine wichtige Herausforderung. Diesen möchte Schmidt geordnet herbeiführen, denn er kündigte an, dass dies nun seine letzte Amtszeit sein werde. Vor diesem Hintergrund war auch der Tagesordnungspunkt „Änderung der Entschädigungsordnung“ zu sehen. Der Änderungsantrag, die zu entschädigende Zeit eines Vorstandsmitglieds auf zehn Stunden pro Tag mit einem Stundensatz von 40 Euro zu erhöhen und die des Vorstands von vier auf acht Stunden pro Monat, wurde mit einer Stimme Enthaltung angenommen.

Finanzielle Verluste begrenzen

Schmidt betonte, dass damit keine Quelle für Einkünfte des Vorstands erschlossen werde. So könnten lediglich finanzielle Verluste begrenzt werden, die aus der ehrenamtlichen Tätigkeit entstehen. Denn es müssten langfristig Vertretungen organisiert und entsprechend honoriert werden. Ihm ist es ein großes Anliegen, dass die ehrenamtliche Tätigkeit so ausgestaltet wird, dass jeder und damit auch die jüngeren, noch nicht so gut situierten Kollegen in der Lage sind, mitzuwirken. Insgesamt wurden die zusätzlichen Kosten auf rund 33.000 Euro beziffert, eine Summe die durch den Haushalt gedeckt sei und keine Erhöhung der Kammerbeiträge erforderlich machen soll. Schmidt erklärte, dass er Sachsen mit dieser Entscheidung als „Vorreiter“ sehe.

Auch auf ABDA-Ebene möchte Schmidt in seiner Funktion als ABDA-Präsident die Aufwandsentschädigungen für einige Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands erhöhen, zu denen er nach Informationen von DAZ.online allerdings nicht zählt. Insgesamt sollen die Ausgaben für die Vorstandsvergütung bei der ABDA im kommenden Jahr von 462.000 auf 570.000 Euro steigen, ebenfalls mit dem Ziel, die Tätigkeit attraktiver zu machen. Allerdings: Es gibt noch keinen genauen Verteilungsmechanismus für diese Gelder. Welcher der ABDA-Vorstände wie profitieren soll, ist also noch unklar.

Rüge des Haushaltsausschusses

Und: Schmidt hatte sein Anliegen weder dem Haushaltsausschuss noch der ABDA-Mitgliederversammlung vorgelegt. Vielmehr hatte die ABDA die 100.000 Euro für die neuen Aufwandsentschädigungen einfach in den Haushaltsentwurf eingepflegt. Um eine dafür nötige Satzungsänderung herbeizuführen, hätte Schmidt zuvor aber mehrere Gremien befragen müssen. Sein Vorgehen auf Bundesebene hat ihm inzwischen eine Rüge des Haushaltsausschusses der ABDA eingebracht. |

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.